3906/J-BR/2021

Eingelangt am 20.09.2021
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Anfrage

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Stefan Zaggl-Kasztner

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend Stromtankstellen für die wachsende E-Mobilität in Österreich

 

In der Beantwortung 3448/BR-AB/2020 zur Anfrage 3717/J-BR/2020 durch Ihr Ministerium wurde ein klarer Trend zur Elektromobilität bestätigt, der sich durch die günstigen Voraussetzungen ergibt, die Endkund*innen beispielsweise mit Blick auf den Vorsteuerabzug oder aber auch den Entfall des Sachbezugs bei betrieblichen PKW in Österreich vorfinden.

Dieser Trend ist klar und spielgelt zugleich wider, dass der Individualverkehr in Österreich aktuell noch nicht durch öffentlichen Nahverkehr oder auch durch emissionsfreie Alternativen wie das Rad ersetzt werden kann. Dadurch werden gerade hinsichtlich der Rückgewinnung des öffentlichen Raums zwar keine Fortschritte erzielt, weil die Menschen weiterhin ein Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen, immerhin jedoch kann die Lärm- und die lokale Emissionsbelastung beispielsweise in Städten gesenkt werden.

So wird auch in den nächsten Jahren davon auszugehen sein, dass es eine stetig wachsende und auch den Kapazitäten steigender Anforderungen entsprechende Ladeinfrastruktur brauchen wird. Die Menschen werden die Möglichkeit benötigen, unkompliziert zu laden, transparente Preisauszeichnungen zur Hand zu haben und Klarheit darüber zu besitzen, wo sie überhaupt laden können, um Staus an den Ladepunkten zu vermeiden.

Gerade dadurch wird aber die Beantwortung im Raum stehender Fragen immer wichtiger. Besitzer*innen von und Interessent*innen für E-Autos stehen nach wie vor einer relativ undurchsichtigen Preisstruktur gegenüber. Nach wie vor ist die Umsetzung einer Preisausweisung auf www.ladestellen.at der E-Control nicht einsehbar (Stand 10.09.2021), was im Widerspruch zur Anfragebeantwortung aus dem März 2020 steht. Eineinhalb Jahre später müsste der Beta-Status der Homepage mittlerweile beendet sein. Und zunehmend werden die Ladepunkte wohl nicht die Kapazitäten liefern, die es bräuchte um fossilen Treibstoffen wirklich Konkurrenz zu machen.

Gerade deshalb benötigt es jetzt Antworten auf Fragen, die mit dem Thema der E-Mobilität zusammenhängen und die vor allem auch durch die Politik beantwortet werden müssen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1)      Wie viele E-Fahrzeuge (Räder, PKW, LKW) sind in Österreich aktuell zugelassen. Schlüsseln Sie diese bitte nach Art des Fahrzeugs und nach Bundesland auf und geben Sie an, ob diese privat oder betrieblich angemeldet sind bzw. genutzt werden.

 

2)      Wie wird sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Straßen, für die Sie verantwortlich sind, gestalten? Wie viele Ladepunkte (inkl. der Anzahl der jeweils verfügbaren Anschlussmöglichkeiten) gibt es dort jetzt, wie viele bis 2025?

 

3)      Wie viele E-Fahrzeuge können an diesen Ladepunkten aktuell gleichzeitig geladen werden? Wie viele zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2025?

 

4)      Werden sie bei jenen Ladepunkten, bei denen Sie selbst ressortverantwortlich sind, im Sinne der Endverbraucher*innen Preisobergrenzen festlegen, so wie es auch jetzt auf Autobahntankstellen bei fossilen Treibstoffen üblich ist?

 

5)      Wie stellen Sie sicher, dass es hinsichtlich der Preisausschreibung, die ja bei herkömmlichen Tankstellen von weitem sichtbar ist, zukünftig auch bei E-Tankstellen mehr Transparenz gibt?

 

6)      Wann ist damit zu rechnen, dass eine transparente Preisausschreibung auf der Seite www.ladestellen.at durch die E-Control sichergestellt und damit der Preisausschreibung bei fossilen Kraftstoffen gleichgestellt wird?

 

7)      Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, damit es zu einer Vereinheitlichung der Verträge für die Abnahme von Elektrizität zum Zweck der Mobilität kommt?

 

8)      Stehen Sie dahingehend in Austausch mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort?

 

9)      Welche Maßnahmen werden Sie konkret setzen, um aus konsumentenschutzpolitischer Perspektive die Versorgung mit Elektrizität für die Mobilität transparenter und somit auch günstiger zu machen?

 

10)  Stehen Sie dahingehend in Austausch mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz?

 

11)  Bis wann können Sie echte Transparenz sicherstellen?

 

12)  Umweltpolitische Vorteile hat die E-Mobilität dann, wenn sie mit grünem Strom bzw. aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. An wie vielen E-Tankstellen wird bis dato grüner Strom getankt, an wie vielen nicht?

 

13)  Was werden Sie unternehmen, um flächendeckend grünen Strom also erneuerbare Energie an den E-Tankstellen Österreichs vorzuschreiben?

 

14)  Folgt man der Empfehlung der Europäischen Union, ist ein Verhältnis von rund 10 Stromtankstellen pro 100 Fahrzeuge sinnvoll. Somit kommen auf eine E-Tankstelle rund 10 Fahrzeuge. Wie ist das Verhältnis zwischen Fahrzeugen und E-Tankstellen in den jeweiligen Bundesländern? Bitte führen Sie die Zahlen der zugelassenen E-Fahrzeuge sowie die Ladestationen an.

 

15)  Kann es durch den steigenden Anteil von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in absehbarer Zeit zu einem Engpass bei der Ladeinfrastruktur kommen (Netzkapazitäten, Anschlusspunkte, Stromproduktion)?

a.       Wenn ja: Welche Maßnahmen setzen Sie konkret, um diese Problematik in den Griff zu bekommen?

b.      Wenn ja: In welchen Bereichen sehen Sie diese Probleme konkret?

 

16)  Sie haben in der Beantwortung der Anfrage 3717/J-BR/2020 bereits eine Reihe an Punkten genannt, um die E-Mobilität zu fördern. Bis wann werden Sie diese umgesetzt haben bzw. an welchem Umsetzungsstand stehen die einzelnen Punkte aktuell?