3898/J-BR/2021

Eingelangt am 24.06.2021
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Dringliche Anfrage

§ 61 Abs. 3 GO-BR

 

der Bundesräte Andreas Spanring, Christoph Steiner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Covid-19: Herr Gesundheitsminister, wieso impfen Sie die Kinder?

 

Covid-19: 3-G-Regelung, Grüner Pass und Impfempfehlung führen zur Impfpflicht für Kinder und Jugendliche

 

Die von Schwarz-Grün propagierte sogenannte „3-G-Regelung“, der Grüne Pass und die Impfempfehlung des Nationalen Impfgremiums führen dazu, dass es für Kinder aktuell defacto eine Corona-Impfpflicht gibt. Wie in allen anderen Altersgruppen, in der Wirtschaft, am Arbeitsplatz und als Konsument werden jetzt auch Kinder und Jugendliche durch rechtliche Sanktionen dazu gezwungen, sich einem Corona-Impf-Regime unterzuordnen. Dies obwohl alle bisherigen Corona-Impfstoffe lediglich über eine Notzulassung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) verfügen und die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Anwendung dieser neuen Impfstoffe nicht über umfangreiche Studien abgesichert sind. Während die österreichische Bundesregierung und das Nationale Impfgremium des Gesundheitsministeriums die Covid-Impfungen von Kindern und Jugendlichen ohne Wenn und Aber unterstützt, lehnt eine solche Corona-Impfung etwa die Ständige Impfkommission beim deutschen Robert-Koch-Institut (STIKO) ab. Auch der Präsident des Weltärztebundes, Dr. Frank-Ulrich Montgomery hat sich dagegen ausgesprochen, aktuell eine Empfehlung zum Impfen von Kindern mit den Corona-Impfstoffen abzugeben. Sogar der Österreichische Verband der Impfstoffhersteller (ÖVIH) verweist darauf, dass es keine ausreichenden Studien im Zusammenhang mit Kindern und Corona-Impfstoffen gibt.

 

In Österreich wenden sich immer mehr Medizinerinnen und Mediziner gegen die Corona-Impfpflicht für Kinder und Jugendliche. Sie fühlen sich dem Gelöbnis des Weltärztebundes, der sogenannten „Genfer Erklärung“ verbunden, und treten daher gegen die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche ein. Dabei verweisen sie einmal mehr auf die deutsche STIKO und zahlreiche Erklärungen diverser internationaler Fachgesellschaften zum Thema Corona-Impfung für Kinder.

 

 

Österreich:  Nationales Impfgremium empfiehlt Impfung für Kinder und Jugendliche

 

Die EMA hat am 29. Mai 2021 die Zulassung für den Impfstoff Comirnaty® der Firma Pfizer/BioNTech nach Prüfung des Impfstoffes auf Wirksamkeit und Sicherheit für die Verwendung bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr empfohlen.

Corona-Schutzimpfung - Fachinformationen (sozialministerium.at)

 

Die Österreichische Bundesregierung beschreitet wie schon in den Monaten davor den Weg der Scheuklappen- und Panikpolitik.

In anderen Ländern ist man in der Denkweise weiter und offener, insbesondere wenn es um Studien von Wissenschaftlern geht, die nicht dem politischen Mainstream folgen oder sich diesem unterwerfen. Das führt dazu, dass diese Regierungen auch besser informiert und daher umsichtiger in ihrem Vorgehen sind, insbesondere im Hinblick auf das Impfen von Kindern und Jugendlichen. Als Bespiel sei hier Deutschland angeführt. Auch die WHO hat ihre Empfehlung geänderte und rät ab Kinder und Jugendliche zu impfen.

https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines/advice

 

Deutschland: Keine allgemeine Empfehlung durch die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut

Beschluss der STIKO zur 6. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna) oder einer der beiden zugelassenen Vektor-basierten Impfstoffe (Vaxzevria von AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International). Wie das Epidemiologische Bulletin 23/2021 ausführt, empfiehlt die STIKO bei Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen aufgrund eines anzunehmenden erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung eine Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer). Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz möglich.

