3985/J-BR/2022
Eingelangt am 03.02.2022
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Bundesrates Christoph Steiner
und weiterer Bundesräte
an den Bundeskanzler
betreffend Après-Ski und Pandemie: Warum will die Bundesregierung unbedingt den Impfzwang?
Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und bereits heute eine mehr als nur indirekte Impfpflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land - eigenen Angaben zufolge - sicher durch die Pandemie zu bringen.
Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten und haben einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge. Die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zerstörte Existenzen von Klein- und Mitteluntemehmern standen und stehen an der Tagesordnung. Gesundheitliche Kollateralschäden und ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind die Folge der CoronaPolitik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotz alledem immer noch behauptet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele andere Länder.
Von Anfang an, seit zuerst von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und später auch vom Nationalen Impfgremium „grünes Licht“ für die im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe gegeben wurde, fokussierte sich die österreichische Bundesregierung auf die Impfung als einzigen Ausweg aus der Krise. Die Versprechungen über die Erfolgsaussichten der Impfung wurden allerdings immer weiter abgeschwächt. Noch zu Beginn der Impfkampagne tätigte die Bundesregierung folgende Aussagen:
• Wer sich impft, der schützt sich und andere.
• Die Impfung ist der „Gamechanger“.
• Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei.
Im Laufe der Zeit wurden die Aussagen jedoch immer vorsichtiger. Nunmehr hieß es:
• Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.
• Die Impfung verhindert, dass man auf der Intensivstation landet.
• Die Impfung verhindert eine Überlastung der Normalstationen.
Die einer Kapitulation gleichkommende Abschwächung der Heilsversprechen für die Corona-Impfung brachte schließlich die Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung: „Impfung bringt kürzeren Aufenthalt in Kliniken.“ All das führte jedoch nicht dazu, dass die Bundesregierung ihren Kurs überdachte. Stattdessen verstieg man sich in eine die Angst der Bevölkerung schürende Rhetorik:
• „Wer sich jedoch vorsätzlich nicht an die Maßnahmen hält, wird zum Lebensgefährder“ - Karl Nehammer
• „Wir sind sozusagen die Flex, die Trennscheibe für die Gesundheitsbehörden, um die Infektionskette rasch zu durchbrechen“ - Karl Nehammer
• „Die Österreicher werden vorerst nicht gefoltert.“ - Sebastian Kurz
• „Die Bevölkerung soll Angst vor einer Infektion und dem Tod von Angehörigen haben“ - Sebastian Kurz
• „100.000 Tote“ - Sebastian Kurz
• „Weihnachten wird für Ungeimpfte ungemütlich“ - Alexander Schallenberg
• „geimpft, genesen, gestorben“ - Alexander Schallenberg
• „kein Enddatum bei Lockdown für Ungeimpfte“ - Alexander Schallenberg
• „Zeit der Solidarität mit Ungeimpften ist vorbei“ - Elisabeth Köstinger
• „Dreimal impfen schützt und nützt, ich hab einen total milden Verlauf“ - Karl Nehammer.
Für sich selbst nimmt man seitens der Regierung jedoch in Anspruch, die Pandemie hinter sich gelassen zu haben: Während Volksschulkinder und Jugendliche im Unterricht FFP2-Masken tragen, den Abstand von zwei Metern einhalten müssen oder gar außerhalb des Schulgebäudes bei klirrender Kälte daran teilnehmen, nicht mit Ihren Freunden spielen sollen, weder feiern noch Freude haben dürfen, Suizidversuche von Jugendlichen sich verdoppeln und Essstörungen und Depressionen von jungen Menschen stark steigen, feiern die moralischen Bankrotteure der Regierungsparteien mitten im Lockdown und demonstrativ vor den Augen der Österreicherinnen und Österreicher eine Party anlässlich einer ORF-Gala. Es folgte ein öffentlicher Aufschrei, doch keiner der Ertappten – vom Bundespräsidenten abwärts - zog aus diesem Skandal die notwendigen Konsequenzen. Keine Lehren aus diesem traurigen Kapitel gezogen auch hat der Bundeskanzler: Nach dem Skilauf geht es ab in die Hütte zur Hüttengaudi mit Bier und Freunden, eng gedrängt sitzend und ohne Masken in die Kamera lachend.
