3949/J-BR/2021

Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Stefan Zaggl-Kasztner

Genossinnen und Genossen

an die Bundesregierung

betreffend dem aktuellen Stand zur Entschließung „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ (336/E-BR/2021)

 

Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates kann der Bundesrat seine Ansichten hinsichtlich der „Ausübung der Vollziehung in Form von Entschließungen Ausdruck geben“. Derartige Beschlüsse in der Länderkammer sind also direkte Aufforderungen, an die Bundesregierung, bestimmte Projekte umzusetzen, Initiativen zu ergreifen, Gesetzesänderungen vorzulegen oder in bestimmten Fällen auch aktiv zu werden.

Auf jeden Fall jedoch bilden sie den politischen Mehrheitswillen der Länderkammer und damit auch der Bundesländer ab und sind somit wichtige Gradmesser für die innenpolitischen Notwendigkeiten. Umsetzung finden diese Entschließungen jedoch leider häufig nicht – insbesondere dann, wenn sie nicht von Seiten der Bundesregierung kommen.

Im Zuge der Debatte zum Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (1238/A und 647 d.B.) wurde in der 923. Sitzung des Bundesrates am 11.03.2021 der Entschließungsantrag „Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ (336/E-BR/2021) mehrheitlich angenommen. Der Bundesrat hat somit folgende Entschließung gefasst:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass allen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registrierten Personen inklusive KrankengeldbezieherInnen, ein „COVID-19-Ausgleich" in Form eines 30-%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge) rückwirkend mit 1. April 2020 gewährt wird."

 

Auf diese Entschließung Bezug nehmend stellen die unterzeichnenden Bundesrät*innen folgende

Anfrage

 

1.      Inwiefern hat die Bundesregierung Schritte gesetzt um den 30%-igen Zuschlag zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen umzusetzen? Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?

a.       Wenn noch keine Schritte gesetzt wurden: Warum nicht?

 

2.      Welche Schritte sind diesbezüglich noch in Planung?

 

3.      In welchem Zeitraum wird die Umsetzung der Maßnahmen voraussichtlich fertiggestellt sein?

 

4.      Wurden bereits Gespräche mit relevanten Stakeholdern diesbezüglich geführt?

a.       Wenn ja: Mit welchen Stakeholdern wurden Gespräche geführt?

b.      Wenn ja: Was waren die Ergebnisse der Gespräche?

c.       Wenn nein: Warum nicht?

d.      Wenn nein: Wurde bereits in anderer Form Kontakt bezüglich der Erhöhung der Arbeitslosenversicherung aufgenommen?

 

5.      Werden Sie die Entschließung 336/E-BR/2021 umsetzen?

a.       Wenn ja: Wann?

b.      Wenn nein: Warum nicht?

 

6.      Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu erhöhen und auszubauen?

 

7.      Sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung aufgrund der Covid-19 Krise geplant?

a.       Wenn ja: Welche?

b.      Wenn nein: Warum nicht?

c.       Wenn nein: Sind im Gegensatz Kürzungen der Leistungen der Arbeitslosenversicherung geplant?

 

8.      Welche anderen Maßnahmen rund um die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind aktuell von der Bundesregierung geplant? Wann werden diese umgesetzt?