Epidemiologisches Bulletin 23/2021 (rki.de)

 

 

Notfallzulassungen aller bisherigen Covid-19-Impfstoffe

Bisher dürfen Jugendliche laut EMA überhaupt nur mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer gegen das Coronavirus geimpft werden. Der US-Pharmakonzern Moderna hat nun ebenfalls eine Zulassung zur Impfung für die Altersgruppe ab zwölf Jahren beantragt. Darüber hinaus sind aber auch alle anderen Corona-Impfstoffe in der EU in einem „beschleunigten Verfahren“, d.h. defacto mit einer „Notfallszulassung“ auf den Markt gebracht worden. Längere Studien zur Sicherheit und Wirkung fehlen dabei noch. Demgegenüber wird bei einer regulären Zulassung ein neuer Impfstoff oft mehrere Jahre ausführlich getestet. Und dies findet bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, mit unterschiedlichen Dosierungen statt. Und die sogenannten Probanden werden oft viele Jahre beobachtet.

 

Wie sicher ist eine schnelle Zulassung für einen Corona-Impfstoff - SWR Wissen

 

 

Keine abgeschlossenen Studien zu Covid-19-Impfungen bei Kindern

(…) Bisherige Studien weisen darauf hin, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen weniger empfänglich für das Virus sind. Die Empfänglichkeit von Kindergartenkindern lag dabei unter jener von Kindern im Schulalter. Die Studienlage zur Viruslast bei Kindern ist derzeit nicht eindeutig, Daten aus größeren, qualitativ höheren Studien deuten derzeit darauf hin, dass zumindest jüngere Kinder eine niedrigere Viruslast als Erwachsene haben und damit vermutlich weniger infektiös sind. (…)

 

COVID-19: Kinder-Impfung in den Startlöchern | Österreichischer Verband der Impfstoffhersteller (ÖVIH), 27.05.2021 (ots.at)


 

Mehr als 120 österreichische Ärzte kritisieren Covid-Impfung von Kindern. Starke Statement-Kampagne von österreichischen Medizinern „Wir zeigen unser Gesicht“, Nationales Impfgremium und Ärztekammer sollen Impfempfehlung überdenken. (Mit Video!)

 

„Graz/Wien (OTS) - Sie haben sich seit Monaten intensiv mit dem Thema befasst und äußern sich nun öffentlich: Schon mehr als 120 Medizinerinnen und Mediziner sprechen sich in einer Video-gestützten Statement-Kampagne gegen Covid-Impfungen an Kindern aus (60 davon namentlich) – und es werden täglich mehr. Nun wird die zweite Videowelle folgen, initiiert von der Grazer Allgemeinmedizinerin Dr. Maria Hubmer-Mogg. Deren gemeinsame Botschaft: "Wer wenn nicht wir – Ärzte mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und mit dem Wissen über die aktuelle wissenschaftliche Datenlage – soll eine Stellungnahme zum Thema Kinderimpfung abgeben? Denn obwohl sich die deutsche STIKO (Ständige Impfkommission), sowie diverse Deutsche Fachgesellschaften explizit gegen eine generelle Impfempfehlung für Kinder ausgesprochen haben, wird diese seitens des österreichischen Gesundheitsministeriums, des nationalen Impfgremiums sowie der österreichischen Ärztekammer eindeutig befürwortet. Aber auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?“

 

Deutschland denkt kritischer

"Wir haben uns mit diesem Thema eingehend beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese neuartige "Impfung" nicht einfach so jedem Kind ab zwölf Jahren empfohlen werden kann. Hiermit fordern wir das Nationale Impf-Gremium auf - vor allem auch im Lichte der deutschen Empfehlung, nicht alle Kinder ab zwölf Jahren zu impfen. Die Empfehlungen seitens des Gesundheitsministers sowie der Ärztekammer stimmen nicht mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft überein, dem wir als Ärzte in unserer Tätigkeit verpflichtet sind."

 

Keine Haftung bei Impfschäden

„Die Impf-Notfalls-Zulassung aus den USA erfolgte mit geringer Teilnehmerzahl, eine Langzeitbeobachtung ist nicht gegeben“, formuliert Initiatorin Dr. Hubmer-Mogg ihre persönlichen Bedenken. Irritierend auch, dass es keine Dosisanpassung gab, die in der Kindermedizin gängige Praxis ist. „Die Kinder erhalten die gleiche Dosis wie die Erwachsenen“, es ist die moralische Verpflichtung von Eltern, sich die Daten anzuschauen“, appelliert sie und weist auf das geringe Erkrankungsrisiko von Kindern hin. „Als Mutter sage ich: Stellen Sie sich vor, Ihr Kind erleidet einen schweren Impfschaden. Diese Impfungen sind experimentelle Medikamente, die sich immer noch in der Phase 3 einer Studie befinden.“ Ebenso die Internistin Priv. Doz. Dr. Kyra Borchhardt: "Ich bin gegen die Kinderimpfung, weil Kinder keine Impfung gegen SARS-CoV 2 brauchen. Sie sind immun durch vorhandene Kreuzreaktivität mit älteren Virusstämmen. Die vermeintlichen Impfstoffe bieten keinen Schutz und können schaden."

