3975/J-BR/2021

Eingelangt am 21.12.2021
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Anfrage

 

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Evakuierungen aus Afghanistan

 

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan evakuierte der damalige und nun wieder eingesetzte Außenminister Alexander Schallenberg mehrere hundert Personen aus dem Land. Die Evakuierungen fanden zuerst über den Luftweg, dann über den Landweg statt. Bisher verschwieg die Bundesregierung eisern, welche Personen hier nach Österreich gebracht wurden.

Bereits in der parlamentarischen Anfrage 7693/J der XXVII. GP hinterfragte der freiheitliche Abgeordnete Mag. Hannes Amesbauer, ob sich unter den Evakuierten auch Asylwerber befinden – unter Hinweis auf § 7 des Asylgesetzes, wonach die Einreise eines Asylberechtigten in sein Herkunftsland als Hinweis gesehen werden muss, dass ein in Art. 1 Abschnitt C Z 1, 2 oder 4 der Genfer Flüchtlingskonvention angeführter Endigungsgrund eingetreten ist. Demzufolge wäre jedenfalls ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten einzuleiten.

Wie der Anfragebeantwortung 7509/AB zu entnehmen ist, fühlte sich der damalige Innenminister und jetzige Kanzler Karl Nehammer nicht zuständig für diese potenziellen Verstöße gegen das Asylrecht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen wurden seit der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan evakuiert?

2.    Wie viele davon über den Luftweg?

3.    Wie viele über den Landweg?

4.    Wie wurde im Zuge der Evakuierung die Identität der betroffenen Personen überprüft?

5.    Welche Daten wurden im Zuge der Evakuierungen von den betroffenen Personen erhoben?

6.    Wie viele von den evakuierten Personen besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft?

7.    Wie viele der evakuierten Personen besitzen eine Doppelstaatsbürgerschaft?

8.    Um welche Doppelstaatsbürgerschaften handelt es sich hierbei jeweils?

9.    Wurden auch Personen evakuiert, welche keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen?

10. Wenn ja, wie viele?

11. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden diese Personen nach Österreich gebracht?

12. Wenn ja, um welche Staatsbürger handelt es sich hierbei?

13. Befanden sich unter den Evakuierten auch Personen, welche in Österreich zum Zeitpunkt der Evakuierung als Asylwerber anerkannt waren bzw. um Asyl angesucht hatten?

14. Wenn ja, wie viele?

15. Wenn ja, aus welchem Herkunftsland?

16. Wenn ja, waren diese gerade auf Heimaturlaub in Afghanistan?

17. Wenn ja, wieso wurde diesen Personen nicht die Einreise nach Österreich verwehrt und ein Aberkennungsverfahren eingeleitet?

18. Waren unter den Evakuierten auch Personen, welche in Österreich zum Zeitpunkt der Evakuierung als subsidiär Schutzberichtigte angesehen wurden?

19. Wenn ja, wie viele?

20. Wenn ja, aus welchem Herkunftsland?

21. Wenn ja, waren diese gerade auf Heimaturlaub in Afghanistan?

22. Wenn ja, wieso wurde diesen Personen nicht die Einreise nach Österreich verwehrt und ein Aberkennungsverfahren eingeleitet?

23. Wurde in weiterer Folge Meldung an die zuständigen Behörden gemacht, dass Personen evakuiert wurden, welche offensichtlich gegen das Asylgesetz verstoßen haben?

24. Wenn ja, wer wurde wann darüber informiert?

25. Wenn ja, wissen Sie, inwiefern diesen Personen ihr Schutzstatus abgesprochen wurde?

26. Wenn ja, wissen Sie, ob diese Personen abgeschoben wurden oder halten diese sich noch immer in Österreich auf?

27. Wie vielen Personen wurde die Evakuierung aus Afghanistan nach Österreich verwehrt?

28. Aus welchen Gründen jeweils?