3955/J-BR/2021

Eingelangt am 23.11.2021
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Christoph Steiner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Gültigkeit und Speicherdauer von Daten des Grünen Passes

 

Auf der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betriebenen Homepage gruenerpass.gv.at/faq/ ist unter der Frage „Wird der Grüne Pass auch nach der Pandemie Voraussetzung für Reisen innerhalb der EU sein? zu lesen: „Aktuell ist die Verwendung der Zertifikate nur im Rahmen der Pandemiebekämpfung vorgesehen.“ (Stand: 27.05.2021) (https://www.gruenerpass.gv.at/faq/).

Auf Grundlage von §§ 4b bis 4e EpiG werden, so ist nachzulesen, die Daten, die im „Grünen Pass“ zur Verarbeitung kommen, durch das sogenannte „EPI-Service“ gespeichert und zur Verfügung gestellt, das vom Bundesrechenzentrum GmbH, betrieben wird https://www.gesundheit.gv.at/service/gruener-pass/datenschutzinformation). Zur Speicherdauer der Daten wird angegeben: „Die Löschung der Daten im EPI-Service erfolgt, bei Testzertifikaten gemäß § 4c Abs. 5 EpiG 1 Woche ab Datum der Probenahme, bei Genesungszertifikaten gemäß § 4d Abs. 6 EpiG 1 Woche ab Gültigkeitsende, bei Impfzertifikaten gemäß § 4e Abs. 7 EpiG 1 Jahr ab Übermittlung an das zentrale Impfregister“ (ebda.).

 

Diese betreffend die Gültigkeitsdauer des Grünen Passes zur Verfügung stehenden Informationen legen nun nahe, dass ein Ende der Verwendung des Grünen Passes nicht konkret oder mittels bestimmter Evidenzdaten angegeben werden kann.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist mit "Pandemiebekämpfung", wie auf Ihrer Webseite https://www.gruenerpass.gv.at/faq/ zu lesen ist, die Bekämpfung der Pandemie gegen und ausschließlich gegen SARS-CoV-2 gemeint?

2.    Bezieht sich der Begriff der Pandemiebekämpfung ausschließlich auf die Pandemiebekämpfung in Österreich oder ist die Verwendung der Zertifikate auch dann noch geplant, wenn die Pandemie noch in anderen Ländern innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union andauert, in Österreich aber ggf. nur mehr ein untergeordnete Rolle spielt?

3.    Welche Behörde soll basierend auf welchen Daten und Erkenntnissen festlegen, dass die Pandemie in Österreich zu Ende und damit nicht weiter zu bekämpfen ist?

4.    Ist das vom Bundesrechenzentrum betriebene EPI-Service die einzige (zentrale) Stelle, welche die personenbezogenen Daten des Grünen Passes gespeichert hat?

5.    Werden die Zertifikate des Grünen Passes umgehend gelöscht, sobald die Pandemie bekämpft ist?

6.    Erfolgt die Löschung der Daten automatisch (bei Testzertifikaten nach einer Woche, bei Genesungszertifikaten eine Woche nach Gültigkeitsende und bei Impfzertifikaten nach einem Jahr)?

7.    Bleiben nach Löschung der Daten aller gespeicherten Zertifikate einer Person (siehe Frage 6) Restdaten auf den entsprechenden Servern erhalten und wenn ja, welche?

8.    Wenn ja, auf welcher Grundlage und warum?