3943/J-BR/2021
Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage
der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Eva Prischl
Genossinnen und Genossen
an die Bundeministerin für Justiz
betreffend dem aktuellen Stand zur Entschließung „weitere Entlastungen für Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Krise“ (338/E-BR/2021)
Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates kann der Bundesrat seine Ansichten hinsichtlich der „Ausübung der Vollziehung in Form von Entschließungen Ausdruck geben“. Derartige Beschlüsse in der Länderkammer sind also direkte Aufforderungen, an die Bundesregierung, bestimmte Projekte umzusetzen, Initiativen zu ergreifen, Gesetzesänderungen vorzulegen oder in bestimmten Fällen auch aktiv zu werden.
Auf jeden Fall jedoch bilden sie den politischen Mehrheitswillen der Länderkammer und damit auch der Bundesländer ab und sind somit wichtige Gradmesser für die innenpolitischen Notwendigkeiten. Umsetzung finden diese Entschließungen jedoch leider häufig nicht – insbesondere dann, wenn sie nicht von Seiten der Bundesregierung kommen.
Im Zuge der Debatte zum Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bei den Wohnkosten das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden (Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz - MPFLG) (1368/A und 685 d.B.), wurde in der 924. Sitzung des Bundesrates am 30.03.2021 der Entschließungsantrag „weitere Entlastungen für Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Krise“ (338/E-BR/2021) mehrheitlich angenommen. Der Bundesrat hat somit folgende Entschließung gefasst:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat baldigst eine Regierungsvorlage vorzulegen, die rasch auf die dringendsten Probleme der Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeht und insbesondere folgende Maßnahmen vorsieht:
• eine weitere Fristverlängerung bei Mietstundungen,
• die Schaffung eines Mietausfallsfonds zur Unterstützung von in Not geratenen Mieterinnen und Mieter durch die COVID-19-Pandemie,
• im Jahr 2021 auslaufende befristete Mietverträge können auf Wunsch des Mieters um ein Jahr verlängert werden. "
Auf diese Entschließung Bezug nehmend stellen die unterzeichnenden Bundesrät*innen folgende
Anfrage
1. Wie ist der aktuelle Stand der Regierungsvorlage wie sie in der Entschließung (338/E-BR/2021) beschlossen wurde?
2. Ist mit einer Vorlage der entsprechenden Regierungsvorlage an den Nationalrat zu rechnen?
a. Wenn ja: Wann?
b. Wenn nein: Warum nicht?
3. Welche Maßnahmen wurden zur Erstellung der Regierungsvorlage bereits gesetzt?
a. Wenn noch keine Maßnahmen gesetzt wurden: Warum nicht?
4. Welche weiteren Schritte zu Erstellung der Regierungsvorlage sind aktuell in Planung?
5. Sind Ihnen die Belastungen der Mieter*innen durch Covid-19 bekannt? Welche weiteren Maßnahmen abseits des gefassten Beschlusses sind hierzu geplant?
6. Werden Sie die Entschließung 338/E-BR/2021 umsetzen?
a. Wenn ja: Wann?
b. Wenn nein: Warum nicht?