3945/J-BR/2021

Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Günther Novak

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie den Bundesminister für Finanzen

betreffend dem aktuellen Stand zur Entschließung „keine Abwälzung der EU-Plastikabgabe auf SteuerzahlerInnen statt Plastikhersteller“ (330/E-BR/2020)

 

Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates kann der Bundesrat seine Ansichten hinsichtlich der „Ausübung der Vollziehung in Form von Entschließungen Ausdruck geben“. Derartige Beschlüsse in der Länderkammer sind also direkte Aufforderungen, an die Bundesregierung, bestimmte Projekte umzusetzen, Initiativen zu ergreifen, Gesetzesänderungen vorzulegen oder in bestimmten Fällen auch aktiv zu werden.

Auf jeden Fall jedoch bilden sie den politischen Mehrheitswillen der Länderkammer und damit auch der Bundesländer ab und sind somit wichtige Gradmesser für die innenpolitischen Notwendigkeiten. Umsetzung finden diese Entschließungen jedoch leider häufig nicht – insbesondere dann, wenn sie nicht von Seiten der Bundesregierung kommen.

In der 914. Sitzung des Bundesrates am 05.11.2020 wurde der Entschließungsantrag „keine Abwälzung der EU-Plastikabgabe auf SteuerzahlerInnen statt Plastikhersteller“ (330/E-BR/2020) mehrheitlich angenommen. Der Bundesrat hat somit folgende Entschließung gefasst:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Umsetzung der EU-Plastiksteuer so auszugestalten, dass tatsächlich ein finanzieller Anreiz für Produzenten und Importeure von Plastikverpackungen entsteht, nicht recycelbare Kunststoffverpackungen zu reduzieren und somit die Recyclingquoten zu erhöhen und es zu keiner einseitigen Belastung der SteuerzahlerInnen kommt.“

 

Auf diese Entschließung Bezug nehmend stellen die unterzeichnenden Bundesrät*innen folgende

Anfrage

 

1.      Wie wurde bei der Umsetzung der EU-Plastiksteuer sichergestellt, dass tatsächlich ein finanzieller Anreiz für Produzenten und Importeure von Plastikverpackungen entsteht, nicht recycelbare Kunststoffverpackungen zu reduzieren? Welche Maßnahmen wurden hierzu gesetzt und welche weiteren sind zurzeit in Planung?

 

2.      Wie wird sichergestellt, dass es zu keiner einseitigen Belastung der SteuerzahlerInnen durch die EU-Plastiksteuer gekommen ist? Wie wird sichergestellt, dass es auch zukünftig nicht zu einer solchen einseitigen Belastung kommt?

 

3.      Werden Sie die Entschließung 330/E-BR/2020 umsetzen?

a.       Wenn ja: Wann?

b.      Wenn nein: Warum nicht?

 

4.      Wie hoch sind die Mittel, die im Zuge der Plastikabgabe 2021 an die EU von Österreich gezahlt werden müssen?

 

5.      Sind weitere Anreize für Produzenten und Importeure geplant, um die Recyclingquote zu erhöhen bzw. nicht recycelbare Kunststoffverpackungen zu reduzieren?

 

6.      Wie hat sich die Recyclingquote in Österreich seit Einführung der EU-Plastikabgabe entwickelt? Kann ein direkter Einfluss der Plastikabgabe auf die Recyclingquote festgestellt werden?