Stattdessen verhandelt man öffentlichkeitswirksam über ein Impfpflichtgesetz, um unter ungeimpften Bürgern - dazu zählen auch alle diejenigen, die einer Folgeimpfung nicht nachkommen - schon vorab Angst und Panik vor einem finanziellen Ruin durch exorbitanten Strafen und vor Arbeitslosigkeit durch wochenlange Haft zu verbreiten. Die Menschen gehen seither zu hunderttausenden Woche für Woche in ganz Österreich auf die Straße, wo sie ihren friedlichen Protest gegen den Impfzwang zum Ausdruck bringen. Knapp 200.000 Stellungnahmen auf der Website des Parlaments - der Server hatte bereits Schwierigkeiten die Zuschriften zu zählen - zu den Entwürfen des Impfpflichtgesetzes belegen deren breite, auf sachlichen Argumenten beruhende, Ablehnung:
• „Der Umgang mit „Genesenen“ sowie das nicht anerkennen von Antikörpernachweisen erscheint höchst fragwürdig und bestätigt das Gefühl eines tiefen Misstrauens in das Narrativ hinsichtlich dieser Impfungen.“[i]
• „Im Gesetzesentwurf fehlen auch SMARTe (spezifische, messbare, adäquate, erreichbare und mit einem Zeithorizont versehene) Ziele.“[ii]
• „Meine persönliche Nutzen Risiko Abwägung spricht gegen die Impfung. Über meinen Körper bestimmte nur ich.“[iii]
• „Im Sinne des Grundsatzes, dass nur das „gelindeste Mittel“ zur Anwendung zu kommen hat, und es sehr wohl gelindere Mittel als eine Impfpflicht gibt, die auch in fast ALLEN anderen Staaten der Welt zur Anwendung kommen - den Beweis hiefür liefern laufend alle jene Staaten, die keine Impfpflicht eingeführt haben und die mit der Corona-Pandemie nachweislich besser zurecht kommen als Österreich - ist eine Impflicht jedenfalls abzulehnen!“[iv]
• „Im Gesetzesentwurf und den bezugnehmenden Erläuterungen erfolgt keine ausreichende Bedachtnahme auf zu erwartende Auswirkungen für die Beschäftigten in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Angesichts der Neuartigkeit und Besonderheit dieses gesetzlichen Eingriffs in ein durch Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiertes Grundrecht in Verbindung mit der dadurch gegebenen Rechtsunsicherheit besteht somit die Gefahr überschießender und diskriminierender Konsequenzen im beruflichen Alltag, die letztlich auch die Existenzgrundlage der Betroffenen gefährden können.“[v]
• „Im Bereich der vulnerablen Bevölkerungsgruppe beträgt die Durchimpfungsrate bereits um 90%. Dennoch zeigt sich, dass diese sogenannte Impfung nicht wirksam schützt, zumal weiterhin vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen immer wieder Cluster an Infektionen unter - teilweise dreifach - Geimpften auftreten, teilweise mit schweren Verläufen und Todesfällen.“[vi]
• „Ich plane meine zweite Schwangerschaft. Und das ist mein Hauptargument für den Verzicht auf eine Impfung.“[vii]
• „Es ist in meinen Augen brandgefährlich einer Person die Kompetenz zuzustehen, dass er per Verordnung jederzeit über 8 Millionen Menschen entscheiden kann.“[viii]
• „Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch für sich selbst entscheiden können soll und nach Abklärung mit Fachkräften seines Vertrauens selbst wählen können soll, welche gesundheitlichen Vorsorge-Therapien er für sich selbst wählt und welchen Nutzen und welches Risiko diese Impfung für ihn persönlich hat.“[ix]
