3996/J-BR/2022

Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend tatsächliche Covid-19-Todesfälle in Österreich

 

Begründung:

 

Seit Beginn der Veröffentlichung von Fallzahlen herrschen bei der Darstellung von Todesfällen infolge einer Covid-19-Erkrankung eklatante Unterschiede zwischen den Daten auf der Homepage der AGES und jenen auf der Homepage des BMI vor.

 

Betrachtet man die Internetseite der AGES bekommt man mit Stand 22. März 2022, 09:38 Uhr, eine Anzahl von 14.741 Todesfällen (vgl. https://covid19-
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dashboard.ages.at/dashboard_Tod.html)

 

Betrachtet man hingegen die Internetseite des BMI errechnet sich mit Stand 22. März 2022, 09:38 Uhr, eine Anzahl von 15.432 Todesfällen (vg. https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4A7171477A51625143334D3D)

 

 

 

 

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Somit ergibt sich aufgrund der Angaben des BMI und jenen der AGES bereits bei den Todesfällen eine nicht unerhebliche Differenz von 691 verstorbenen Personen.

 

Auf der Internetseite des BMI ist zu lesen: Der Betrieb des Dashboards des Gesundheitsministeriums erfolgt durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und ist unter "covid19-dashboard.ages.at" abrufbar. Das Dashboard bezieht seine Daten ausschließlich aus dem Epidemiologischen Melderegister (EMS). Das EMS ist das offizielle Register, in welches von den Bezirksbehörden sowie von Labors eingetragen wird. Das Bundesministerium für Inneres erhebt die Zahlen im Rahmen der Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements über tägliche Einmeldungen aus den Bundesländern. Diese Zahlen können Fälle enthalten, die im EMS noch nicht erfasst sind.

 

Dies erklärt zwar einen minimalen Unterschied zwischen den täglichen Fallzahlen, jedoch in keiner Weise erklärt sich damit ein Unterschied von 691 Verstorbenen seit Beginn der Erfassung von Covid-19 Fallzahlen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

 

1)    Wie viele Covid-19-Todesfälle gab es in Österreich seit Beginn der Datenerfassung (aufgegliedert nach Bundesländern)?

2)    Wie viele dieser Todesfälle sind „an Corona“ und wie viele dieser Todesfälle sind „mit Corona“ verstorben?

3)    Gibt es Richtlinien und Vorgaben für Ärzte, wann ein Covid-19-positiver Verstorbener statistisch als „Corona-Toter“ zu erfassen ist?

4)    Wenn ja, wie lauten diese Richtlinien und Vorgaben und wo können diese öffentlich eingesehen werden?

5)    Wenn ja, worin begründen sich diese Richtlinien und Vorgaben und kann durch diese ausgeschlossen werden, dass Verstorbene an anderen Ursachen als an Corona verstorben sind?

6)    Wenn keine derartigen Richtlinien und Vorgaben erlassen wurden, weshalb gibt es hier kein einheitliches Erfassungssystem?

7)    Was werden Sie unternehmen, um zukünftig „an Corona“ Verstorbene klar von jenen Fällen zu unterscheiden, die „mit Corona“ verstorben sind?

8)    Werden die Divergenzen bei den Fallzahlen seitens des Gesundheitsministeriums bewusst in Kauf genommen?

9)    Was werden Sie unternehmen, um diese eklatanten Unterschiede der öffentlich gemachten Fallzahlen zu bereinigen und die tatsächlichen Fallzahlen zu veröffentlichen?