3897/J-BR/2021

Eingelangt am 17.06.2021
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Anfrage

Der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser

und weiterer Bunderäte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Festnahme eines Journalisten

 

 

Beim Besuch von Bundeskanzler Kurz, am Freitag, 21. Mai 2021 in Salzburg, kam es, vor dem Mozartkino, zu einem, wie der Präsident des ÖJC in einer APA-Meldung zitiert wird, „unglaublichen Skandal“. 

Der österreichweit und vor allem in Salzburg allseits bekannte Journalist, Mike Vogl, wurde, wie auf Videoaufnahmen deutlich zu sehen ist, von drei Polizisten, vor allem auch durch die Abnahme seiner großen Filmkamera, durch die ihn die amtshandelnden Polizisten spätestens als Journalist erkennen hätten müssen, nicht nur an der Ausübung seiner Tätigkeit als Journalist gehindert, sondern in weiterer Folge mit, wie der Spiegel berichtet, „erstaunlicher Härte“ festgenommen. Verwunderlich ist auch die Tatsache, dass Herr Vogl an der Veranstaltung auf Einladung der Salzburger Volkspartei teilgenommen hat und keiner der Anwesenden Landtagsabgeordneten der ÖVP gegen die Festnahme eingeschritten ist.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

 

1.    Aus welchem Grund wurde Herr Vogl festgenommen?

2.    Wann genau haben sie von diesem Vorfall erfahren?

3.    Wodurch begründet sich das Einschreiten, vor allem die Härte des Einschreitens der amtshandelnden Polizisten im Detail?

4.    Wie, wodurch und von wem genau wurde eine Aggressivität des Herrn Vogl festgestellt bzw. wahrgenommen?

5.    Wie viele amtshandelnden Polizisten waren in die Amtshandlung betreffend Herrn Vogl genau involviert?

6.    Seit wann bzw. seit wie vielen Jahren versehen die jeweiligen Polizisten bereits ihren Dienst?

7.    Welche Ausbildung hatten die Polizisten jeweils?

8.    Welcher Verwendung waren die Polizisten im Zuge dieses Einsatzes jeweils zugeteilt und seit wann?

9.    Bei wie vielen vergleichbaren Einsätzen waren die Polizisten bisher jeweils bereits involviert?

10. Welchem Offizier bzw. Einsatzleiter waren die Polizisten zum Zeitpunkt des Vorfalls unterstellt?

11. Wer war der Einsatzleiter dieses Einsatzes?

12. Welchen Dienstgrad hatte der Einsatzleiter?

13. Seit wann bzw. seit wie vielen Jahren versieht der Einsatzleiter bereits seinen Dienst?

14. Welche Ausbildung hatte der Einsatzleiter?

15. Wie viele und welche Einsätze hat der Einsatzleiter bisher geleitet?

16. Gab es bei einem vorhergehenden Einsatz bereits Auffälligkeiten oder ähnliche Vorfälle?

17. Wieso wurde seitens des Einsatzleiters, oder anderer Kollegen nicht eingegriffen?

18. Wann genau hat der Einsatzleiter von dem Vorfall erfahren?

19. Weshalb wurde die Identität von Herrn Vogl vor der Festnahme bzw. Abnahme der Kamera nicht festgestellt bzw. dessen Journalistenausweis verlangt?

20. Ist es üblich, dass Privatpersonen bei ähnlichen Einsätzen mit vergleichbar großen und professionellen Kameras filmen, oder werden ähnliche Videokameras, wie die des Herrn Vogl, in der Regel hauptsächlich von Journalisten und deren Kameraleuten verwendet?

21. Wenn ja, hätte die große Videokamera des Herrn Vogl nicht Hinweis genug dafür sein müssen, davon auszugehen, dass Herr Vogl ein Journalist ist?

22. Gibt es diesbezüglich konkrete Weisungen und Schulungen?

23. Falls ja, um welche Schulungsmaßnahmen handelt es sich genau?

24. Wer erteilt die Weisung zum Einschreiten?

25. Gibt es bereits Schulungen, Präventionskonzepte und ähnliche Maßnahmen, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden?

26. Wenn ja, welche gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern genau?

27. Wenn nein, wann wird es diese Präventionsmaßnahmen geben bzw. sind solche überhaupt bzw. in welcher Form genau geplant?

28. Was war der polizeiliche Auftrag in Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung der ÖVP Salzburg?

29. War der Journalist offiziell zu dieser Veranstaltung eingeladen bzw. akkreditiert?

30. Hatte die Polizei eine Liste mit den eingeladenen bzw. akkreditierten Journalisten?

31. Wenn ja, war auf dieser Liste Herr Vogl angeführt und der Polizei daher als Journalist bekannt?

32. Wenn nein, warum lag eine solche Liste mit akkreditierten Journalisten nicht vor?

33. Gab es eine seitens anwesender Mitglieder der Bundesregierung bzw. der anwesenden Abgeordneten Aufforderung zum Einschreiten der anwesenden uniformierten Polizisten gegen Herrn Vogl?

34. Wenn ja, wer forderte die Polizei auf gegen Herrn Vogl einzuschreiten

35. Wenn nein, erfolgte von anderen anwesenden Personen am Vorfallsort (Begleitpersonen des Bundeskanzlers, Angehörige anderer Polizeiorganisationen z. B. LVT oder Cobra) die Aufforderung an die anwesenden uniformierten Polizisten, gegen Herrn Vogl einzuschreiten

36. Wenn ja, was war der Grund für diese Aufforderung?

37. Welche strafbaren Handlungen werden Herrn Vogl vorgeworfen?

38. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wurde seitens der Polizei gegen Herrn Vogl vorgegangen?

39. Nach welcher rechtlichen Bestimmung wurde Herr Vogl festgenommen?

40. War diese Festnahme unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt und was waren die Gründe dafür?

41. Wurden vor der Festnahme gelindere Mittel (Aufforderung zur Einstellung seines strafbaren Verhaltens, Wegweisung des Journalisten vom Ort des Geschehens) angewendet, um eine drohende Festnahme des Herrn Vogl zu verhindern.

42. Wenn ja, welche gelindere Mittel wurden hier angewendet

43. Wenn nein, warum kamen solche gelindere Mittel nicht zur Anwendung?

44. Warum wurde Herrn Vogl durch die Polizei Handfessel angelegt?

45. Was war der unmittelbare Anlass für diese polizeiliche Zwangsmaßnahme?

46. Nach welcher rechtlichen Grundlage erfolgte das Anlegen der Handfessel?

47. Wann wurde Herrn Vogl die Handfessel wieder abgenommen?

48. Wurde Herrn Vogl durch das Anlegen der Handfessel verletzt?

49. Wenn ja, welche Verletzungen waren feststellbar und wurden diese durch den Amtsarzt dokumentiert?