3977/J-BR/2021
Eingelangt am 22.12.2021
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Anfrage
des Bundesrates Josef Ofner
und weiterer Bundesräte
an die Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Seit 10. November 2021 gilt die 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Aufgrund dieser Entscheidung er Covid-Task-Force dürfen seit 10. November 2021 nur noch Studenten, Lehrende und Mitarbeiter das Universitätsgebäude betreten, die geimpft oder genesen sind. [1] Diese Maßnahmen hat vielfach Fassungslosigkeit und Protest unter den Studenten hervorgerufen.
Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt begründet diesen Schritt in einem Mail an die Studenten auf strikt wissenschaftliche Basis und ruft Studenten, die eine Impfung kategorisch ablehnen, dazu auf, darüber nachzudenken, ob eine Universität das Richtige für sie ist. Die ÖH-Vertretung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt hat die Vorgangsweise des Rektors scharf kritisiert und klar festgestellt, dass dieser nicht darüber urteilen dürfe, wer an eine Universität gehört und wer nicht.[2]
Weiters begründet der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt auch mit der Meinung des Papstes, dass die Impfung ein Akt der Nächstenliebe sei. Konkret wird also der Vatikanstaat und seine geistlichen Werte mit den Werten einer österreichischen Hochschule verglichen.[3]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
ANFRAGE
1) Seit 10. November 2021 gilt die 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Wurden sie Sie vorab von der Einführung der 2G-Regel in Kenntnis gesetzt?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen haben sie gesetzt, um eine Spaltung unter den Studenten und dem Universitätspersonal zu verhindern sowie den Zugang zu freier Bildung weiterhin zu gewährleisten?
b. Wenn nein, warum wurden Sie als Bildungsminister nicht informiert und welche Maßnahmen werden Sie setzen, um einer Spaltung der Studenten und des Universitätspersonals entgegenzuwirken und den Zugang zu freier Bildung weiterhin zu gewährleisten?
2) Welche wissenschaftlich fundierten Gründe hatte der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt für die Einführung der 2G-Regel aus Ihrer Sicht?
3) Liegt die Einführung einer 2G-Regel an Alpen-Adria-Universität Klagenfurt aus Ihrer Sicht in wissenschaftlichen Standards begründet?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
4) Wie vielen Studenten der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist der Zugang zur Universität aufgrund der Einführung der 2G-Regel seit 10. November 2021 verwehrt?
5) Wie viele Lehrende und Mitarbeiter der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt konnten ihren Dienst aufgrund der Einführung der 2G-Regel seit 10. November 2021 nicht antreten?
6) Wie viele Studenten der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt werden aufgrund der 2G-Regel nunmehr vom Präsenz-Lehrveranstaltungsangebot ausgeschlossen?
7) Gibt es Lehrende, die aufgrund der Einführung der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, ihre Lehrveranstaltungen absagen mussten?
a. Wenn ja, wie viele Lehrende?
b. Wenn ja, wie viel Lehrveranstaltungen wurden abgesagt?
8) Wie viel Lehrveranstaltungen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt müssen verpflichtend in Präsenzform durchgeführt werden?
9) In wie vielen Fällen führt die Einführung der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt dazu, dass Lehrveranstaltungen, die verpflichtend in Präsenzform abzuhalten sind, durch Studenten nunmehr nicht besucht werden können?
a. Wie wirkt sicher dieser Ausschluss von Präsenz-Lehrveranstaltungen auf die Studiendauer der einzelnen Studenten aus?
10) Wie werden Studenten dafür entschädigt, wenn sich ihre Studiendauer aufgrund der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt verlängert?
a. Planen sie einen Rückersatz der Studiengebühren, wenn die Verlängerung der Studienzeit nachweislich auf die 2G-Regel zurückzuführen ist?
11) Wie viele Bibliotheken in Österreich sind derzeit online abrufbar?
