3929/J-BR/2021
Eingelangt am 21.10.2021
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Anfrage
der Bundesrät*innen Dominik Reisinger,
Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ÖVP/Grüne-Bundesregierung verschlechtert die finanzielle Lage der Menschen und der Kommunen - Gemeinden sind aber Motor der wirtschaftlichen Erholung nach der Krise und nah bei den Menschen
Mit der Vorlage des Bundesvoranschlages 2022 hat der Finanzminister neuerlich ein Krisenbudget für das kommende Jahr vorgelegt. Im Jahr 2022 wird seitens des Bundes im Finanzrahmen mit 99 Mrd. € Ausgaben gerechnet, davon sind jedenfalls 3,8 Mrd. € schon als Covid-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen ausgewiesen.[1] Rechnet man die Covid-induzierten Krisenkosten heraus, macht dies dennoch ein sattes Defizit, denn den 95,2 Mrd. € Auszahlungen stehen nur 86,4 Mrd. € Einzahlungen gegenüber. In diesen Einzahlungen sind auch schon Teile der ÖVP/Grünen-Steuerreform enthalten. Für die Gemeinden bedeutet das enorme Steuerausfälle in den kommenden Jahren, einzahlungsseitig würden bis 2025 13 Mrd. € Steuern gesenkt, der Gemeindeanteil daran beläuft sich insgesamt auf bis zu 2,4 Mrd. € bzw. jährlich auf 600-700 Mio. €[2].
Im Zuge der Steuerreform wird eine CO2-Bepreisung eingeführt, aus dieser könnten die Gemeinden nur Ertragsanteile erwarten, wenn es sich um eine gemeinschaftliche Bundesabgabe handeln würde.
Das Kommunalinvestitionsgesetz soll kommendes Jahr insofern auslaufen, als die letzten Zahlungen (500 Mio. €) aus dem KIG 2020 im Jahr 2022 budgetiert sind, parallel dazu, soll es einen Zweckzuschuss an die Länder um 500 Mio. € geben, für die Jahre ab 2023 ist damit aber nicht mehr zu rechnen.
Die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind sehr vielfältig und reichen von Kinderbetreuung über Büchereien, Kulturveranstaltungen und Musikschulen bis hin zur Verkehrsinfrastruktur, Gemeindestraßen oder Breitbandausstattung, Sportplätzen, Wasserversorgung und Abwasser- sowie Abfallentsorgung. Das Zentrum für Verwaltungsforschung, das KDZ, sieht auch zunehmend den Wohnungsmarkt als wichtigen Teil[3].
Zugleich stiegen und steigen für die Gemeinden in vielen Bereichen die Aufgaben massiv: bei der Kinderbetreuung und -bildung, im Bereich der Pflege aber auch hinsichtlich der Organisation des täglichen Lebens. Gerade in der Zeit von Corona haben sich die Gemeinden zum Rückgrat der Pandemiebewältigung entwickelt – von der Aufrechterhaltung der Amtsgeschäfte über die Unterstützung der Bürger*innen bei der Bewältigung ihrer täglichen Probleme bis hin zur Organisation einer Infrastruktur für Testungen und dergleichen mehr. All diese Aufgaben wurden in Angriff genommen und häufig trotz einer sehr unsicheren Zusammenarbeit mit dem Bund wie selbstverständlich bewältigt.
In den letzten Wochen wurde bekannt, dass die Menschen in Österreich von dem soeben erst zurückgetretenen Bundeskanzler und noch immer amtierenden ÖVP-Obmann sowie seiner eingeschworenen Gruppe von „Prätorianern“ – zu denen ja auch der Finanzminister enge Kontakte pflegte – um die Verbesserung der Kinderbetreuung gebracht wurde. Aus politischem Kalkül wurde hier ein Schaden angerichtet, der bis heute nachwirkt. So wurde ein Projekt, das die ÖVP selbst verkaufen wollte auf Wunsch von Sebastian Kurz ganz offensichtlich blockiert, wie die bekannt gewordenen Chatprotokolle eindrucksvoll zeigen. Der Eindruck der sich aus diesen Chatprotokollen ergibt ist erschütternd und gibt eine Innensicht des türkisen, politischen Projekts, das nicht mehr als die eigenen Interessen verfolgte und dabei Kinder und deren Familien um dringend notwendige Zukunftschancen gebracht hat.

