3992/J-BR/2022
Eingelangt am 14.03.2022
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Anfrage
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend halbherzige und nicht zielführende Hilfe für in Not geratene Österreicher
Wie oe24 berichtete, haben österreichische Behörden zwei Wiener, welche in Namibia in höchste Not geraten sind, im Stich gelassen. Karin H. und Martin B. verließen Österreich am 13. Oktober mit einem sicheren Jobangebot Richtung Afrika. Zum Leidwesen der beiden Österreicher wurde diesen jedoch nicht nur ein Arbeitsvisum verweigert, sondern sie wurden auch noch ausgeraubt. In weiterer Folge bemühten sie sich um Hilfe, um wieder in die Heimat zurückkehren zu können. „Doch weder die Botschaft, noch das Außenamt helfen uns“, mussten die beiden österreichischen Staatsbürger feststellen (oe24 14.11.2021: Wiener Paar ausgeraubt: Keiner hilft).
Während die deutsche Botschaft den beiden Österreichern unter die Arme griff, wurden sie von den österreichischen Behörden immer wieder nur vertröstet (oe24 14.11.2021: Wiener Paar ausgeraubt: Keiner hilft). Das Außenministerium hält auf seiner Homepage fest: Die „österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland sind auch für Sie da, wenn […] Sie finanzielle Hilfe in einer unverschuldeten Notlage benötigen. In diesem Fall wird geklärt, wie Ihnen bei der Beschaffung von Eigenmitteln geholfen werden kann“ (https://www.bmeia.gv.at/reise-services/buergerservice-schutz-hilfe/notfaelle-im-ausland/verhalten-im-krisenfall/).
Darüber hinaus steht im Raum, dass die beiden Österreicher zwar um ein Heimsendedarlehen angesucht haben, jedoch keines bekamen. Ebenso treten Widersprüchlichkeiten betreffend die zugesagten Unterstützungsleistungen des Generalkonsulats auf.
Es handelte sich, selbst unter Außerachtlassung der konkreten Umstände, jedenfalls bei dem beschriebenen Fall um eine Notlage zweier Staatsbürger, die dringend die Hilfe Österreichs benötigt hätten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Wann wurde das Außenministerium erstmals über die missliche Lage von Karin H. und Martin B. in Kenntnis gesetzt?
2. Von wem und wie erfolgte diese Bekanntgabe?
3. Welche Schritte wurden darauffolgend überlegt, um den beiden Wienern zu helfen?
4. Warum wurden vom Außenministerium unzureichende Schritte gesetzt, um den unverschuldet in Not geratenen Österreichern bei ihrer Rückreise in die Heimat zu helfen?
5. Ist es korrekt, dass sich die beiden Österreicher mit der Bitte um Gewährung eines Heimsendedarlehens an die Botschaft in Pretoria wandten?
6. Wenn ja, warum wurde ein derartiges Darlehen verweigert?
7. Wer traf diese Entscheidung und mit welchen Stellen wurde diese abgesprochen?
8. Wurde gegenüber den Darlehnswerbern die Aussage getätigt, dass es gar keine Heimsendedarlehen gäbe?
9. Entspricht es den Tatsachen, dass daraufhin das Ministerium mit den beiden Wienern Kontakt aufnahm und die Möglichkeit eines Heimsendedarlehens versicherte?
10. Wurde hierbei vermittelt, an welche Auflagen ein derartiges Darlehen gebunden ist?
11. Um welche Auflagen handelte es sich hierbei?
12. Kamen die beiden Österreicher den Auflagen nach?
13. Wenn ja, wieso wurde dennoch kein Heimsendedarlehen gewährt?
14. Wer informierte wann die Betroffenen auf welche Weise darüber, dass ihnen kein Darlehen gewährt wird?
15. Wann erreichte das BMEIA zuletzt eine Nachricht von Karin H. und Martin B. aufgrund ihrer Notsituation aus Namibia?
16. Wurde auf diese Mail geantwortet?
17. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
18. Wie verlief der Kommunikationsfluss zu diesem Notfall zwischen den österreichischen und den deutschen bzw. den spanischen Behörden?
19. Wann erfuhr das österreichische Generalkonsulat von dem Notfall?
20. Von wem und auf welche Weise wurde das Generalkonsulat informiert?
21. Welche Schritte wurden daraufhin vom Generalkonsulat gesetzt, um den beiden Wienern zu helfen?
22. Entspricht es den Tatsachen, dass der Konsul den beiden Österreichern versichert hatte, ihnen Geld auszubezahlen, sobald er eine Bestätigung habe, dass dieses aus privaten Mitteln aus Österreich angewiesen wurde?
23. Hielt sich der Konsul in weiterer Folge an dieses Versprechen?
24. Wie viele Heimsendedarlehen wurden in der laufenden Gesetzgebungsperiode beantragt?
25. Wie viele davon wurden bewilligt?
26. Wie viele davon wurden abgelehnt?
27. Aus welchen Gründen wurden diese Ansuchen jeweils bewilligt bzw. abgelehnt?