3984/J-BR/2022

Eingelangt am 03.02.2022
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Anfrage

 

 

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Eva Prischl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

 

betreffend Geplante Einstellung der Wiener Zeitung (2.Folgeanfrage)

 

 

Die Wiener Zeitung existiert seit dem Jahr 1703 und ist damit die älteste Tageszeitung der Welt. Sie befindet sich im Eigentum der Wiener Zeitung GmbH, die diese auch verlegt, Herausgeber ist der Bund, als Eigentümervertreter fungiert der Bundeskanzler als oberster Vertreter des Bundeskanzleramts.

 

Insofern ist es erfreulich, dass der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Beantwortung unserer letzten Anfrage betreffend Einstellung der Wiener Zeitung vom 26. Februar 2021 betreffend Presse- und Medienfreiheit folgendermaßen geantwortet hat:

 

Das vergangene Jahr hat uns allen erneut vor Augen geführt, wie bedeutend die Presse- und Medienfreiheit, sowie die Vielfalt an kritischen und qualitativen Medienunternehmen in Österreich für unsere Demokratie ist. Die Wiener Zeitung ist dabei ein Bestandteil der österreichischen Medienlandschaft.

 

In der Beantwortung Anfang Juli 2021 hat der damalige Bundeskanzler folgendes ausgeführt:

 

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3854/J-BR/2021 vom 26. Februar 2021 ausgeführt, sieht das Regierungsprogramm 2020 – 2024 im Abschnitt „Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung“ vor, die Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung abzuschaffen. Weiters enthält das Regierungsprogramm im Abschnitt „Österreichischen und Europäischen Medienstandort stärken“ den Auftrag, ein neues Geschäftsmodell der Wiener Zeitung mit dem Ziel des Erhalts der Marke zu entwickeln und Serviceplattformen des Bundes zu bündeln. Es werden derzeit mit unserem Regierungspartner kontinuierlich Gespräche über die Modelle für die künftige Ausrichtung der Wiener Zeitung als Printmedium sowie für das Amtsblatt geführt. Nachdem diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass nähere Details derzeit noch nicht bekannt gegeben werden können. Ob und in welchem Umfang Änderungen des Staatsdruckereigesetzes erforderlich sein werden, wird sich nach Abschluss der Gespräche über die Modelle für die künftige Ausrichtung der Wiener Zeitung GmbH sowie der Wiener Zeitung als Printmedium erweisen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1)      Welche Bedeutung hat die Wiener Zeitung für Sie als Bundeskanzler persönlich?

2)      Welche Erfolge und Ergebnisse brachten die in Ihrer letzten AB dargestellten kontinuierlichen Gespräche über ein Modell für die künftige Ausrichtung der Wiener Zeitung?

3)      Zwischen welchen Mitgliedern der Bundesregierung werden diese Gespräche geführt?

4)      Werden zu diesen Gesprächen Expert*innen herangezogen und wenn ja, welche?

5)      Haben Sie für diese Gespräche auch Gutachten eingeholt, wenn ja, welche, von wem und wie lautet der Inhalt dieser Gutachten?

6)      Sollte die Gespräche noch nicht abgeschlossen sein, welchen Zeithorizont haben Sie für den Abschluss dieser Gespräche vorgesehen?