• „Die Resolution #2361 des Europarates vom 27. Jänner 2021 fordert alle Mitgliedsstaaten auf, den Menschen klar zu kommunizieren, dass eine COVID-19 „Impfung“ nur freiwillig verabreicht werden darf und dass niemandem, der sich aus welchen Gründen auch immer dagegen entscheidet, ein Nachteil daraus erwachsen darf. Im Lichte dieser Resolution sind die in Österreich verhängten „Lockdowns für Ungeimpfte“ sehr zu hinterfragen.“[x]
• „Eine allgemeine Impfpflicht bei einem Impfstoff, der über keine sterile Immunität, verfügt, also vor keiner Ansteckung schützt, der nur über eine neuerlich verlängerte bedingte Zulassung verfügt und es sich auch um keinen klassischen Impfstoff handelt, der auch noch so schwach zu wirken scheint, daß die Impfung alle vier bis sechs Monate wiederholt werden muß und trotzdem derzeit noch andere Sicherheitsmaßnahmen, wie Maskentragen, regelmäßige Testungen, Abstand, Lockdown, etc. angewendet werden müssen, kann nicht verhältnismäßig sein, da er die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit über seinen Körper selbst zu entscheiden, verletzt, die möglichen Nebenwirkungen, die er zur Folge haben kann, noch nicht genügend erforscht sind und es gelindere Mittel des Gesunheitsschutzes, wie die oben Zitierten, wie auch in Schweden praktiziert wird, gibt.“[xi]
• „Die nähere Erläuterung des Umfanges der Impfpflicht ist wissenschaftlich nicht fundiert und eröffnet die gesetzliche Grundlage für staatliche Willkür.“[xii]
• „Wenn sich das Risiko, durch eine Covid-19-Erkrankung auf der Intensivstation zu landen, zwischen gesunden, jungen Menschen und Adipösen sowie vorerkrankten alten Menschen um den Faktor 1.000 (!) unterscheidet, ist eine Gleichbehandlung dieser Gruppen vollkommen absurd.“[xiii]
• „Eine Impfpflicht darf nur als letztes Mittel angewendet werden, auch eine mehrfache Bestrafung von Impfverweigerern sehe ich als Ungleichbehandlung und diskriminierend an, denn die Ablehnung zur Impfung ist ja nicht immer wieder eine neue Entscheidung, somit würde dies unter Doppelbestrafung fallen (die durch andere Gesetze ausgeschlossen ist).“[xiv]
• „Niemand weiß, was nach dem 3. Stich kommt oder ob die Impfung bei weiteren Mutationen überhaupt wirkt. Wir sind keine Versuchskaninchen!“[xv]
Statt den Österreicherinnen und Österreichern zuzuhören, ihre Argumente, wie auch Ihre Sorgen ernst zu nehmen und auf sie zuzugehen, wird das Corona-Management- Chaos perpetuiert. Fernab von Evidenz wird aus parteipolitischem Kalkül taktiert und gesunde aber ungeimpfte Menschen werden aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Auch die neu angelobten Regierungsmitglieder - es gibt einen zu hinterfragenden Rekord an Neuangelobungen - verharren in ihren Parteilogiken.
Über den von der FPÖ präsentierten „Plan B“, mit dem Ziel durch eine Kurskorrektur das Land aus der Sackgasse der Regierungspolitik zu manövrieren, sehen Bundeskanzler Nehammer und Gesundheitsminister Mückstein schlicht hinweg. Dieser wäre jedoch geeignet, eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik einzuleiten, indem er das Prinzip der Freiwilligkeit über alle Maßnahmen stellt:
Aufgrund einer flächendeckenden Antikörper-Erhebung soll festgestellt werden, welche individuelle Ansteckungs- und Erkrankungsgefahr besteht. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern aufweist, muss als immunisiert gelten.
2. Bei all jenen, die keine Antikörper aufweisen, soll mit PCR-Tests gearbeitet werden, sobald Symptome erkennbar sind. Bei einem positiven Test muss ein Arzt die sofortige Behandlung des mit dem Coronavirus infizierten Patienten übernehmen.
3. Der dritte Punkt des „Plan B“ ist die frühzeitige Behandlung Corona-positiver Menschen, um schwere Krankheitsverläufe und Hospitalisierungen zu verhindern.
Der „Plan B“ kombiniert Freiheit und Gesundheit und spielt diese beiden Werte nicht
gegeneinander aus. Zwang wird durch Freiheit ersetzt. Er beendet die Spaltung der
Gesellschaft und das Gegeneinander, in das die Menschen von der Bundesregierung
hineinmanövriert wurden.
Aus diesem Grund und in diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Bundesräte folgende
Anfrage
1. Welche Änderungen wurden am Impfpflichtgesetz aufgrund der knapp 200.000 ablehnenden Stellungnahmen auf der Website des Parlaments vorgenommen?
2. Hat die Bundesregierung daraufhin zu irgendeinem Zeitpunkt über Alternativen, beispielsweise dem freiheitlichen Plan B, zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht beraten?
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Anstrengungen wurden von der Bundesregierung seit Ausbruch der Pandemie unternommen, um die Anzahl der Intensivbetten, beziehungsweise des dafür erforderlichen Personals, zu erhöhen?
6. Welche Anstrengungen wurden von der Bundesregierung seit Ausbruch der Pandemie unternommen, um den Betrieb auf Normalstationen bei einem erhöhten Aufkommen sicherzustellen?
7. Welches Ziel soll der Impfzwang mittels Impfpflichtgesetz - über den zur Pandemiebekämpfung untauglichen Selbstzweck einer hohen Impfrate hinaus - erreichen?
8. Wie begründen Sie die sogenannte 2G-Regel bzw. den „Lockdown für Ungeimpfte“, also den Ausschluss von gesunden aber nichtgeimpften Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben vor dem Hintergrund der Tatsache, dass geimpfte aber allenfalls infizierte Menschen völlig ungehindert daran teilnehmen dürfen?
9. Wie verhält es sich diesbezüglich mit dem Gleichheitssatz - insbesondere in Hinblick auf den Besuch von Bildungseinrichtungen, Arztpraxen und Spitäler?
10. Welche Methoden der Datenerfassung haben Sie in Aussicht genommen, um Nichtgeimpfte zu registrieren?
11. Sind Ihrerseits weitere grundrechtsverletzende Maßnahmen, wie zum Beispiel Führerscheinentzüge, in Aussicht genommen, um die Bürger zur Impfung zu nötigen?
12. Welche Auswirkung hat die Omikron-Variante auf die Wirksamkeit der derzeit vorhandenen Impfstoffe?
13. Wann rechnen Sie mit der Zulassung von sogenannten Totimpfstoffen?
14. Was entgegnen Sie Kritikern, die Ihre Impfzwang-Initiative als verfassungswidrig bezeichnen, da insbesondere die Omikron-Variante zeigt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Impfquote und der Ausbreitung des Virus gibt?
15. Was entgegnen Sie Kritikern, die Ihre Impfzwang-Initiative als verfassungswidrig bezeichnen, da sie es verabsäumt haben die Kapazitäten in der medizinischen Versorgung und Frühbehandlung zu erhöhen?
16. Was entgegnen Sie Kritikern, die Ihre Impfzwang-Initiative als verfassungswidrig bezeichnen, da bei Nichtbezahlen der Organstrafverfügung im abgekürzten Verfahren um Rechtsmittel einzulegen eine Straferhöhung von 600€ auf 3.600€ droht, wodurch unter anderem eine zusätzlich psychologische Hürde für sich wehrende Bürger geschaffen wird?