Dringend benötigte Maßnahmen und Projekte sind bis heute nicht in Angriff genommen worden. Die Pflege von älteren, kranken oder gebrechlichen Menschen wird mit dem vorliegenden Budget sowie der Steuerreform immer noch nicht ins Zentrum der Aufmerksamkeit gestellt, obwohl man um die Dringlichkeit weiß. In den Budgetbegleitheften wird das Thema nur gestreift. Es fällt dabei auf, dass Kosten, die entstehen, um die notwendigen Leistungen zu erfüllen offenbar nicht eingepreist sind. Den Pflegenotstand geht die Regierung also ganz offensichtlich nicht an und lässt hunderttausende Menschen, die einen Pflegebedarf haben, sowie ihre Angehörigen im Regen stehen. Dabei wäre es insbesondere im Angesicht der bekannt gewordenen Machenschaften im Umfeld des ehemaligen Bundeskanzlers besonders angezeigt, jetzt endlich den Menschen zu dienen, statt den eigenen Interessen.
Und es geht noch weiter: nicht nur die Gemeinden profitieren nicht von der Steuerreform, sondern auch die arbeitenden Menschen werden vergessen. Sie zahlen auf Grund der Teuerung mehr Steuern, werden aber nicht entsprechend entlastet, während man großen Unternehmen und Konzernen Geld über die KÖST-Senkung schenkt, das letztlich im Haushalt fehlen wird. Die arbeitenden Menschen in diesem Land zahlen sich also selbst die Steuerreform und die Steuergeschenke an die großen Konzerne.
Diese Steuergeschenke belaufen sich im Jahr auf rund eine Milliarde Euro, also in etwa jenen Betrag, den man bei der Kinderbetreuung verhindert hat. Oder aber auch eine Milliarde Euro, mit der man den Pflegenotstand beenden, den Klimawandel bremsen oder die Arbeitslosigkeit stark mildern könnte. Es ist ein Zeichen dafür, dass dieser Regierung das Gros der Menschen egal ist, solange sich die Wahlkampfspenden einiger weniger für sie einstellen.
All diese Beispiele stehen exemplarisch dafür, wie die ÖVP mit Unterstützung der Grünen und damit die gesamte Regierung handelt: für dringend notwendige Projekte, für die wahren Leistungsträger*innen und die Stützen unserer Gesellschaft, wie die Gemeinden, ist kein Geld da. Im Gegenteil – man hat sie sogar geschädigt und hört damit auch nicht auf.
Es reicht nicht, eine Steuerreform als ökosozial zu bezeichnen, wenn sie es in Wahrheit nicht ist. Dieses Bild jedoch zeigt sich aktuell eindrucksvoll an den vorliegenden Zahlen.
Die unterzeichnenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Mit dem Auslaufen des KIG 2020 werden einzelne Gemeinden letztmalig im Jahr 2022 Gelder erhalten – in welcher Höhe? Bitte um Auflistung der dem Ministerium bekannten Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Anfragestellung entweder schon Gelder erhalten haben oder noch erhalten werden.
2. Welche Gemeinden haben bislang im Jahr 2021 keine Gelder erhalten?
3. Welche Gemeinden haben bislang seit Inkrafttreten des KIG überhaupt keine Gelder erhalten?
4. Ist nach derzeitigem Kenntnisstand des Ministeriums bekannt, welche Gemeinden bis zum Ende der Laufzeit des KIG überhaupt keine Gelder erhalten werden?
5. Welche alternativen Zuschüsse für die Gemeinden, nach Auslaufen des KIG 2020, sind für die Jahre 2023-2025 geplant? Bitte um Angabe der Detailzahlen je Jahr und der Gesamtsumme.
6. Die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien betrugen 2019 aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben 13,08%. Wie hoch ist der auf die Gemeinden entfallene Einnahmenausfall (Ertragsanteile) aus der gesamten Steuerreform bis 2025 lt. Berechnungen des BMF? Bitte um Darstellung der Gesamtsumme und Aufgliederung nach Jahren 2022-2025 getrennt nach Tarifsenkung in der Einkommensteuer, Senkung der Körperschaftsteuer, CO2-Bepreisung und sonstige Maßnahmen, sowie auf Zusammenfassung der Gemeinden nach Bundesländern.
7. Beabsichtigen Sie den Gemeinden die Ausfälle der Ertragsanteile aus der Steuerreform zu ersetzen?
a. Wenn ja: Wann und in welcher Höhe (bitte um jahresweise Aufgliederung der Beträge bis 2025)?
8. Wird die CO2-Bepreisung eine gemeinschaftliche Bundesabgabe sein?
a. Wenn ja: Wie hoch sind die Einnahmen hieraus als Ertragsanteile der Gemeinden bis 2025 (Bitte um Darstellung der Gesamtsumme und Aufgliederung nach Jahren 2022-2025 getrennt nach Tarifsenkung in der Einkommensteuer, Senkung der Körperschaftsteuer, CO2-Bepreisung und sonstige Maßnahmen.)?
b. Wenn nein: Warum nicht?