12) Nicht alle Titel der Bibliothek der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sind entlehnbar. Welche Möglichkeiten haben Studenten, die aufgrund der 2G-Regel die Universität nicht betreten dürfen, diese Literatur zu konsultieren?
13) Nicht alle Titel der Bibliothek der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt stehen in digitalisierter Form zur Verfügung. Welche Alternativen werden Studenten geboten, die solche Werke für Forschungszwecke konsultieren müssen, um z. B. ihre wissenschaftlichen Arbeiten fertigzustellen?
14) Können Sie versichern, dass Studenten in Österreich mit den derzeit online abrufbaren Bibliotheken uneingeschränkt ihr Studium fortführen und beenden können?
15) Welche Nachteile werden Studenten durch Lehrende erleiden, wenn sie die 2G-Regel nicht erfüllen?
16) Können Sie garantieren, dass die Leistungen von Ungeimpften, Genesenen, und Geimpften Studenten an Alpen-Adria-Universität Klagenfurt in gleicher Weise beurteilt werden?
a. Wenn ja, wie stellen Sie diese homogene Leistungsbeurteilung sicher?
17) Welchen Covid-Regeln gelten derzeit in den einzelnen Universitäten Österreichs im Detail (konkrete Auflistung)?
18) Sind weitere Verschärfungen im Hinblick auf die Covid-Maßnahmen an den Universitäten Österreichs geplant?
19) Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt vertritt den Standpunkt, dass jene, die eine Impfpflicht rundweg ablehnen, sich fragen sollten, ob eine Universität auf Dauer das Richtige für Sie sei. Befürworten Sie diesen Standunkt?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht und was werden Sie gegen diese Aussage unternehmen?
20) Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt begründet seinen Standpunkt mit dem Stichwort Aufklärung und zitiert dabei Wikipedia. Entspricht die Nennung eines Wikipedia-Artikels als Quellenangabe aus ihrer Sicht einer hinreichend wissenschaftlichen Zugangsweise?
21) „Wissenschaft und Lehre sind frei.“ Dieser Grundsatz ist in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Wird durch die Einführung einer 2G-Regel an der Universität Klagenfurt dieser Grundsatz aus ihrer Sicht?
a. Wenn nein, warum nicht?
22) Wie viele Studenten, die aufgrund der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt vom Präsenzstudium ausgeschlossen wurden, haben sich an die Psychologische Studentenberatung gewandt?
23) Wie viele Studenten, die aufgrund der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt vom Präsenzstudium ausgeschlossen wurden, haben sich an die Ombudsstelle für Studenten gewandt?
24) Welche Angebote werden Studenten gemacht, die aufgrund der 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt vom Präsenzstudium ausgeschlossen wurden und aus diesem Grund über psychische, psychosoziale und/oder psychosomatische Leidenszustände klagen?
25) Durch die 2G-Regel an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sind für das Rektorat nicht geimpfte und nicht genesene Studenten klar erkennbar, da sie nicht mehr an Lehrveranstaltungen teilnehmen können, die in Präsenzform abgehalten werden. Wie wird dieser Umstand von ihnen aus datenschutzrechtlicher Sicht beurteilt?
26) Wie viele Covid-Cluster gab es, die auf den universitären Betrieb zurückzuführen sind?
27) Gibt es ihrerseits Überlegungen, die 2G-Regel auch auf die gesamte Postsekundar- und Tertiärstufe auszuweiten?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
28) Planen sie eine Ausweitung der 2G-Regel auf die Primarstufe, Sekundärstufe I und Sekundarstufe II?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.5min.at/202111445670/eklat-ungeimpfte-Studenten-sollen-nachdenken-ob-uni-das-richtige-fuer-sie-ist/
[2] https://www.derstandard.at/story/2000130991537/rektor-zu-2g-regel-an-uni-klagenfurt-ich-kann-nicht
[3] https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6057425/Lage-ist-todernst_2GRegel-ab-Mittwoch-an-der-Universitaet-Klagenfurt