4024/J-BR/2022
Eingelangt am 14.07.2022
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Anfrage
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend kommunale Impfkampagne als Totgeburt – wo sind die Mittel sinnvoller eingesetzt?
Im Februar 2022 beschloss die
schwarz-grüne Bundesregierung den Kommunen insgesamt 75 Millionen Euro
für die Durchführung von lokalen Impfkampagnen zukommen zu lassen.
Festgeschrieben wurde dies in § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur
Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19. Wie hoch die
jeweiligen Mittel pro Gemeinde sind, ergibt sich aus dem zweiten Absatz
desselben Paragraphen. Dort heißt es: „Der Anteil der einzelnen
Gemeinden am Zweckzuschuss wird je zur Hälfte nach den Schlüsseln
Volkszahl und abgestufter Bevölkerungsschlüssel gemäß
§ 10 Abs. 7 und 8 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 (FAG 2017), BGBl. I
Nr. 116/2016, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr
2022 heranzuziehen sind, ermittelt.“ (vgl. § 1 Abs. 2
Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19)
Für die Kommunen handelt es sich dabei um teils enorme Summen. Einer
Aufschlüsselung des Bundesministeriums für Finanzen ist zu entnehmen,
dass alleine die Stadt Wien 18.001.562 Euro im Rahmen der Ausschüttung
erhalten hat. In der Steiermark führt die Stadt Graz dieses Ranking mit
knapp 2,8 Millionen Euro an, aber auch die Mittelzuweisungen für Leoben
mit 210.000 Euro oder Kapfenberg mit knapp 195.000 Euro sind nicht unerheblich.
Wofür
diese Mittel verwendet werden dürfen, ist ebenfalls im Gesetzestext
festgeschrieben. So heißt es in § 1 Abs. 3 dazu: „Der
Zuschuss ist von der Gemeinde für gemeindeeigene Aktionen ab dem 1.
Februar 2022 zu verwenden, und zwar insbesondere für folgende
Maßnahmen:
1. Kreation, Produktion sowie Verteilung von Printmaßnahmen, insbesondere von Inseraten, Plakaten, Flyern oder Broschüren, oder
2. Kreation, Produktion sowie Bewerbung von Onlinemaßnahmen, insbesondere von Social-Media-Content oder Webseiten, oder
3. Planung und Durchführung von persönlichen Informationsmaßnahmen, insbesondere von Veranstaltungen oder Informationsständen.“
Für die Gemeinden ergibt sich aus dieser Gesetzesregelung jedoch ein großer Nachteil. Es handelt sich bei den übertragenen Mitteln lediglich um eine temporäre Zurverfügungstellung. Alle nicht bis 31. Dezember 2022 im Sinne des § 1 Abs. 3 verbrauchten Ressourcen müssen an den Bund zurückerstattet werden.
Wie
sinnvoll der Mitteltransfer zur Kampagnenfinanzierung von Beginn an war, darf
hinterfragt werden. So wurde beispielsweise erst unlängst die Impfpflicht
durch die Bundesregierung wieder abgeschafft. Derzeit findet innerhalb der
Regierung eine rege Diskussion über die Weiterführung der
Quarantäne-Bestimmungen oder deren endgültiges Ende statt. Inwieweit
Gemeinden in diesen Tagen, Wochen und Monaten eigene Impfkampagnen starten
sollen, währenddessen ohnedies Millionen Euro in die Kampagnen des Bundes
fließen, bleibt schleierhaft. Die vom Bund freigemachten Mittel
wären andernorts mit Sicherheit besser eingesetzt. So sieht sich Österreich
der höchsten Inflation seit Jahrzenten gegenüber, die Preise für
Lebensmittel, Treibstoffe und Wohnen explodieren und Hilfe für die
Betroffenen ist bisher nicht wirklich in Sicht. Ob und wie die Mittel aus den
kommunalen Impfkampagnen sinnvoller eingesetzt werden können, soll im Zuge
der gegenständlichen Anfrage eine Klärung erfahren.
Die unterfertigten Bundesräte stellen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Gemeinden haben bislang eigene Impfkampagnen lanciert und welche Gemeinden waren dies?
2. Wurden bei diesen Kampagnen die Bestimmungen zur Förderung durch die Mittel der kommunalen Impfkampagne eingehalten?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie soll der Mitteleinsatz seitens des Ministeriums überprüft werden?
5. Erscheint der Mitteleinsatz angesichts der ohnehin gegebenen Impfquote nicht unzweckmäßig?
6. Werden Sie im Angesichte der derzeitigen Teuerung die Möglichkeit schaffen, die an die Gemeinden ausgeschütteten Mittel für niederschwellige Hilfsmaßnahmen auf kommunaler Ebene zur Verwendung freizugeben?
7. Werden Sie an der Rückzahlung der ausgeschütteten und nicht für eine Impfkampagne aufgewandten Mittel festhalten?
8. Wenn ja, warum?
9. Wenn nein, wird es weiterhin Auflagen für die Gemeinden geben, wie diese Gelder zu verwenden sind?