3889/J-BR/2021
Eingelangt am 12.05.2021
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ANFRAGE
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend parteipolitische Werbung im Österreichischen Bundesheer
Am 1. Mai 2021 fand in der Erzherzog-Johann-Kaserne in Strass in der Steiermark ein Truppenbesuch einer ÖVP-Delegation statt. Unter den Teilnehmern sind auf Fotos eindeutig der steirische Landeshauptmann, Hermann Schützenhöfer, sowie der steirische Nationalratsabgeordnete Joachim Schnabel - beide ÖVP - zu erkennen.
Auf der offiziellen Facebook-Seite des Bundesheeres ist über diesen Besuch zu lesen: „01.05.2021. Österreichs Staatsfeiertag und Tag der Arbeit. Aus diesem Anlass besuchte am Samstag der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer mit einer kleinen Delegation die diensthabenden Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres in der Erzherzog Johann Kaserne Strass. Im Zuge eines kurzen Rundganges überreichte Ihnen der Landeshauptmann als Zeichen der Dankbarkeit für ihren Einsatz ein kleines Gastgeschenk. […]“
Auf den Fotos in diesem Facebook-Eintrag sind eindeutige Handlungen der parteipolitischen Werbung – konkret parteipolitische ÖVP Werbung - zu erkennen. Auf den zur Verteilung an die Soldaten gebrachten Schachteln ist mehrfach das Logo der ÖVP-Steiermark deutlich erkennbar. In der Schachtel befand sich – neben verzehrbaren Lebensmitteln – auch Informationsmaterial der ÖVP-Steiermark. Diese Vorgehensweise steht im eindeutigen Widerspruch zu heeresinternen Bestimmungen sowie zum Wehrgesetz.
Am selben Tag besuchte auch ÖVP-Landtagspräsidentin Manuela Khom die Landwehr-Kaserne im obersteirischen St. Michael. Warum bei diesem und dem eingangs genannten Termins keine Information seitens des Bundesheeres an andere Parteien erging – um die parteipolitische Parität zu wahren – bleibt fraglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Sind Ihnen die beiden Sachverhalte bekannt?
2. Wenn ja, seit wann sind Ihnen diese Truppenbesuche bekannt?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurden die Truppenbesuche angemeldet und genehmigt?
5. Wo wurde der Truppenbesuch von LH Hermann Schützenhöfer bzw. Landtagspräsidentin Manuela Khom angemeldet und wer wurde darüber informiert?
6. Wer hat diese Truppenbesuche genehmigt?
7. Gemäß Dienstanweisung für die Öffentlichkeitsarbeit des BMLV haben solche Truppenbesuche unter Einbeziehung der Mandatare der anderen politischen Fraktionen der jeweiligen politischen Körperschaft zu erfolgen. Ist Ihnen diese Dienstanweisung bekannt?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn ja, wurden auch im Rahmen der Truppenbesuche weitere politische Fraktionen und Mandatare außerhalb der ÖVP einbezogen?
10. Wie und durch wen erfolgt diese Einbeziehung im Normalfall?
11. Durch wen erfolgte die Einbeziehung bzw. Verständigung der anderen politischen Fraktionen in den beiden Fällen?
12. Wurde diese Einbeziehung aus parteipolitischem Kalkül unterlassen?
13. Wenn ja, was werden Sie unternehmen, damit solch klare Verstöße gegen eine Dienstanweisung zukünftig nicht mehr passieren können?
14. Was werden Sie im konkreten Fall gegen diese parteipolitisch motivierte Unterlassung der Einbeziehung unternehmen?
15. Gemäß den Bestimmungen des Wehrgesetzes ist parteipolitische Werbung in militärischen Liegenschaften verboten. Wie auf den Fotos beim Besuch von LH Hermann Schützenhöfer auf der Facebook-Seite des Bundesheeres ersichtlich ist, handelt es sich eindeutig um parteipolitische Werbung der ÖVP - insbesondere der Steirischen Volkspartei. Ist Ihnen diese parteipolitische Werbung der ÖVP in der Steiermark bekannt?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wenn ja, was werden Sie gegen diese Gesetzesübertretung unternehmen?
18. Wurde der Truppenbesuch von einem für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Bediensteten begleitet?
19. Wurde diese parteipolitische ÖVP-Werbeaktion von den Bediensteten unterbunden?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Wenn ja, was wurde unternommen, um diese parteipolitische ÖVP-Werbung zu unterbinden?
22. Da diese ÖVP-Werbeaktion auch von der offiziellen Facebook-Seite Ihres Ressorts beworben wurde, entsteht der Eindruck, dass Sie mit Vorgängen solcher Art einverstanden sind. Sind Sie mit parteipolitischer Werbung und der Ausgrenzung anderer politischen Parteien innerhalb Ihres Ressorts einverstanden?
23. Wurden durch diese bewusste Bewerbung dieser ÖVP-Werbeaktion auf der Facebook-Seite des Österreichischen Bundesheeres auch andere Rechtsvorschriften verletzt?
24. Erfolgte diese Ausgrenzung von anderen politischen Fraktionen und Mandataren mit Ihrem Wissen oder aufgrund Ihrer Anordnung?
25. Was werden Sie unternehmen, damit solche Verstöße gegen Dienstanweisungen und Gesetze in Ihrem Ressort nicht wieder vorkommen können?