4037/J-BR/2022
Eingelangt am 06.10.2022
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Anfrage
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der Mandatar:innen MMag.Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Betrauung des Staatssekretärs im BMF
Gemäß Art 78 Abs 3 B-VG kann ein Bundesminister einen ihm beigegebenen Staatssekretär mit dessen Zustimmung auch mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betrauen. Am 11.5.2022 wurde Florian Tursky zum Staatssekretär bestellt und Ihnen beigegeben. Bis dato wurde allerdings nicht der Öffentlichkeit (oder den gesetzgebenden Körperschaften) mitgeteilt, ob eine Betrauung gemäß Art 78 Abs 3 B-VG vorgenommen wurde.
Die unterfertigten Mandatar:innen stellen daher folgende
Anfrage:
1. Haben Sie Florian Tursky, MBA MSc gemäß Art 78 Abs 3 B-VG mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut?
2. Wenn ja, wann?
3. Wenn ja, mit welchen Aufgaben?