3952/J-BR/2021

Eingelangt am 18.11.2021
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Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vorgänge in der Landesabteilung 13 – Umwelt und Raumordnung des Landes Steiermark

 

Wie unlängst medial bekannt wurde, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft rund um Vorgänge in der Landesabteilung 13 – Umwelt und Raumordnung des Landes Steiermark. Laut der Berichterstattung sollen zahlreiche Großprojekte wie Windparkanlagen oder Kraftwerke über mehrere Jahre hinweg nicht rechtens abgewickelt worden sein. Wie der „Kleinen Zeitung“ zu entnehmen ist, listet eine Sachverhaltsdarstellung, welche ursprünglich an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ergangen ist, Unregelmäßigkeiten auf. Es soll um nicht weniger als Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch gehen. Die Staatsanwaltschaft überprüft nun alle Unterlagen der letzten 12 Umweltverträglichkeitsprüfungen der vergangenen fünf Jahre. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft werde derzeit gegen vier Personen ermittelt, darunter auch die Abteilungsleiterin sowie der für UVP-Verfahren zuständige Referent. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6058166/Steiermark_Amtsmissbrauch-und-Bestechlichkeit-bei-Bauprojekten) Ihnen wird zur Last gelegt, dass Projektwerber die Genehmigungsbescheide selbst verfasst haben sollen und somit eine unabhängige Prüfung nicht mehr stattgefunden habe – ebenso stehen die Vorwürfe der Bestechlichkeit und des Amtsmissbrauches im Raum.

 

Das zuständige Regierungsmitglied SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner versprach Aufklärung in der Causa, kann sich jedoch selbst nicht gänzlich aus der Affäre ziehen. Inwieweit sie in die kolportierten Vorgänge in der Landesabteilung eingeweiht war, wird einer Klärung durch die Ermittlungsbehörden bedürfen.

 

Um den politischen Verantwortungsträgern umfassende Kenntnis über den Ermittlungsstand und die betroffenen Personen zur Verfügung zu stellen und um die darauf notwendigen weiteren Schritte, wie etwa eine Prüfung der internen Abläufe sowie einer Evaluierung der vorhandenen Prüfmechanismen innerhalb der Abteilung, voranzutreiben, ergeht folgende Anfrage.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wann wurde die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die medial kolportierte Stellungnahme über die Vorgänge in der Abteilung 13 – Umwelt und Raumordnung des Landes Steiermark in Kenntnis gesetzt?

2.     Gegen wie viele Personen wird derzeit ermittelt?

3.     Um welche Personen handelt es sich dabei konkret?

4.     Wie viele Personen werden als Beschuldigte geführt?

5.     Welche strafbaren Handlungen werden den Beschuldigten derzeit zur Last gelegt?

6.     Wie konkret war es den Beschuldigen - laut der eingelangten Sachverhaltsdarstellung - möglich, derart komplexe Verfahren unter Einbindung zahlreicher Stakeholder zu manipulieren?

7.     Worauf gründen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch genau?

8.     Wurden im Rahmen der Ermittlungen bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage Hausdurchsuchungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, welche Objekte waren von diesen Hausdurchsuchungen konkret umfasst?

9.     Wurden im Rahmen der Durchsuchungen auch Beweismittel sichergestellt?

a.    Wenn ja, um welchen Umfang von Beweismitteln handelt es sich konkret?

10.  Wurde die zuständige Landesrätin Ursula Lackner vor dem medialen Bekanntwerden der Causa durch die Staatsanwaltschaft über die Ermittlungsschritte in Kenntnis gesetzt?

11.  Wenn ja, wann geschah dies?

a.    Was war der konkrete Informationsgehalt der Mitteilung?

12.  Wurden andere Abteilungen oder Regierungsmitglieder des Landes Steiermark vor dem medialen Bekanntwerden der Causa durch die Staatsanwaltschaft über die Ermittlungsschritte in Kenntnis gesetzt?

a.    Wenn ja, wann geschah dies und was war der konkrete Informationsgehalt der Mitteilung?

13.  Finden derzeit auch Ermittlungen gegen die zuständige Landesrätin Ursula Lackner statt?

a.    Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14.  Kann ausgeschlossen werden, dass Landesrätin Lackner aufgrund ihrer Aufsichtspflicht als zuständiges Regierungsmitglied von den kolportierten Vorgängen in der Abteilung 13 Kenntnis hatte?

a.    Wenn ja, worauf begründet sich diese Annahme?

15.  Gibt es bereits Schätzungen, die Höhe des entstandenen Schadens betreffend?

a.    Wenn ja, wie lautet die konkrete Schadenshöhe?

b.    Wenn nein, bis wann ist mit einer solchen zu rechnen?

16.  Wurden bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits Zeugen im gegenständlichen Verfahren einvernommen?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn nein, warum nicht?

17.  Wie sehen die nächsten konkreten Schritte seitens der Staatsanwaltschaft aus?

18.  Bis wann wird mit einer Anklageerhebung gerechnet?