 

Normalität auf Kosten unserer Kinder?

„Die mRNA Impfung ist neuartig, Kinder haben ein sich gerade erst entwickelndes Immunsystem. Auch wenn es politisch propagiert wird, ist es aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, Kinder zu impfen“, bekräftigt auch der Internist Dr. Marcus Franz. Als Eltern sei man derzeit einem enormen Druck ausgesetzt aber solle dennoch über diese Aspekte nachdenken, sagt er im Video. Ebenso Dr. Emma Kiendler: „Als Erwachsene haben wir die Freiheit, über unsere Gesundheit zu bestimmen. Die Kinder nicht, wir sollten daher nicht versuchen, die alte Normalität auf Kosten unserer Kinder zurückzugewinnen.“ Und der Human- und Zahnmediziner Dr. Klaus Wamprechtshammer meint: „Lassen wir uns nicht von schlechter Werbung und lautstarken Politikern mit Angst manipulieren. Wir sind es unseren Kindern schuldig, abzuwägen. Wir als Eltern sind für das Wohlergehen unserer Kinder verantwortlich, das nimmt uns kein Politiker, keine Werbeagentur und kein Konzern ab.“ Der Tiroler Krebsforscher Univ. Prof. Mag. Dr. Florian Überall bekräftigt: "Als Biochemiker ist für mich ein eklatanter Mangel an Studien zu Nebenwirkungen ein unverrückbares Hindernis, der Bevölkerung eine solche Impfung zu verabreichen. Es ist beschämend, wie bereits eingetretene Nebenwirkungen verharmlost werden."

 

Bildung und Teilhabe darf nicht von Impfung abhängen

„Soll der Impfstatus der Kinder als Eintrittspforte für Bildungs- und Freizeiteinrichtungen dienen? Das ist moralisch nicht vertretbar“, empört sich auch die Allgemeinmedizinerin, Notärztin sowie Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Terezia Novotna, die jede Art von direktem oder indirektem Impfzwang strikt ablehnt. „Wir als Eltern dürfen nicht zulassen, dass die Grundrechte unserer Kinder auf Bildung und körperliche Unversehrtheit von der Teilnahme an einer Studie abhängen. Und der Grazer Public Health Experte Martin Sprenger sagt dazu: "Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung sollte niemals mit sozialer Teilhabe und schon gar nicht mit dem Zugang zu Bildung verknüpft werden. Das halte ich für eine gefährliche Debatte, die auch voreilig ist." Ebenso der Psychoimmunologe Prof. DDr. Christian Schubert. Er fand es besonders schlimm, wie mit der psychosozialen Entwicklung von Kindern im Lockdown umgegangen wurde. Er setzt sich seit Jahren ganzheitlich mit dem menschlichen Immunsystem auseinander. „Wir wissen zu wenig darüber, wie die Impfmechanismen mit dem Immunsystem von Kindern interferieren, auch in der Auseinandersetzung mit zukünftigen Pandemien.“ Es gibt viele wirksame Maßnahmen, um das Immunsystem fit halten: „Warum gibt es dazu keine Kampagne?“ Er ruft dazu auf, dass sich Eltern gegen Panikmache zur Wehr setzen.

 

Kritik an Ärztekammer und nationalem Impfgremium

Das Bündnis von Ärztinnen und Ärzten gegen die Covid-Impfung an Kindern und Jugendlichen fordert das nationale Impf-Gremium auf - vor allem auch im Lichte der deutschen Bedenken, seine Entscheidung zum pauschalen „Ja zur Kinderimpfung“ noch einmal zu überdenken. Die Empfehlungen seitens des Gesundheitsministers sowie der Ärztekammer stimmen nicht mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft überein, dem wir als Ärzte in unserer Tätigkeit verpflichtet sind. Somit empfinden wir es als unsere moralische Pflicht, auf die Tatsachen hinzuweisen" so Dr. Hubmer-Mogg abschließend. Unterstützt wird die Kampagne von der Vereinigung “Rechtsanwälte für Grundrechte

Mehr als 120 ÄrztInnen kritisNorieren Covid-Impfung von Kindern | #wirzeigenunserGesicht, 11.06.2021 (ots.at)

 

Weltärztepräsident Montgomery gegen Corona-Impfung für Kinder

Die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche sorgt für Kontroversen. Weltärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery hat sich am Mittwoch dagegen ausgesprochen, Minderjährigen eine Corona-Impfung zu empfehlen 

"Gegenwärtig gibt es noch zu wenig Daten, die Aussagen über das Risiko der Corona-Impfung bei Kindern zulassen", so Montgomery. Es sei aber bekannt, dass der Krankheitsverlauf bei Kindern deutlich geringer und weniger gefährlich sei als bei Erwachsenen oder Betagten.

