4009/J-BR/2022

Eingelangt am 04.05.2022
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Anfrage

des Bundesrates Dr. Johannes Hübner und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Folgeanfrage zu 3975/J Evakuierungen aus Afghanistan

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan evakuierte der damalige und nun wieder eingesetzte Außenminister Mag. Alexander Schallenberg mehrere hundert Personen aus dem Land. Der Anfragebeantwortung 3683/AB-BR/2022 des Außenministers ist zu entnehmen, dass neben österreichischen Staatsbürgern auch „andere Staatsangehörige mit aufrechtem österreichischen Aufenthaltstitel“ evakuiert wurden. Bis zum 15. Jänner 2022 wurden 267 Personen mit derartigem Status evakuiert.

Den Anfragestellern ist es nun wesentlich, in Erfahrung zu bringen, inwieweit es sich bei diesen Personen um Asylwerber oder subsidiär Schutzberechtigte handelte, welche gerade einen Urlaub in ihrer Heimat verbrachten. Dies hätte nämlich eine Aberkennung der Aufenthaltsberechtigung zur Folge haben müssen und keinen von Steuergeldern finanzierten Rückflug nach Österreich.

In mehreren Anfragebeantwortungen waren nun die betroffenen Bundesministerien nicht in der Lage auszuführen, inwiefern der beschriebene Verdacht zutreffend ist. In der Anfragebeantwortung 3683/AB-BR/2022 des Außenministers heißt es nur: „Es liegen dem BMEIA keine Informationen darüber vor, dass sich unter den Evakuierten Asylwerberinnen oder Asylwerber befunden hätten. Es ist auch nicht Aufgabe meines Ressorts, im Zuge von Evakuierungsmaßnahmen den Grund für den Aufenthalt einer Person in einer bestimmten Region zu prüfen.“

Der Innenminister wiederum schiebt dem Außenminister die Verantwortung für die - offenbar völlig unkontrollierten - Evakuierungen zu: „Die Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit Personen, die vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) aus Afghanistan evakuiert wurden, fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.“ Und weiter: „Die anschließenden Evakuierungsmaßnahmen erfolgten durch das BMEIA.“ (9723/AB)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass vom für die Evakuierungen zuständigen BMEIA nicht überprüft wurde, ob es sich bei den evakuierten Personen um Asylwerber bzw. subsidiär Schutzberechtigte handelte, welche gerade einen Heimaturlaub in Afghanistan machten?

2.    Werden Sie eine derartige Überprüfung nun im Nachhinein veranlassen und deren Ergebnisse dem für Aberkennungsverfahren zuständigen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zukommen lassen?

3.    Ist Ihnen bekannt, ob das BMI eine derartige Überprüfung vornahm?

4.    Wenn ja, wurden Sie über die Ergebnisse dieser Überprüfung informiert bzw. wie lauteten selbige?

5.    Wie wurde im Zuge der Evakuierung die Identität der betroffenen Personen überprüft?

6.    Welche Daten wurden im Zuge der Evakuierungen von den betroffenen Personen erhoben?

7.    Laufen noch immer Evakuierungsmaßnahmen aus Afghanistan?

8.    Wenn ja, wie viele Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft wurden mittlerweile evakuiert?

9.    Welche Staatsbürgerschaften besaßen diese Personen jeweils?

10. Wann wurde die letzte Person aus Afghanistan evakuiert?