4042/J-BR/2022
Eingelangt am 20.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Christoph Steiner
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verwendung von in ihrer Haltbarkeit nachträglich verlängerten Impfdosen-Folgeanfrage
Folgeanfrage zu 3731/AB/2022 zu 4025/J-BR
In der Plenarsitzung des Bundesrates vom 6. Oktober 2022 wurde auf Verlangen der Freiheitlichen Bundesräte eine Anfragebeantwortung vom 13. September 2022 einer Anfrage des Bundesrates Christoph Steiner an Bundesminister Rauch vom 14. Juli betreffend „Verwendung von in ihrer Haltbarkeit nachträglich verlängerten Impfdosen“ durch Bundesminister Rauch besprochen. Der Hintergrund war ein Schreiben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) mit dem Titel „Wichtige Information des „Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ sowie des „Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen“ über das Vorgehen im Falle ablaufender Chargen von COVID-19 Therapeutika“ an „Medikamentenkoordinatorinnen und koordinatoren“ vom 12. Juli 2022, aus welchem hervor ging, dass abgelaufene Chargen lagernder COVID-19 Therapeutika nicht vernichtet werden dürfen. Konkret solle dadurch „sichergestellt werden, dass die betroffenen Chargen im Fall einer (nachträglichen) Verlängerung der Haltbarkeit durch die EMA und das BASG weiterhin zum Einsatz und somit der österreichischen Bevölkerung zu Gute kommen können“.
In der Plenarsitzung am 14. Juli 2022 im Bundesrat entgegnete, wie dem Stenographischen Protokoll zu entnehmen ist, Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Keine einzige Person in Österreich wird mit abgelaufenem Impfstoff geimpft, und der Zettel, den Sie in der Hand haben, ist nichts anderes als ein Hinweis darauf, die Dosen nicht wegzuschmeißen. Wissen Sie warum? – Weil wir sie eintauschen werden.“
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat folgende Beantwortung 3731/AB/2022 am 13. September 2022 übermittelt: „Die Impfstoffe werden nicht eingetauscht, sondern können bei einer Verlängerung der Haltbarkeit durch die EMA weiterhin verwendet werden“. Weiters: „Auf jüngeren Chargen wird dann die erweiterte Haltbarkeit mit dem neuen Verfalldatum aufgebracht, bei bereits am Markt befindlicher Ware werden durch das BASG die Anwenderinnen und Anwender entsprechend informiert.“ Sowie: „Ablaufende Chargen lagernder COVID-19-Therapeutika dürfen nicht vernichtet, sondern sollen unter den vom Hersteller in der Fachinformation jeweils vorgesehenen Lagerbedingungen unter Quarantäne gestellt werden.
Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Chargen im Fall einer (nachträglichen} Verlängerung der Haltbarkeit durch die EMA und das BASG weiterhin zum Einsatz und somit der österreichischen Bevölkerung zu Gute kommen können.“
In der Debatte zur Besprechung der Anfragebeantwortung, argumentierte der Gesundheitsminister ausweichend, dass „dass die Haltbarkeit der Impfstoffe nicht extrapoliert werde, sondern aufgrund von "Echtzeit-Studien" festgestellt werde. Dadurch könne erst im Laufe der Zeit die tatsächliche Haltbarkeit ermittelt werden“, und „der Abschluss der Verträge sei vor seiner Zeit erfolgt, als die weitere Entwicklung der Pandemie noch nicht absehbar gewesen sei, weshalb auch vermehrt auf Vorrat bestellt worden sei. Mittlerweile würden auf aktuelle Virusvarianten angepasste Impfstoffe verimpft und die durch das gemeinsame Vorgehen der EU ermöglichten vorteilhaften Vertragsbedingungen würden auch eine Austauschmöglichkeit beinhalten.“ (https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK1092/index.shtml)
Die Bundesregierung beschloss darüber hinaus ursprünglich für die Jahre 2022 und 2023 42 Millionen Impfstoffe zu bestellen. Die Kosten dafür sollten sich laut Auskunft des Finanzausschusses auf rund 841,8 Millionen Euro belaufen. Aus einer Anfrage des Angeordneten Gerald Hauser geht nun hervor, dass folgende Mengen an Impfstoff seit Mai 2021 bestellt wurden und entweder bereits geliefert und noch erwartet werden:
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Johnson&Johnson |
1.958.400 |
Direktspende |
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Sanofi |
2.899.200 |
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Pfizer |
31.527.807 |
Davon 81.600 Direktspende |
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Moderna |
3.286.072 |
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Novavax |
4.154.000 |
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Valneva |
150.000 |
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Gesamt |
43.975.479 |
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Zahlen dazu, wie viele dieser Impfdosen bis dato verimpft wurden, liegen nicht vor.
