4033/J-BR/2022

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Sanierung der Teergrube entlang der Mürzzuschlager Hauptstraße

 

Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 12. August 2022 von einer aufgebrochenen Teergrube entlang der Mürzzuschlager Hauptstraße. Dem Artikel ist zu entnehmen, dass auf dem vom Bundesumweltamt als „Altablagerung Teergrube Schöller-Bleckmann“ geführten Grundstück scheinbar schon seit Jahrzehnten eine Teergrube existiert. Bis vor kurzem soll die Teergrube noch von Bäumen verdeckt gewesen sein. Im Zuge von Befahrungen eines Baggers sollen nunmehr Teer und Teerderivate aus dem Boden ausgebrochen und an die Oberfläche gelangt sein. Als Sofortmaßnahme wurde die betroffene Fläche abgesperrt und die Verunreinigungen abgedeckt. Das Bundesumweltamt soll mittlerweile ein Untersuchungsprogramm für die Teergrube ausgearbeitet haben. Basierend darauf soll in weiterer Folge ein Sanierungskonzept erstellt werden.[1]

 

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Zustand umweltpolitisch nicht tragbar ist und eine Sanierung der Grube inklusive der Entfernung aller umweltschädlichen Materialien schnellstmöglich durchgeführt werden muss. Neben den potenziellen Belastungen für die Umwelt ist auch die Gewährleistung der Sicherheit auf dem lediglich mit Baustellengittern abgesperrten und an einem Geh- und Radfahrweg liegenden Areal ein treibender Faktor für die Notwendigkeit einer möglichst schnellen Durchführung der bereits angekündigten Sanierung.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde das Bundesumweltamt auf die Problematik der gegenständlichen Teergrube aufmerksam?

2.    Wer hat dem Bundesumweltamt die Problematik der gegenständlichen Teergrube zur Kenntnis gebracht?

3.    Warum wurden auf dem Areal der gegenständlichen Teergrube Baggerfahrten unternommen?

4.    Wer hat die Baggerfahrten am Areal der gegenständlichen Teergrube beauftragt?

5.    War im Vorfeld der Baggerfahrten damit zu rechnen, dass die Befahrung des Areals der gegenständlichen Teergrube einen oberflächigen Austritt von Teer und Teerderivaten auslösen könnte?

6.    Wenn ja, wurden konkrete Vorkehrungen getroffen, um ein solches Szenario zu verhindern?  

7.    Wie lange hat die Ausarbeitung des Untersuchungsprogramms zur Problematik der gegenständlichen Teergrube gedauert?

8.    Was hat dieses ausgearbeitete Untersuchungsprogramm konkret zum Inhalt?

9.    Inwiefern beeinflusst ein solches Untersuchungsprogramm die Erstellung eines Sanierungskonzepts?

10. Gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits ein konkretes Sanierungskonzept für die gegenständliche Teergrube?

11. Wenn ja, wie sieht dieses Konzept konkret aus?

12. Wenn nein, wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis ein konkretes Sanierungskonzept erstellt ist?

13. Wann ist mit einer Sanierung der gegenständlichen Teergrube zu rechnen?

14. Wird beziehungsweise wurde das Land Steiermark als angrenzender Straßenerhalter in die Erstellung eines Sanierungskonzepts eingebunden?

15. Wenn ja, wie wird das Land Steiermark konkret in die Erstellung eines Sanierungskonzepts eingebunden?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Wie hoch werden die zu erwartenden Kosten der Sanierung der gegenständlichen Teergrube ausfallen?

18. Wer trägt die Kosten der Sanierung der gegenständlichen Teergrube?

19. Wird das betroffene Grundstück nach einer Sanierung der Teergrube vom Bundesumweltamt weiter genutzt?

20. Wenn ja, inwiefern soll es genutzt werden?



[1] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/muerztal/6176808/Muerzer-Teergrube-brach-auf_Erst-kam-der-Bagger-dann-trat