4023/J-BR/2022

Eingelangt am 12.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Straftaten am Naherholungsgebiet Auwiese in Graz

Das direkt an der Mur liegende und im Zuge der Kraftwerks-Staustufe Gössendorf errichtete Naherholungsgebiet Auwiese liegt, angrenzend an die Marktgemeinde Gössendorf, auf dem Gebiet der Stadt Graz. Seit Jahren sind die Anrainer rund um die Auwiese mit unerträglichen Zuständen - Müll, Lärm, Böller - konfrontiert.

Die Auswiese wird seit geraumer Zeit als fernöstlicher Grillplatz zweckentfremdet und vermüllt hinterlassen. Das Brennholz wird ebenso missbräuchlich vom angrenzenden Wald geplündert. Feiern dieser Kulturkreise sind nicht nur lärmintensiv, sie dauern teilweise auch bis spät in die Nacht. Natürlich kommt es bei dieser Belagerung zu unzähligen Übertretungen, die von aufmerksamen Bürgern und von der Polizei wahrgenommen werden. Das Verparken der Zufahrtstraße, die Vertreibung von Österreichern durch Zuwanderer, der Gestank und der Lärm machen die Benützung dieses Naherholungsgebietes für die heimische Bevölkerung nahezu unmöglich.

Die Beantwortung einer Anfrage der FPÖ vom 9. August 2021 offenbarte eine Reihe an strafrechtlichen Delikten, die zur Anzeige gebracht wurden - darunter Körperverletzung, Diebstahl und Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz. Anzeigen nach dem Verwaltungsrecht wurden laut dem damals zuständigen Innenminister Nehammer „aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes“ statistisch gar nicht erst erfasst, was darauf schließen lässt, dass es sich hier um eine Vielzahl an Verwaltungsübertretungen handeln muss.

Es finden auf diesem Gebiet stichprobenartige Durchfahrten der territorial zuständigen Exekutive statt, aber von einer Eingrenzung dieser ausufernden Belastungen - vor allem für die direkt angrenzende Marktgemeinde Gössendorf - ist seit Jahren, trotz mehrfacher Beschwerden von Erholung suchenden Anrainern und Grundstücksbesitzern, nichts zu bemerken.

Früher war die Auwiese ein beliebtes Naherholungsgebiet für Familien, Sportler und Hundebesitzer. Heute haben unsere Bürger geradezu Angst, sich dort aufzuhalten - sie werden oftmals beleidigt, bedroht oder vertrieben und das sogar, wenn sie mit dem Rad vorbeifahren oder mit dem Hund spazieren wollen.

Nachdem die Situation rund um die Auwiese nach wie vor problematisch ist, richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

1.    Wurden seitens Ihres Ressorts seit Juni 2021 Maßnahmen gesetzt, um den problematischen Zuständen im Naherholungsgebiet Auwiese entgegenzuwirken?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Werden aufgrund der zahlreichen Anrainerbeschwerden diese nunmehr auch statistisch festgehalten?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn ja, wie viele Anrainerbeschwerden gab es seit 1. Juni 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung in diesem Gebiet?

7.    Was war der Grund für die vorgebrachten Anrainerbeschwerden?

8.    Zu wie vielen Verwaltungsdelikten kam es seit 1. Juni 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung in diesem Gebiet?

9.    Um welche Verwaltungsdelikte handelte es sich dabei konkret?

10.  Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es seit 1. Juni 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung in diesem Gebiet?

11 .Was war der Grund für diese Einsätze?

12.  Kam es im Rahmen der Einsätze zu handgreiflichen Auseinandersetzungen und folglich zu Personenschäden der im Einsatz befindlichen Polizeibeamten?

13.  Wenn ja, wie oft war dies der Fall?

14.  Welche Delikte wurden seit 1. Juni 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung im Bereich Auwiese zur Anzeige gebracht?

15.  Welche Einschreitungsarten der Polizei kamen seit 1. Juni 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung im Bereich Auwiese zur Anwendung?

16.  Wie viele Personen wurden seit 1. Juni 2021 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung angezeigt - aufgeschlüsselt nach Delikten, Alter, Geschlecht und Nationalität?

17.  War nach dem Ende der strikten Corona-Regeln bzw. nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen eine Zunahme an Verwaltungsübertritten bzw., strafrechtlich relevanten Delikten festzustellen?

18.  Wenn ja, inwiefern?

19.  Was werden Sie unternehmen, um die Auwiese wieder als Naherholungsgebiet für unsere Österreicher zu etablieren?