3987/J-BR/2022

Eingelangt am 23.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auszahlungschaos beim Energiekostenausgleich

 

Wie kürzlich bekannt wurde, dürfte der von der Regierung im Jänner angekündigte Energiekostenausgleich an seiner Auszahlung scheitern. Die geplante direkte Abwicklung über die Energieversorger scheiterte laut jüngsten Medienberichten an massiven datenschutzrechtlichen und organisatorischen Bedenken, zudem haben die Versorger keinen Zugriff auf die Kontodaten der Anspruchsberechtigten. Vorgesehen war, dass alle Haushalte bis auf Topverdiener, deren Einkommen über der Höchstbemessungsgrundlage liegt, einen Energiebonus von 150 Euro erhalten sollten. Damit wollte man die für die österreichischen Bürger enorm gestiegenen Energiekosten abfedern, unter welchen besonders Familien mit geringem Einkommen leiden. Nun wurde angekündigt, dass die Auszahlung über einen Gutschein erfolgen solle, der per Post verschickt und bei Energieversorgern eingelöst werden könne. Für Verwunderung sorgte jedoch, dass diese gleich allen österreichischen Haushalten zugeschickt werden, ungeachtet ihres Einkommens. Topverdiener sollen den Gutschein nicht einlösen dürfen, Kontrollen darüber solle es „stichprobenartig“ geben. Eine enorme Dunkelziffer an schwarzen Schafen dürfte dadurch vorprogrammiert sein.

Für Haushalte mit geringem Einkommen stellen die steigenden Energiekosten eine besonders hohe Belastung dar, da diese bekanntlich einen proportional höheren Anteil ihres Einkommens für Strom aufwenden müssen (vgl. https://www.adelphi.de/de/system/files/mediathek/bilder/Policy%20Paper%201%20-%20Klimaschutz%20-%20Eine%20Frage%20des%20Geldbeutels%20-%20Online.pdf). Die Auszahlung sollte ursprünglich auch, so wurde im Dezember noch kolportiert, ärmeren Haushalten zu Gute kommen. Der nun angekündigte Auszahlungsmodus per Gießkannenprinzip stellt diese Überlegung auf den Kopf.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wann werden die Gutscheine für den Energiekostenausgleich verschickt?

2.    Wer hat Anspruch auf den Energiekostenausgleich - abgesehen von der Einkommensgrenze?

3.    Wie werden Mehrpersonenhaushalte berücksichtigt?

4.    Sind Mehrpersonenhaushalte anspruchsberechtigt?

5.    Erhält jeder Bürger den Gutschein oder nur die Person, auf welche der Strom angemeldet ist?

6.    Erhält jeder Haushalt oder jede Person den besagten Gutschein?

7.    Wenn jede Person; ist für anspruchsberechtigte Personen ein Mindestalter vorgesehen?

8.    Ist der Betrag des Gutscheins auf die besagten 150 Euro fixiert oder wird es variable Betragssätze geben?

9.    Werden Haushalte mit mehreren Personen mit einem oder mehreren Gutscheinen berücksichtigt?

10. Wie hoch ist der Teuerungsausgleich?

11. Wird der Teuerungsausgleich pro Person oder pro Haushalt ausbezahlt?

12. Warum kann ein Heizkostenersatz in Form eines Gutscheins nur beim Energieanbieter eingelöst werden?

13. Wie werden Haushalte berücksichtigt, welche nicht mit Strom und/oder Gas heizen?

14.  Welche Unterstützungen gibt es in der nächsten Heizperiode?

15. Wie hoch ist die dementsprechende Einkommensgrenze für den geplante Teuerungsausgleich pro Person?

16. Wie hoch ist die dementsprechende Einkommensgrenze für den geplante Teuerungsausgleich pro Haushalt?

17. Wann wird der Teuerungsausgleich ausbezahlt?

18. Welche Maßnahmen setzt die Regierung, um den Teuerungen vor allem im Bereich Strom und Energie entgegenzuwirken?