Für Stand August 2022 ist zumindest bekannt, wie viele Impfdosen bislang abgelaufen sein sollen: „Mit 1. August haben exakt 3.328.908 Dosen von gelagerten Corona-Schutzimpfungen ihre Ablauffrist überschritten. Die meisten stammen mit 1.654.800 von Moderna, dazu kommen 1.385.598 Dosen des Vakzines von Biontech/Pfizer sowie 288.440 von AstraZeneca und 70 des Impfstoffes von Johnson&Johnson.“ https://kurier.at/chronik/oesterreich/corona-impfung-bereits-33-millionen-impfdosen-abgelaufen/402122907
Diese Zahlen müssten jedoch, wie weiters aus einer am 23. Juli 2022 beantworteten Anfrage des Abgeordneten Kaniak hervorgeht, mit den am 23. September 2022 abgelaufenen Impfdosen des Herstellers Novavax ergänzt werden; mit Stand 5. Juni lagerten von diesem Vakzin noch 2.517.660 Dosen.
Aus diesem Grund stellt der unterfertigte Bundesrat folgende
Anfrage
1) Wie viele der 3.328.908 im August 2022 abgelaufenen Impfdosen wurden tatsächlich in ihrer Haltbarkeit verlängert?
2) Wie viele Impfdosen waren bzw. sind insgesamt abgelaufen bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
3) Wie viele Impfdosen wurden insgesamt bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in ihrer Haltbarkeit verlängert?
4) Wie viele dieser in ihrer Haltbarkeit so verlängerten Impfdosen wurden zur Impfung freigegeben?
5) Werden die Patienten im Falle einer Verimpfung dieser in ihrer Haltbarkeit verlängerten Impfdosen darüber aufgeklärt?
6) Wo sind die noch nicht verimpften Impfstoffe gelagert, die von den Herstellern ausgeliefert wurden?
7) Sie würden laut Ihrer Aussage im Plenum des Bundesrates am 6. Oktober 2022 mit den Herstellern darüber verhandeln die Impfstoffe umzutauschen, dem lägen auszuhandelnde Verträge auf europäischer Ebene zu Grunde; wie ist der Stand dieser Verhandlungen?
8) Ist davon auszugehen, dass die in Verhandlung stehenden Impfstoffe zum Kaufpreis wieder zurückgenommen werden?
9) Wenn nicht: Mit welchem Prozentsatz des Kaufpreises bei Eintausch ist zu rechnen?
10) Existieren Anweisungen für impfberechtigte Ärzte beziehungsweise Stellen, in welcher Art die Patienten über den Impfstoff bzw. die Impfung aufzuklären sind, insbesondere über etwaige zu Anwendung kommende in ihrer Haltbarkeit verlängerte Impfdosen?
11) Gibt es nach Ihren Erkenntnissen eine Bereitschaft der Patienten mit abgelaufenen, in ihrer Haltbarkeit verlängerten, nicht an die aktuellen Varianten angepassten Impfdosen geimpft zu werden?
12) Werden derzeit Impfstoffe, die nicht für die herrschenden Varianten entwickelt wurden, überhaupt verimpft?
13) Wenn ja, wie wird dies begründet, Impfstoffe zu verimpfen, die für nicht mehr aktuelle Virusvarianten entwickelt wurden?
14) Ist Ihnen beziehungsweise Ihrem Ressort (durch Studien etc.) bekannt, ob überhaupt beziehungsweise in welchem Umfang nicht an aktuelle Virusvarianten angepasste Impfstoffe gegen aktuelle Virusvarianten schützen?
15) Sofern nur noch Impfstoffe verimpft werden sollten, die auf die aktuellen Virusvarianten angepasst sind; welche Rechtfertigung bringen Sie vor, nicht angepasste Impfstoffe zu behalten oder zu verschenken?
16) Wohin beziehungsweise an wen werden gegebenenfalls Impfstoffe, die nicht an die aktuellen Virusvarianten angepasst sind ‚verschenkt‘?