3946/J-BR/2021

Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Mag. Sandra Gerdenitsch

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend dem aktuellen Stand zur Entschließung „Soforthilfepaket für Alleinerzieherinnen“ (333/E-BR/2021)

 

Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates kann der Bundesrat seine Ansichten hinsichtlich der „Ausübung der Vollziehung in Form von Entschließungen Ausdruck geben“. Derartige Beschlüsse in der Länderkammer sind also direkte Aufforderungen, an die Bundesregierung, bestimmte Projekte umzusetzen, Initiativen zu ergreifen, Gesetzesänderungen vorzulegen oder in bestimmten Fällen auch aktiv zu werden.

Auf jeden Fall jedoch bilden sie den politischen Mehrheitswillen der Länderkammer und damit auch der Bundesländer ab und sind somit wichtige Gradmesser für die innenpolitischen Notwendigkeiten. Umsetzung finden diese Entschließungen jedoch leider häufig nicht – insbesondere dann, wenn sie nicht von Seiten der Bundesregierung kommen.

Im Zuge der Debatte zum Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021) (1205/A und 633 d.B.) wurde in der 921. Sitzung des Bundesrates am 28.01.2021 der Entschließungsantrag „Soforthilfepaket für Alleinerzieherinnen“ (333/E-BR/2021) mehrheitlich angenommen. Der Bundesrat hat somit folgende Entschließung gefasst:

 „Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Frauen, Integration, Familie und Jugend wird aufgefordert, ehestmöglich ein Soforthilfepaket für Alleinerziehende umzusetzen, welches folgende Eckpunkte beinhaltet:

         Rechtsanspruch auf Betreuungszeit mit vollem Entgeltanspruch;

         Umsetzung einer Unterhaltsgarantie;

         Aufstockung des Familienhärteausgleichfonds sowie leichterer Zugang zu den Leistungen;

         Errichtung einer Beratungshotline für Alleinerziehende sowie Ausbau der (Online) Informationsangebote.“

 

Auf diese Entschließung Bezug nehmend stellen die unterzeichnenden Bundesrät*innen folgende

Anfrage

1.      Welche Schritte wurden von der Bundesregierung, insbesondere der zuständigen Bundesministerin für Frauen, Integration, Familie und Jugend, gesetzt, um das Soforthilfepaket für Alleinerziehende mit den beschlossenen Fixpunkten umzusetzen? Wie ist der Stand des Umsetzungsprozesses aktuell? Welche weiteren Schritte sind geplant? Welche Punkte wurden nicht behandelt und warum nicht?

 

2.      Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungszeit mit vollem Entgeltanspruch umzusetzen? Wie ist der Stand des Umsetzungsprozesses aktuell? Welche weiteren Schritte sind geplant?

 

3.      Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Unterhaltsgarantie umzusetzen? Wie ist der Stand des Umsetzungsprozesses aktuell?  Welche weiteren Schritte sind geplant?

 

4.      Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Aufstockung des Familienhärteausgleichfonds sowie ein leichterer Zugang zu den Leistungen umzusetzen? Wie ist der Stand des Umsetzungsprozesses aktuell? Welche weiteren Schritte sind geplant?

 

5.      Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Errichtung einer Beratungshotline für Alleinerziehende sowie einen Ausbau der (Online-) Informationsangebote umzusetzen? Wie ist der Stand des Umsetzungsprozesses aktuell? Welche weiteren Schritte sind geplant?

 

6.      Werden Sie die Entschließung 333/E-BR/2021 umsetzen?

a.       Wenn ja: Bis wann werden diese umgesetzt sein?

b.      Wenn nein: Warum nicht?

 

7.      Sind weitere Schritte geplant, um Alleinerziehende zu unterstützen?

a.       Wenn ja: Bis wann werden diese umgesetzt sein?

b.      Wenn nein: Warum nicht?

 

8.      Mit welchen Entscheidungsträger*innen treten Sie bezüglich in Kontakt? Wer ist in diesen Prozess eingebunden? Welche Problematiken behandeln Sie hierbei?