9. Wie viel Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität werden in den kommenden Jahren bis 2025 an die Gemeinden fließen? Bitte um Angabe der Gesamtsumme und um jahresweise Aufgliederung für 2022-2025.
10. Die Gemeinden müssen ab 2023 die Ertragsanteilsvorschüsse aus dem zweiten Gemeindefinanzierungspaket, die nur ein Darlehen waren, zurückzahlen. Wie hoch sind die Beträge, die die Gemeinden zur Darlehensrückzahlung an den Bund durch Reduktion der Ertragsanteilsauszahlungen, entrichten werden müssen? Bitte um Angabe der Gesamtsumme, sowie um jährliche Detaildarstellung für die Jahre 2023 bis 2025.
11. Wie viele Gemeinden werden die Ertragsanteilsvorschüsse nicht zurückzahlen können, weil sie Abgangsgemeinden sind und was bedeutet das konkret für diese Gemeinden?
12. Gibt es Pläne seitens des Finanzministeriums diese „Darlehensrückzahlung“ der Gemeinden in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss umzuwandeln?
a. Wenn ja: Wann werden die Rechtsgrundlagen dafür beschlossen werden?
b. Wenn nein: Warum nicht?
13. Gib es Pläne seitens des Finanzministeriums das KIG im Zeitraum bis 2025 neu aufzulegen oder zu erweitern?
a. Wenn ja: Wann?
b. Wenn ja: Für welchen Zeitraum?
c. Wenn ja: Mit welchem Volumen?
d. Wenn nein: Warum nicht?
14. Lt. KDZ fehlen schon in den Jahr 2020 und 2021 insgesamt 2-2,5 Mrd. € für die Finanzierung der Daseinsvorsorge, das KIG konnte dieses Defizit nicht ausgleichen. Wie planen Sie die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge sicherzustellen?
15. Planen Sie zusätzlich den Gemeinden für die Unterfinanzierung für 2020 und 2021 einen Ausgleich in Form eines Zweckzuschusses zu gewähren?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. In den
Begleitheften zum Budget 2022 wird von einer „Pflegereform“
gesprochen, die Budgetzahlen entsprechen der Ankündigung jedoch nicht.
Notwendig wären 1,7 Mrd. € zusätzlich für 20% mehr
Personal in den Pflegeheimen, ein Ausbau der Pflege zu Hause,
flächendeckende psychosoziale Beratung. Pflege rangiert im
Strategiebericht nur als „weitere Maßnahme“ und wird
kumuliert mit dargestellt.
Welche konkreten Maßnahmen im Pflegebereich, für die eine
Finanzierung im Budget/Bundesfinanzrahmen vorgesehen ist, sind in das Budget /
den BFRG eingestellt? Bitte um Darstellung der Maßnahme im Einzelnen und
mit der entsprechenden Mio. €-Zahl je Jahr von 2022-2025.
17. 47% der kommunalen
Ausgaben gehen in den Bildungsbereich, lt. dem Teil der UG44 Finanzausgleich
sollen die Länder – nicht die Gemeinden – einmalig, also nicht
für dauerhafte Ausgaben, einen Investitionszuschuss von 500 Mio. €
im Jahr 2022 erhalten, diese sollen nicht nur für den Ausbau des
Kinderbetreuungsangebotes sondern auch für „grüner
Wandel“, Soziales, Gesundheit, Bildung, Wirtschaft ausgegeben werden.
Wie hoch sollen die Ausgaben der Länder, die mit dem Zweckzuschuss von 500
Mio. € im Jahr 2022 finanziert werden sollen, auf die einzelnen, im neuen
Strategiebericht auf Seite 133, Aufgabenbereiche sein? Bitte um
zahlenmäßige Darstellung der Aufteilung der 500 Mio. €
insgesamt und je Land im Einzelnen für die genannten Bereiche Wirtschaft,
Soziales, grüner Wandel, digitaler Wandel, Gesundheit, Bildung (davon
Kinderbetreuung).
18. Aus welchen Mitteln und in welchem Umfang wird der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes der Gemeinden im Jahr 2022 und folgende vom Bund finanziell gesichert? Bitte um Darstellung in Mio. €, wie viel den Gemeinden ja Bundesland im Jahr 2022 bis 2025 zur Verfügung stehen wird.