Am Ende könne die Studienlage auch ergeben, dass "das Risiko der Impfung von Kindern größer ist als das der Erkrankung in dieser Altersgruppe", meinte Montgomery. "Dann wird man sogar von der Impfung abraten müssen." Im Gegenzug müsse der Impfschutz in allen anderen Altersgruppen verbessert werden.“

Weltärztepräsident gegen Impf-Empfehlung für Kinder (oe24.at)

 

WELTÄRZTEBUND

DEKLARATION VON GENF

Das ärztliche Gelöbnis

 

„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

 

Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

 

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.

 

Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.

 

Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.

 

Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.

 

Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.

 

Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.

 

Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.

 

Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.

 

Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.

Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.

 

Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“

Deklaration von Genf (bundesaerztekammer.de)

Wenn man alle diese Tatsachen gesundheitspolitisch bewertet, dann besteht für den österreichischen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dringender Handlungsbedarf, um die Fehlentscheidung des Nationalen Impfgremiums zu korrigieren. Der grüne Gesundheitsminister muss die Fehlentscheidung des Nationalen Impfgremiums korrigieren und die Empfehlung für das Impfen von Kindern und Jugendlichen mit Corona-Impfstoffen außer Kraft setzen. Darüber hinaus hat Minister Mückstein die Verpflichtung als Gesundheits- und Sozialminister die „3-G-Regelungen“ und den Grünen Pass, der die Teilhabe der gesamten Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft verhindert, zu korrigieren und wieder abzuschaffen. Es darf keine Impfpflicht für unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch die Kinder und Jugendliche durch solche Überwachungs- und Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen geben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Dringliche Anfrage

1)    Nehmen Sie die Genfer Erklärung als Arzt und Gesundheitsminister ernst und halten Sie diese in Ihrem politischen Handeln im Zusammenhang mit Entscheidungen betreffend Corona ein?

2)    Ist im Zusammenhang mit der von Ihnen vertretenen Corona-Politik die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Patienten und darüber hinaus aller Bürger in Österreich ihr oberstes Anliegen?

3)    Respektieren Sie in diesem Zusammenhang mit der von Ihnen vertretenen Corona-Politik tatsächlich die Autonomie und die Würde Ihrer Patienten und darüber hinaus aller Bürger in Österreich?

4)    Üben Sie tatsächlich Ihren Beruf und Ihr Ministeramt in diesem Zusammenhang mit der von Ihnen vertretenen Corona-Politik nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis aus?

5)    Teilen Sie tatsächlich in diesem Zusammenhang mit der von Ihnen vertretenen Corona-Politik ihr medizinisches Wissen zum Wohle aller Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung?

6)    Wenn ja, wie konnten Sie zulassen, dass das Nationale Impfgremium eine Empfehlung für die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche ausgesprochen hat, und diese in Österreich jetzt umgesetzt wird?

7)    Welche exakten medizinischen und wissenschaftlichen Bewertungen außer der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelkommission (EMA) wurden durch das Nationale Impfgremium in Österreich zur Entscheidungsfindung herangezogen?

8)    Inwieweit sehen Sie die Impfpflicht für Kinder und Jugendliche mit Corona-Impfstoffen durch die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums realpolitisch verwirklicht?

9)    Wie können Sie ausschließen, dass die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums gemeinsam mit der gesetzlich eingeführten „3-G-Regelung“ und dem Grünen Pass im Resultat zu einer Impfpflicht für Kinder und Jugendliche mit Corona-Impfstoffen führt?

10) Warum wurde durch das Nationale Impfgremium nicht analog zur Vorgangsweise der deutschen STIKO (Ständige Impfkommission) entschieden, und ausdrücklich keine Empfehlung für die Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche ausgesprochen?

11) Warum wollen Sie Kinder und Jugendliche mit Corona-Impfstoffen impfen, obwohl es sich nur um eine Notzulassung („beschleunigtes Verfahren der EMA) handelt und die deutsche STIKO die Impfung für Kinder nicht freigegeben hat?

