3962/J-BR/2021
Eingelangt am 02.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät*innen Mag.a Elisabeth Grossmann
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend: Probleme bei Schüler*innentransporten
Seit einiger Zeit häufen sich bei den Schüler*innentransporten Probleme – zuletzt wurde ein Fall aus der Marktgemeinde Maria Lankowitz in der Weststeiermark bekannt. Überall ist es wichtig, dass Schüler*innen einen sicheren Weg in die Schule vorfinden. Gerade im ländlichen Raum ist es für Familien aber schwierig, ein Angebot vorzufinden, welches diese Sicherheit gibt.
Dass gerade die Gemeinden, die ja am nächsten an den Menschen sind, hier einspringen würden, ist dabei nicht so sehr das Problem – vielmehr haben sie auf Grund von Vorgaben der Gemeindeaufsicht auch keine Befugnis, einzuspringen. Zugleich ist es am Land den Gemeinden aber auch nicht möglich, überall gesicherte Geh- und Radwege sicherzustellen, weil Gemeindestraßen dort in vielen Fällen im Freiland liegen.
Somit wird die Frage des sicheren Schulwegs zwangsläufig an den motorisierten Individualverkehr, also die Nutzung des Autos gebunden, was weder ökologisch noch besonders effizient ist. Zugleich werden Schüler*innentransporte unter zwei Kilometern Entfernung offensichtlich gar nicht mehr genehmigt – die Eltern mit der Problematik alleine gelassen. Grenzfälle werden dem Kuratorium für Verkehrssicherheit vorgelegt, das aber scheinbar auf Grund des hohen Aufkommens seit Schulbeginn nicht in der Lage ist, dieses zu bewältigen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende
Anfrage
1) Gab es in den letzten Jahren eine Änderung der Zumutbarkeitskriterien bzw. strengere Auslegung der Zumutbarkeit des Schulweges für Kinder und Jugendliche?
2) Welche Kriterien kommen bei der Beurteilung der Zumutbarkeit zu tragen und wie sind diese gewichtet?
3) Wann ist auch unter zwei Kilometern Entfernung zwischen Wohnort und Schule die Zumutbarkeit gegeben, ohne Schüler*innentransport den Weg zu bestreiten?
4) Wie viele strittige Fälle zur Frage der Zumutbarkeit gab es heuer, 2020, 2019 und 2018? Listen Sie diese bitte nach Grund, Entscheidung und Bundesland auf.
5) Wie hoch sind die Mittel, die aus dem Budget Ihres Ressorts für den Schüler*innentransport bereitgestellt werden? Wie hoch waren diese in den Jahren 2020, 2019 und 2018?
6) Die Begutachtung beim Kuratorium für Verkehrssicherheit dauert in vielen Fällen relativ lange. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer solcher Fragen?
7) Ist aus Ihrer Sicht eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit notwendig?
a. Wenn ja: In welcher Höhe und bis wann?
b. Wenn nein: Wie erklären Sie dann den Rückstau bei den Gutachten und was werden Sie dagegen unternehmen?
8) Was können bzw. werden Sie tun, um die betroffenen Gemeinden zu unterstützen, bzw. den Schüler*innen die Fahrt zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen?