3986/J-BR/2022

Eingelangt am 23.02.2022
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Andreas Arthur Spanring

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend willkürliche Personalfeststellung in Orth an der Donau?

 

Am 18.09.2021 fanden sich um 9:30 Uhr in Orth an der Donau, Bezirk Gänserndorf, spontan einige Personen am Gehsteig vor ONr. Schloßplatz 1 zusammen. Daraufhin befahl der Bezirkshauptmann von Gänserndorf, Dr. Martin Steinhauser, 2 anwesenden uniformierten Polizisten, die Personalien der anwesenden Teilnehmer festzustellen. Die Polizisten führten den Befehl aus und stellten die Personalien von 18 Personen fest. Unter ihnen befand sich auch der Abgeordnete zum NÖ Landtag, Dieter Dorner, welcher am 20.10.2021 von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf in Belangen der gegenständlichen Versammlung eine Aufforderung zur Rechtfertigung aufgrund eines eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens zugeschickt bekam. Der behördlichen Verfolgungshandlung steht jedoch ein prozessuales Verfolgungshindernis entgegen; aufgrund der von ihm als Abgeordneter zum NÖ Landtag genießenden Immunität steht Abg. Dorner unter Schutz vor Strafverfolgung. Die Versammlung stand offensichtlich in direktem Zusammenhang mit Dorners politischer Tätigkeit.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Feststellung der Personalien?

2.    Was geschieht mit den aufgenommenen Daten der anwesenden Personen?

3.    Warum wurde gegen den Abgeordneten zum NÖ Landtag, Dieter Dorner auf Grund der festgestellten Personaldaten, trotz parlamentarischer Immunität, ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

4.    Wäre es ohne Befehl des Bezirkshauptmannes zu einer Personalfeststellung durch die ohnehin anwesenden Polizisten gekommen?