3896/J-BR/2021

Eingelangt am 09.06.2021
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Straftaten am Naherholungsgebiet Auwiese in Graz

 

Das direkt an der Mur liegende und im Zuge der Kraftwerks-Staustufe Gössendorf errichtete Naherholungsgebiet „Auwiese“ liegt, angrenzend an die Marktgemeinde Gössendorf, auf dem Gebiet der Stadt Graz. Seit geraumer Zeit wird dieses Gebiet von Zuwanderern belagert und in Besitz genommen. Die heurige Saison wurde offensichtlich am Osterwochenende eröffnet, wo sich hunderte Zuwanderer auf der „Auwiese“ trafen.

 

Während unsere österreichischen Staatsbürger seit Monaten von einer schwarz-grünen Bundesregierung drangsaliert und für Bagatelldelikte abgestraft werden, veranstalten Asylanten aus aller Herren Länder festähnliche Zusammenkünfte. Die Auswiese wird seit geraumer Zeit als fernöstlicher Grillplatz zweckentfremdet und vermüllt hinterlassen. Das Brennholz wird ebenso missbräuchlich vom angrenzenden Wald geplündert. Feiern dieser Kulturkreise sind nicht nur lärmintensiv, sie dauern teilweise auch bis spät in die Nacht.

 

Natürlich kommt es bei dieser Belagerung zu unzähligen Übertretungen, die von aufmerksamen Bürgern und von der Polizei wahrgenommen werden. Das Verparken der Zufahrtstraße, die Vertreibung von Österreichern durch Zuwanderer, der Gestank und der Lärm machen die Benützung dieses Naherholungsgebietes für die heimische Bevölkerung nahezu unmöglich. Es finden auf diesem Gebiet stichprobenartige Durchfahrten der territorial zuständigen Exekutive statt, aber von einer Eingrenzung dieser ausufernden Belastungen – vor allem für die direkt angrenzende Marktgemeinde Gössendorf – ist seit Jahren, trotz mehrfacher Beschwerden von Erholung suchenden Anrainern und Grundstücksbesitzern, nichts zu bemerken.

 

Früher war die „Auwiese“ ein beliebtes Naherholungsgebiet für Familien, Sportler und Hundebesitzer. Heute haben unsere Bürger geradezu Angst, sich dort aufzuhalten – sie werden oftmals beleidigt, bedroht oder vertrieben und das sogar, wenn sie mit dem Rad vorbeifahren oder mit dem Hund spazieren wollen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Sind Ihnen die problematischen Zustände im Naherholungsgebiet „Auwiese“ bekannt?

2.    Wurden bisher Maßnahmen gesetzt, um der offensichtlichen Problematik entgegenzuwirken?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie viele Anrainerbeschwerden gab es seit 1. Jänner 2020 in diesem Gebiet?

6.    Was war der Grund für die vorgebrachten Anrainerbeschwerden?

7.    Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es seit 1. Jänner 2020 in diesem Gebiet?

8.    Was war der Grund für diese Einsätze?

9.    Kam es im Rahmen der Einsätze zu handgreiflichen Auseinandersetzungen und folglich zu Personenschaden der im Einsatz befindlichen Polizeibeamten?

10. Wenn ja, wie oft war dies der Fall?

11. Welche Delikte wurden seit 1. Jänner 2020 im Bereich „Auwiese“ zur Anzeige gebracht?

12. Welche Einschreitungsarten der Polizei kamen seit 1. Jänner 2020 im Bereich „Auwiese“ zur Anwendung?

13. Wie viele Personen wurden seit 1. Jänner 2020 angezeigt – aufgeschlüsselt nach Delikten, Alter, Geschlecht und Nationalität?

14. Was werden Sie unternehmen, um die „Auwiese“ wieder als Naherholungsgebiet für unsere Österreicher zu etablieren?