4001/J-BR/2022

Eingelangt am 07.04.2022
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Anfrage

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann, Mag.a ­­­­Daniela Gruber-Pruner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2022, 2023, 2024, 2025, 2026

Die Elementarbildung ist die erste Bildungseinrichtung und legt den Grundstein für die weiteren Bildungsverläufe und Chancen von Kindern. Der hohe Stellenwert, den die Elementarbildung für die Gesellschaft hat, spiegelt sich nicht in den Arbeitsbedingungen und qualitativen Rahmenbedingungen wieder. Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik werden vom Bund jährliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese aktuell in Verhandlung befindlichen Vereinbarungen sind ein wesentlicher Motor wie auch qualitativer Rahmen für den Ausbau der Elementarbildung.

 

Die unterfertigten Bundesrät*innen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.      Wie gestalten sich die Art. 15a B-VG -Verhandlungen im Bereich der Elementarbildung zwischen Bund und Ländern?

a.       Wie lautet der konkrete Zeitplan für die Gespräche zwischen den Bundesländern und Ihrem Bundesministerium?

b.      Wie lautet die konkrete Zielsetzung für die Gespräche zwischen den Bundesländern und Ihrem Bundesministerium?

 

2.      Welches Budget steht für die Art. 15a B-VG –Verhandlungen zur Vergabe an die Bundesländer zur Verfügung?

a.       Welche Budgetmittel stehen 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils konkret für die Bundesländer zur Verfügung?

b.      An welche Kriterien soll die Mittelvergabe verknüpft werden?

 

3.      Welche Kennzahlen werden vereinbart, um die in der aktuell in Verhandlung stehenden Art. 15a B-VG Vereinbarung festgelegten Ziele zu messen?

 

4.      Wie sind die Zuständigkeiten bei den Art. 15a B-VG –Verhandlungen auf die jeweiligen Ministerien verteilt? Welche Zuständigkeiten hat das Bundesministerium für Finanzen bei den Art.15a B-VG-Vereinbarungen?

5.      Welche qualitativen und welche quantitativen Ziele verfolgt das Bundesministerium für Finanzen mit der Mitteleinsetzung durch die Art.15a B-VG-Vereinbarungen bis 2025, bis 2030 und bis 2035?