3959/J-BR/2021

Eingelangt am 26.11.2021
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Michael Bernard

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend nicht genehmigte Anträge Ausfallbonus durch COFAG

 

Mit dem Covid-19 Förderungsprüfungsgesetz wurde die Covid-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) installiert, die heimischen Unternehmen mit einem Verlustersatz, dem Ausfallbonus sowie dem Lockdown-Umsatzersatz für im Zuge der Covid-Maßnahmen entstandene finanzielle Schäden helfen sollte. Noch im Februar 2021 hieß es von Seiten der Medien optimistisch: „Laut den offiziellen Angaben hat die Finanzverwaltung für den Umsatzersatz in 66 Tagen 250.000 Anträge entgegengenommen. Der Großteil davon, 212.000 Anträge, wurden genehmigthttps://www.heute.at/s/7000-antraege-auf-ausfallsbonus-schon-am-ersten-tag-100128646 Im Juli sollen 771.584 Anträge eingegangen und davon 711.917 ausbezahlt worden sein.

Doch nicht alle Betroffenen konnten offenbar vom Ausfallbonus profitieren. Warum manche Anträge, trotz anderslautender Medienberichte, wie oben angeführt, mehrmals aufgeschoben und letztlich nicht genehmigt wurden, wurde nicht begründet, die Betroffenen werden bis dato im Unklaren gehalten. Als besonders skurril müssen von der COFAG abgelehnte Anträge bezeichnet werden, welche vom Finanzamt zuvor in Gutachten noch zugesprochen wurden. So wurde im Falle der Firma HUBIs Immo GmbH für ihren Antrag Ausfallbonus März 2021 vom 31.05.2021 von der COFAG ein Ergänzungsgutachten beim Finanzamt beauftragt. Der zuständige Prüfer sprach in einer Niederschrift am 15.09.2021 der Firma einen Ausfallbonus zu. Am 21. Oktober wurde der Antrag von der COFAG unerklärlicherweise abgelehnt.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie kam beziehungsweise kommt es dazu, dass Anträge auf Ausfallbonus von COFAG abgelehnt wurden, obwohl diese von Prüfern des Finanzamtes genehmigt und weitergeleitet wurden?

2.    Wie viele Anträge wurden trotz positivem Prüfungsgutachtens des Finanzamtes von der COFAG abgelehnt?

3.    Ist dieses Verfahren als korrekt zu bezeichnen?

4.    Wie und aus welchen Gründen kam es zu der Ablehnung des Antrages auf Ausfallbonus der als Beispiel angeführten Firma trotz positiver Prüfung von Seiten des Finanzamtes?

5.    War die Ablehnung des Antrages korrekt?

6.    Aus welchen Gründen darf die COFAG Anträge auf Auszahlungen ablehnen?

7.    Wie lange bzw. wie oft durfte bzw. darf die COFAG Auszahlungen an Antragsteller aufschieben?