3982/J-BR/2022

Eingelangt am 31.01.2022
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Andreas Arthur Spanring

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend ungetestete Flüchtlinge auf Reisen durch Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Laut Informationen aus dem Polizeianhaltezentrum Wien (PAZ) befanden sich im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 12.01.2022 ca. 2.300 Flüchtlinge. Es handelte sich hierbei um Aufgriffe im Osten Österreichs, vorwiegend dem Burgenland. Das aktuelle Vorgehen der Behörden sei, dass Jugendliche Flüchtlinge über 16 Jahre, Dublin Fälle und zum Teil Familien nach Traiskirchen kämen. Der Rest werde auf Quartiere in Restösterreich aufgeteilt; dafür erhalten die betreffenden Personen einen Fahrschein mit welchem sie sich selbstständig zum Quartier begeben müssen. Die aufgegriffenen Personen würden aber, laut den Informationen aus dem PAZ, weder auf das Virus SARS-Cov-2 getestet noch dagegen geimpft werden. Jedenfalls erhielt das PAZ nach internen Quellen zu keinem Zeitpunkt von zuständigen Behörden Ergebnisse etwaiger Coronatests von aufgegriffenen Personen. Aus diesem Grund gab es laut internen Quellen wenig verwunderlich auch ein Coronacluster im PAZ in den Monaten Oktober und November 2021. Die sich selbstständig zu den entsprechenden Quartieren begebenden Flüchtlinge sind somit ohne Coronatest oder Impfung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Asylwerber wurden im angeführten Zeitraum 01.10.2021 bis 12.01.2022 im PAZ Wien als Erstankommende beamtshandelt?

2.    Wann, wo und in welcher Form werden Asylwerber nach Aufgriff gemäß dem Covid-Maßnahmengesetz kontrolliert bzw. ein Coronatest durchgeführt?

3.    Wie erfolgt die weitere Unterbringung nach Anhaltung im PAZ Wien oder anderen Erstaufnahmestellen, sowie der Transport zur Unterbringungsörtlichkeit?

4.    Ist es vorgesehen, dass Asylwerber selbständig ihre zugewiesenen Quartiere aufsuchen und sie diese durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erreichen?

5.    Wenn ja, wie viele Personen betraf das im angeführten Zeitraum?

6.    Kommt es vor, dass sich Asylwerber ungetestet bzw. ungeimpft in öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihren Quartieren begeben?

7.    Wenn ja, wie viele Personen betraf das im angeführten Zeitraum?

8.    Wenn nein, wie gelangen diese Personen zu ihren Quartieren? Müssen Polizeibedienstete Fahrten mit ungetesteten oder ungeimpften Asylwerbern durchführen?

9.    Wie ist der aktuell vorgesehene Ablauf vom Zeitpunkt des Aufgriffs eines Asylwerbers bis zu dessen Unterbringung in einem Quartier?

10. Welche Institutionen sind in diesem Zeitraum in eine solche Amtshandlung involviert und wie wird sichergestellt, dass es zu keiner erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch div. ansteckende Erkrankungen für andere Personen kommt?

11. Sind Maßnahmen für Asylwerber vorgesehen, die einen Coronatest verweigern?

12. Stimmt es, dass es im Oktober und November 2021 zu Corona-Clustern im PAZ Wien gekommen ist?

13. Wenn ja, wie viele Personen (aufgegliedert in Angehaltene und Personal) waren betroffen?

14. Ist grundsätzlich nach derzeitigem Vorgehen für jeden Asylwerber im Zuge der Erstaufnahme automatisch eine ärztliche Untersuchung vorgesehen und wie hoch sind die Kosten für eine solche Untersuchung?

15. Wie hoch sind im Durchschnitt die Dolmetscherkosten pro Asylwerber im Zuge der Erstaufnahme vor Verteilung in ein Asylquartier?

16. Gab es weitere Cluster außerhalb des angeführten Zeitraums vom 01.10.2021 bis 12.01.2022?

17. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?

18. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden für die Angehaltenen ergriffen?