12) Wie beurteilen Sie die Empfehlung des Weltärztepräsidenten Frank-Ulrich Montgomery, derzeit keine Kinder und Jugendlichen gegen Corona impfen zu lassen, da es dafür keine entsprechende Datenlage gibt?

13) Gab oder gibt es im Zusammenhang mit der Impf-Empfehlung des Nationalen Impfgremiums eine politische Abstimmung innerhalb der Regierungskoalition, insbesondere mit dem Bundeskanzler?

14) Wenn ja, wann und auf welcher rechtlichen Grundlage?

15) Wurden Sie als Gesundheitsminister in die Willensbildung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums eingebunden?

16) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und auf welcher rechtlichen Grundlage?

17) Welche Gründe können Sie gesundheitspolitisch und medizinisch nennen, die eine Befolgung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums rechtfertigen?

18) Übernehmen Sie die Ministerverantwortung im Zusammenhang mit der Befolgung der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums?

19) Wie viele Impfschäden wurden bisher bereits nach Corona-Impfungen seit dem 1.1.2021 in Österreich dokumentiert?

20) Welche Altersgruppen in welchen Bundesländern sind durch diese Impfschäden nach Corona-Impfungen betroffen?

21) Durch welche Corona-Impfstoffe wurden diese dokumentierten Impfschäden hervorgerufen?

22) Welche anderen Nebenwirkungen außer dokumentierten Impfschäden sind bisher nach Corona-Impfungen seit dem 1.1.2021 in Österreich bekannt geworden?

23) Welche Altersgruppen in welchen Bundesländern sind durch diese Nebenwirkungen nach und durch Corona-Impfungen betroffen?

24) Welche Maßnahmen treffen Sie, um Impfschäden bei Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aktuell und zukünftig zu verhindern?

25) Welche Maßnahmen treffen Sie, um andere Nebenwirkungen außer dokumentierten Impfschäden bei Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aktuell und zukünftig zu verhindern?

26) Welche medizinische Situation müsste im Zusammenhang mit dokumentierten Impfschäden und Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen eintreten, damit Sie als Gesundheitsminister von der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums abgehen?

27) Können Sie ausschließen, dass Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche, die gegen Corona geimpft sind, trotzdem mit dem Virus infiziert werden und erkranken?

28) Warum werden keine Unterschiede bei der Corona-Impfstoffmenge zwischen Erwachsenen und Kindern sowie Jugendlichen – so wie es z.B. bei der FSME-Impfung es für Kinder/Jugendliche die Juniorimpfung (0,25 ml) gibt – gemacht?

a.    Können Sie das auch als Arzt den Unterschied zu anderen Impfungen erklären?

29) Wie viele Anzeigen sind aufgrund des Werbespots „Initiative Österreich impft“, der unter Federführung des Roten Kreuzes ins Leben gerufen wurde und gegen die §§ 51 ff AMG verstößt, bei den Verwaltungsstrafbehörden und bei der Aufsichtsbehörde gegen die verantwortlichen Personen eingelangt?

a.    Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die verantwortlichen Personen eingeleitet?

b.    Wenn ja, mit welchem Ausgang?

c.     Wenn nein, weshalb nicht?

30) Wie viele Anzeigen sind aufgrund des Werbespots der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) „Baby lass uns impfen, ich und du, wir zwei, lass uns hier verschwinden, endlich sind wir frei. Komm wir gehen jetzt Impfen, Du kannst mir vertrauen.“ (https://www.youtube.com/watch?v=Kr6aipcmjwA), welchem die gesetzlichen Mindestanforderungen an Arzneimittelwerbungen samt Risikohinweisen fehlen, bei den Verwaltungsstrafbehörden und bei der Aufsichtsbehörde gegen die verantwortlichen Personen eingelangt?

31) Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die verantwortlichen Personen, siehe Frage 30 - eingeleitet?

a.    Wenn ja, mit welchem Ausgang?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

32) Wie hoch sind die Steuermittel, die für die Unterstützung derartiger Impfkampagnen aufgewendet werden (aufgeschlüsselt nach Rechtsträger und Fördervolumen)?

33) Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Förderungen?

34) Wurde die Durchführung dieser Werbekampagnen als Dienstleistung gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen des BVergG ausgeschrieben?

35) Wenn ja, wurde darin auf die gesetzlichen Anforderungen des §§ 51 ff AMG hingewiesen?

36) Wenn nein: Warum nicht?

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 61 Abs. 3 GO-BR dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.