17. Was entgegnen Sie Kritikern, die Ihre Impfzwang-Initiative als verfassungswidrig bezeichnen, da das Verwaltungsgericht ungeachtet eines Parteiantrages von einer Verhandlung und somit der Möglichkeit einer mündlichen Stellungnahme absehen kann, wenn eine Beschwerde mit der aus vielerlei Gründen denkbaren Behauptung, dieses Bundesgesetz sei verfassungswidrig, erhoben wird?
18. Was entgegnen Sie Datenschützern, die das Absehen von einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art 35 DSGVO in Anbetracht der Sensibilität der zu verarbeitenden Daten, deren Menge und der mit dem Abgleich verbundenen Konsequenz hunderttausender Verwaltungsstrafverfahren unisono und im Einklang mit der staatlich Datenschutzbehörde scharf kritisiert haben?
19. Wie wollen Sie eine allgemeine Impfpflicht fachlich und rechtlich begründen, zumal die Österreichische Bundesverfassung, die EMRK und die Europäische Grundrechtecharta das Recht auf körperliche Unversehrtheit verbriefen?
20. Wie verteidigen Sie das viral gegangene Hüttengaudifoto von Ihnen in einer geselligen Runde, zumal erst anlässlich der "Licht ins Dunkel"-Gala im ORF Ihre Regierungsmitglieder von einem ÖVP-Gemeinderat wegen Verletzung der aktuellen Corona-Bestimmungen angezeigt wurden?
21. Wer wird für Verteidigungskosten von gegen Coronamaßnahmen verstoßende Regierungsmitglieder aufkommen?
22. Können Sie ausschließen, dass Steuergeld für die rechtliche Verteidigung von Ihnen, beziehungsweise diesbezüglich angezeigten Regierungskollegen, verwendet wird?
23. Liegen Ihnen Informationen vor, wie es sich diesbezüglich mit dem Bundespräsidenten verhält?
24. Mit welchen Unternehmen hat die Republik Impfstoffbeschaffungsverträge abgeschlossen?
25. Wie viele Dosen Impfstoff wurden von welchem Hersteller jeweils für die Jahre 2022, 2023 und 2024 gekauft?
26. Was sind die wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere in Hinsicht auf Preis, Menge, Gewährleistung und allfällige Haftungsausschlüsse?
27. Können Sie, vor dem Hintergrund, dass im Nationalrat derzeit ein ÖVP- Korruptions-Untersuchungsausschuss anhängig ist, ausschließen, dass es zwischen diesen Verträgen und dem von Ihrer Partei ausgehenden Impfdruck einen Zusammenhang gibt?
28. Was entgegnen Sie den unter der Überschrift „Das Netz der Pharma-Industrie“ im Magazin News vorgebrachten Vorwürfen zu finanziellen Verstrickungen von gleich acht Covid-Impfexperten der Bundesregierung zu Unternehmen wie Pfizer?
29. Können Sie weitere Interessenskonflikten in Gremien wie dem nationalen Impfgremium, GECKO oder auch der Bundesregierung in diesem Zusammenhang ausschließen?
30. Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an die Unterfertigung des Formulars „Einverständniserklärung zur Schutzimpfung“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und insbesondere des Satzes „Ich bin mit der Durchführung der Schutzimpfung einverstanden.“?
31. Müssen aufgrund des Impfpflichtgesetzes zur Impfung verpflichtete Personen, die mit der Durchführung der Impfung nicht einverstanden sind, dennoch das Formular unterschreiben?
32. Welche Rechtsfolgen knüpfen sich daran die Unterfertigung des Formulars „Einverständniserklärung zur Schutzimpfung“ und insbesondere des Satzes „Ich bin mit der Durchführung der Schutzimpfung einverstanden.“ zu verweigern?
33. Inwiefern kann bei einer Impfpflicht noch von einer freiwilligen Unterschrift der Einverständniserklärung gesprochen werden?