19. Wie viele Milliarden Euro sind den Gemeinden seit dem Jahr 2016 dadurch entgangen, dass der jetzige Obmann der angeblichen Familienpartei ÖVP und ehemalige Bundeskanzler Kurz die Nachmittagsbetreuung absichtlich hintertrieben hat?
20. Wie hoch werden die Zweckzuwendungen des Bundes an die Gemeinden für die kommunalen Leistungen in der Bildung (insbesondere Kinderbetreuung und Schulen) in den Jahren 2023-2025 sein?
21. Wenn die Zahlungen des Bundes für die vorgenannten kommunalen Leistungen der Daseinsvorsorge gar nicht oder nur einmal vorhanden sind – wie wird das Finanzministerium die Finanzierung der Gemeindeleistungen in diesem Bereich in den kommenden Jahren sicherstellen?
22. Welche 15a-Vereinbarungen zwischen Bund/Ländern/Gemeinden laufen in den Jahren 2021 bis 2023 aus? Welche davon werden aktuell neu verhandelt, bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
23. Die im aktuellen Budget 2022 vorgelegten Mehrausgaben haben zum überwiegenden Teil mit der Fortschreibung von CoV-induzierten öffentlichen Mehrausgaben zu tun. Welche konkreten Finanzierungen, die nichts mit der CoV-Krise zu tun haben bzw. bei denen es sich um keine Fortschreibung von CoV-Krisenausgaben handelt, werden den Gemeinden in den Jahren 2022-2025 vom Bund finanziell abgegolten werden? Welche neuen Projekte und Maßnahmen sind das? Bitte um Angabe der Maßnahme und des jeweiligen Jahresbetrages in Mio. €
24. Was sind die Wirkungsziele der UG 16 (öffentliche Abgaben) und wie werden sie verfolgt- insbesondere die Gleichstellungsziele?
25. Das Wirkungsziel 2 wird im Teilheft der UG 16 als Gleichstellungsziel formuliert. In welchem Zusammenhang steht das Abgabensystem, das positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote setzen soll, mit dem Gleichstellungsziel?
26. Wie beurteilen Sie die Wirkung des Abgabensystems, das jeden Steuerpflichtigen und jede Steuerpflichtige gleich behandelt, vor dem Hintergrund des Gleichstellungsziels?
27. Wie beurteilen Sie z.B. den Familienbonus im Hinblick auf das Gleichstellungsziel, wenn das Medianeinkommen der Männer höher liegt als jenes der Frauen, letztere daher auf Grund der Konstruktion des Familienbonus weniger Steuerrückzahlung erhalten?
28. Wie beurteilen Sie die Einkommenssituation von Frauen im Hinblick auf das Gleichstellungsziel, wenn diese nur einen Kindermehrbetrag statt des vollen Familienbonus erhalten?
29. Der Gemeindeanteil an den öffentlichen Bruttoinvestitionen wurde vom KDZ auf Basis der VGR der Statistik Austria mit 30% angegeben. Wie hoch wird der Gemeindeanteil an den öffentlichen Bruttoinvestitionen in den Jahren 2021-2025 sein? Bitte um jährliche Aufgliederung und extra Darstellung, welchen Anteil das KIG bzw. dessen Auslaufen auf die Höhe der Gemeindeinvestitionen haben wird?
30. Welche Maßnahmen sind von Bundesseite vorgesehen, die Investitionstätigkeit der Gemeinden in den kommenden Jahren zu erhöhen?
31. Nach § 2 Z 6 KIG können die Investitionen auch in öffentliche Verkehrsprojekte erfolgen. Wie hoch waren die durch das KIG ausgelösten Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte? Bitte um länderweise Summe der Gemeindeinvestitionen für die Jahre 2020 und 2021.
32. Projekte des Mikro-ÖV (Öffentlicher Verkehr) schließen Mobilitätslücken, müssen aber von den Gemeinden finanziert werden. In welchem Umfang wird die Finanzierung des kommunalen Mikro-ÖV vom Bund durch direkte Zweckzuschüsse an die Gemeinden in den Jahren 2022-2025 gefördert/kofinanziert/unterstützt? Bitte um länderweise Darstellung Summe an Zweckzuschüssen für die Jahre 2022 bis 2025.
33. In welchem Umfang werden budgetäre Mittel des Klimatickets für den kommunalen Mikro-ÖV in den Jahren 2022-2025 zur Verfügung stehen?
34. Worauf bezieht sich die Abgeltung der Kalten Progression? Berechnet das BMF den Effekt der kalten Progression und deren Abgeltung irritierenderweise nicht nur im Rahmen des Tarifes § 33 Abs. 1 EStG, sondern auch unter Einrechnung der Senkung der KV-Beiträge und Erhöhung des Familienbonus?