3988/J-BR/2022

Eingelangt am 24.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrät*innen Eva Prischl, Mag. Sascha Obrecht,

Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend explodierende Mietpreise

Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis und eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend leistbarem Wohnraum zählt zu den großen wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen. Die aktuelle Entwicklung der Mietpreise ist in diesem Sinne äußerst besorgniserregend.

Mietpreise sind im Vergleich zur allgemeinen Inflation überproportional gestiegen. So veröffentlichte der wirtschaftsliberale Think Tank Agenda Austria kürzlich neue Zahlen, wonach die Mietpreise zwischen 2010 und 2020 um 44% gestiegen sind, während die Inflation 20% in diesem Zeitraum betrug.

Die Last von steigenden Wohn- und Mietkosten ist in Österreich ungleich verteilt. Laut der letzten Konsumerhebung gaben Haushalte mit hohem Einkommen nur 23% davon für Wohnen und Energie aus, wohingegen einkommensschwache Haushalte ganze 30,7% dafür aufwenden müssen.

Ein weiterer Faktor, der die Situation weiter anspannt ist die Erhöhung der Richtwertmieten im April 2022. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer wird diese Erhöhung eine Million Mieter*innen betreffen und 140 Mio. Euro an Mehrbelastungen ausmachen, wovon wiederrum 104 Mio. Euro auf Wien entfallen. Für eine 80m2 große Wohnung würde das jährliche Mehrkosten von 360 Euro im Jahr bedeuten. Angesichts der allgemein sehr hohen Teuerung ist diese Entwicklung nicht tragbar und vor allem für Geringverdiener*innen nicht leistbar.

Im Gegensatz dazu hat sich Österreich - vertreten durch BM Mückstein - in der Lissabon Deklaration dazu bekannt, die Wohnungslosigkeit bis 2030 gänzlich abzuschaffen. Laut Statistik Austria sind in Österreich über 22.000 Personen obdach - oder wohnungslos. Wie sich die kommende Mietpreiserhöhung auf diese Zahl auswirkt, bleibt fraglich. Die Richtwertanpassung, wie auch im vergangenen Jahr pandemiebedingt auszusetzen, wäre in diesem Sinne empfehlenswert, auch wenn es nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten würde.

In Sinne der sozialen Gerechtigkeit und der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte braucht es deshalb dringend ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um die angespannte Lage am Wohnungsmarkt zu entschärfen und endlich den im Regierungsprogramm angekündigten leistbaren Wohnraum zu schaffen.

Anfrage

1.      Im Regierungsprogramm wurde das Ziel definiert, Mieten günstiger zu gestalten. Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ministeriums getroffen, um dieses Ziel umzusetzen? Welche weiteren Maßnahmen sind in Planung?

2.       Zur Novellierung des Mietrechts wurde im Regierungsprogramm das Ziel definiert, ein transparentes, nachvollziehbares Mietrecht umzusetzen.

a.       Wie ist der aktuelle Stand bei der Erreichung dieses Ziels?

b.       Wie soll die Umsetzung dieser Transparenz erfolgen? Wie findet hier eine Evaluierung statt?

c.       Welche Teile des Mietrechts würden Sie konkret als nicht transparent bezeichnen?

d.       Welche Teile des Mietrechts würden Sie konkret als nicht nachvollziehbar bezeichnen?

e.       Wie soll eine Nachvollziehbarkeit des Mietrechts sichergestellt werden?

3.       Zur Novellierung des Mietrechts wurde im Regierungsprogramm das Ziel definiert, hohe Rechtssicherheit sowie Rechtsdurchsetzbarkeit für Mieter*innen sowie Eigentümer*innen umzusetzen.

a.       Wie sollen diese Ziele erreicht werden?

b.       Wie wird eine Rechtssicherheit konkret ausgestaltet sein?

c.       Wie wird eine Rechtsdurchsetzbarkeit konkret ermöglicht?

4.       Zur Novellierung des Mietrechts wurde im Regierungsprogramm das Ziel definiert, eine transparente Preisbildung umzusetzen, die zu einem leistbaren Mietpreis für Mieter*innen führt sowie die Wirtschaftlichkeit von Neuinvestitionen sicherstellt.

a.       Wie soll dieser Preisbildungsprozess von der Regierung transparent umgesetzt werden?

b.       Wie wird die Leistbarkeit der Mietpreise für Mieter*innen sichergestellt?

c.       Wie wird die Wirtschaftlichkeit von Neuinvestitionen sichergestellt?

5.       Wird in der geplanten Mietrechtsnovelle ein besonderer Fokus auf leistbaren Wohnraum für Jungfamilien gelegt? Wenn ja, wie sollten dieses Regelungen gestaltet sein?

6.       Wird in der geplanten Mietrechtsnovelle die Rechtslage bezüglich Befristung von Wohnverhältnissen verändert?

a.       Wenn ja: Wie werden die Befristungen konkret verändert?

b.       Wenn nein: Warum nicht?

7.       Wird in der geplanten Mietrechtsnovelle die Rechtslage bezüglich Preisgrenzen bei Mietwohnungen im privatem Wohnraum verändert?

a.       Wenn ja: Wie werden die Änderungen konkret ausgestaltet sein?

b.       Wenn nein: Warum nicht?

8.      Werden in der geplanten Mietrechtsnoveile spezielle Regelungen bezüglich Preisobergrenzen im Neubau geschaffen wie es sie auch für Altbau und Genossenschaftswohnraum gibt?

a.     Wenn ja: Wie werden diese Änderungen konkret ausgestaltet sein?

b.       Wenn nein: Warum nicht?

9.      Bis wann soll die im Regierungsprogramm vorgesehene Mietrechtsnovelle zur Begutachtung durch den Nationalrat sowie den Bundesrat vorliegen?

10.   Welche Expert*innen sind in die Überarbeitung des Mietrechts eingebunden?