4028/J-BR/2022
Eingelangt am 25.08.2022
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend die Einsatzfähigkeit von Notarzt-Rettungshubschraubern in den Nachtstunden in der Steiermark
Das steirische Notarztwesen ist immer wieder Teil der medialen Berichterstattung. Erst unlängst sorgten zwei tragische Fälle in der Obersteiermark für Aufsehen. Anfang Juli verstarb ein 50-Jähriger in Lassing weil kein Notarzt rechtzeitig vor Ort war. Kurze Zeit später kosteten Mängel in der notärztlichen Versorgung abermals ein Menschenleben. Diesmal erwischte es einen 72-Jährigen in Liezen. Die „Kleine Zeitung“ wusste dazu am 8. Juli 2022 Folgendes zu berichten: „In der Nacht auf gestern, gegen 2 Uhr, wurde das Rote Kreuz in Liezen zu einem 72-Jährigen mit akuten Herzproblemen gerufen. Zusätzlich zu einem Rettungsfahrzeug rückte auch der Notarztwagen aus - allerdings ohne Notarzt. Sanitäter und Notfallsanitäter kämpften auf sich allein gestellt 40 Minuten um das Leben des Mannes - vergeblich. Beim Eintreffen des Notarztes mit dem Rettungshubschrauber C 17 konnte nur mehr der Tod festgestellt werden. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Hubschraubers verging ähnlich viel Zeit wie bei dem Einsatz in Lassing, nämlich 40 Minuten. “
(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/ennstal/6168391/Sanitaeter-
kaempften-alleine Notarzt-fehlte_Wieder-verstarb-ein)
Die steirische Landesregierung reagierte auf die Vorkommnisse mit einem Krisengipfel. Unter Einbindung zahlreicher Stakeholder, jedoch unter Ausschluss der Oppositionsparteien, wurde mögliche Verbesserungsmaßnahmen in der notärztlichen Versorgung diskutiert. Als erste Maßnahmen stellte man eine externe Prüfung der beiden Todesfälle, eine Prüfung der Honorare für Notärzte sowie die Ankündigung, einen weiteren Rettungshubschrauber in Nachtbetrieb zu stellen, vorgestellt.
Insbesondere der letzte Punkt erzeugte mediales Interesse, verfügt die Steiermark aktuell doch nur über einen einzigen Notarzthubschrauber mit Nachtflugfähigkeit. Nach einigen Unklarheiten, welcher Hubschrauber für diesen 24-Stunden-Dienst vorgesehen sein wird, beantwortete die Landesregierung diese Frage durch eine Pressemitteilung vom 10. August 2022. In dieser heißt es: „Nach der Inbetriebnahme des dritten Notarzthubschrauber-Stützpunktes in St. Michael im Jahr 2020, der von Beginn an im 24-Stunden-Betrieb geführt wird, soll dies der zweite Rettungshubschrauber sein, der mithilfe von Nachtsichtgeräten rund um die Uhr für Einsätze zur Verfügung stehen wird. Im Antrag ist festgehalten, dass die klimatischen Bedingungen - weniger Nebel als im Grazer Becken als auch die Entlastung der bodengebundenen Notarztstützpunkte im Ennstal, für den Betrieb in Niederöblarn sprechen. Außerdem bestehen im Gegensatz zum Grazer Stützpunkt, der sich am Gelände des Flughafens befindet, keine Hürden flugrechtlicher Natur. Am Flughafen Graz herrscht per Bundesverordnung ein Nachtflugverbot, das auch für Notarzthubschrauber gilt. “
(Quelle: https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/ziel/374565/DE/)
Für den Standort in Graz war also mitunter auch dessen Lage innerhalb des Areals des Flughafens Graz von Relevanz - obwohl sich wohl kaum ein besser für Nachtlandungen geeigneter Platz finden könnte, als das große Areal rund um den Stützpunkt des C 12. Ob es seitens der Bundesregierung Überlegungen gibt, diese rechtlichen Rahmenbedingungen abzuändern oder andere Möglichkeiten ins Auge gefasst wurden, um eine etwaige Nachtflugfähigkeit des Notarzt- Rettungshubschraubers am Flughafen Graz sicherstellen zu können, soll durch die gegenständliche Anfrage einer Klärung zugeführt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie viele Notarzt-Rettungshubschrauber sind derzeit in der Steiermark stationiert und einsatzbereit?
2. Wie viele dieser Notarzt-Rettungshubschrauber verfügen über die technischen Voraussetzungen, um auch Nachtflüge durchführen zu können?
3. An welchen Standorten sind derartige Nachtflüge bzw. -landungen technisch möglich?
4. An welchen Standorten sind derartige Nachtflüge bzw. -landungen rechtlich zulässig?
5. Gibt es für jene Standorte, an denen derartige Nachtflüge bzw. -landungen technisch derzeit nicht möglich sind, Überlegungen dies zukünftig zu ermöglichen?
6. Gibt es für jene Standorte, an denen derartige Nachtflüge bzw. -landungen rechtlich derzeit nicht zulässig sind, Überlegungen dies zukünftig zu ermöglichen?
7. Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage ist eine Landung bei Nacht am Standort des Rettungshubschraubers C 12 in Graz derzeit nicht zulässig?
8. Gibt es Überlegungen, diese Rechtsgrundlage abzuändern bzw. ist dies aufgrund der Lage des Stützpunktes innerhalb des Flughafenareals überhaupt möglich?
9. Wenn nein, gibt es Überlegungen, den Standort des C 12 zu verlegen bzw. aus dem Areal des Flughafens Graz herauszulösen?
10. Wenn nein, warum nicht?
11 .Wenn ja, wie gestalten sich diese Überlegungen konkret?
12. Wenn ja, bis wann ist mit einer Lösung in dieser Causa zu rechnen?
13. Inwiefern schränkt das Nachtlandeverbot am Stützpunkt des Flughafens Graz die Operationsfähigkeit bzw. die Tankstopps der anderen Notarzt- Rettungshubschrauber in der Steiermark (aufgrund von Tankstopps etc.) ein?