34. Planen Sie den Passus einer notwendigen Einverständnis zu Impfung aus diesem oder anderen Formularen zu entfernen?
35. Welche Regelungen sieht das Impfpflichtgesetz vor, um die Folgen von Impfschäden zu ersetzen?
36. Sehen Sie und Ihre Kollegen in der Bundesregierung sich legitimiert eine allgemeine Impfpflicht vorzulegen, zumal laut aktuellen Umfragen die Bundesregierung das Vertrauen der Wähler nicht mehr genießt und auf der anderen Seite viele hunderttausende Menschen gegen Ihre Politik auf die Straßen gehen?
37. Mit welchen Auswirkungen im Pflege- und Spitalbereich rechnen Sie durch die Einführung der Impfpflicht?
38. Inwiefern planen Sie den Österreicherinnen und Österreichern den Zugang zum Arbeitsmarkt durch die Impfpflicht zusätzlich zu erschweren?
39. Welche negativen Auswirkungen in Hinblick auf die Arbeitslosenzahlen nehmen Sie zugunsten der Impfpflicht in Kauf?
40. Inwiefern planen Sie den Österreicherinnen und Österreichern den Zugang zu Sozialleistungen durch die Impfpflicht zusätzlich zu erschweren?
41. Welche negativen Auswirkungen auf den Sozialstaat nehmen Sie zugunsten der Impfpflicht in Kauf?
42. Können Sie einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die Impfpflicht ausschließen?
43. Welche Belastungen werden im Zusammenhang mit der Einführung der Impfpflicht aufgrund eines erhöhten Rechtsmittelaufkommens vor dem Hintergrund deren antizipierten Verfassungswidrigkeit budgetwirksam?
44. Gibt es in Ihrem Ressort Studien, Gutachten, Stellungnahmen oÄ., die dafür sprechen ein erhöhtes Rechtsmittelaufkommen trotz der antizipierten Verfassungswidrigkeit bewusst in Kauf zu nehmen?
45. Inwiefern planen Sie die Umsetzung einer „2G-Pflicht“ am Arbeitsplatz, ergänzend zur Impfpflicht?
46. Welche negativen Begleiterscheinungen, wie die steigende Zahl der Suizidversuche bei Jugendlichen als Spitze des Eisberges, nehmen Sie für eine Impfpflicht bereitwillig in Kauf?
47. Welche Rechtsfolgen zieht die Impfpflicht für ungeimpfte und zahlungsunwillige Asylanten und subsidiär Schutzbedürftigen nach sich?
48. Planen Sie im Gegenzug mit der Impfpflicht irgendwelche Öffnungsschritte?
49. Haben Sie mit den anderen Ländern in denen es Formen der Impfpflicht gib - Ecuador, Indonesien, Vatikan, Tadschikistan, Turkmenistan, Mikronesien oder Neukaledonien - zur Vorbereitung der Impfpflicht einen Austausch gepflegt?
50. Wenn ja, auf welchen Ebenen fand ein Austausch statt?
51 .Wenn nein, warum fand kein Austausch statt?
52. Welche Aufgabe soll der neu einzurichtenden „Plattform der Ethikkommissionen“ gemäß novelliertem Arzneimittelgesetz zukommen?
53. Warum soll die Zusammenarbeit dieser Plattform mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen „aus Gründen der Flexibilität“ nicht per Gesetz, sondern in einer „Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und der Plattform“ festgelegt werden?
54. Zugunsten welcher „Sponsoren“ soll diese Vereinbarung veröffentlich werden?
[i] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111037/index.shtml
[ii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_117183/index.shtml
[iii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_113408/index.shtml
[iv] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_117460/index.shtml
[v] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_125493/index.shtml
[vi] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_117905/index.shtml
[vii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_125765/index.shtml
[viii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111670/index.shtml
[ix] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_116480/index.shtml
[x] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_118484/index.shtml
[xi] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111008/index.shtml
[xii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_112488/index.shtml
[xiii] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_119815/index.shtml
[xiv] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111233/index.shtml
[xv] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_111017/index.shtml