4044/J-BR/2022

Eingelangt am 20.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend möglicher sexueller Übergriffe am Grazer Kindergarten Schönbrunngasse

 

Personen, die einer Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung nachgehen, tragen eine besondere Verantwortung, sind sie es doch, die mit jungen Menschen arbeiten, welche aufgrund ihres Alters als besonders schützenswerte Mitglieder unserer Gesellschaft gelten. Dementsprechend gilt es, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um einerseits den Nachwuchs bestmöglich in seiner Entwicklung zu unterstützen und andererseits unsere Kinder und Jugend zu schützen.

 

Unlängst erinnerte ein Vorfall in einem Wiener Kindergarten die Gesellschaft daran, wie rasch Kinder Opfer von sexuellen Übergriffen werden können. Ein Betreuer soll über einen längeren Zeitraum hinweg Kindergartenkinder sexuell missbraucht haben. Wie umfangreich sein Vorgehen gewesen sein dürfte, zeigt eine Berichterstattung der „Presse“ vom 31. Mai 2022: „Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt aktuell in vier Verdachtsfällen. Es geht um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen bzw. des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. In dem ersten Fall, der ein Jahr zurückliegt, gibt es bereits ein Gutachten. In den drei Fällen, die erst jüngst bekannt wurden, müssen Gutachten noch eingeholt werden.“ (Quelle: https://www.diepresse.com/6146842/missbrauch-im-kindergarten-kinderschutzkonzept-kommt-im-herbst)

 

Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass die Eltern der betroffenen Kinder erst ein Jahr nach Bekanntwerden des ersten Übergriffs informiert wurden. Die Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 10 glänzte in diesem Zusammenhang auch nicht mit guten Ratschlägen – so riet sie den Eltern der betroffenen Kinder zu Stillschweigen. Die „Presse“ berichtete dazu am 16. Mai 2022: „Die Eltern, deren Kinder von besagtem Pädagogen betreut worden waren, wurden erst kürzlich bei einem Infoabend darüber in Kenntnis gesetzt. Ihnen wurde empfohlen, sich an einen auf sexuelle Gewalt spezialisierten Verein zu wenden, um testen zu lassen, ob ihr Kind Opfer des Verdächtigen geworden ist. Nach Angaben der ‚Kronen Zeitung‘ sollen die Eltern auch dazu angehalten worden sein, nicht mit Medien über die Vorfälle zu sprechen, um eine Berichterstattung zu vermeiden. Denn das wäre nicht im Sinne der Kinder und Eltern.“ (Quelle: https://www.diepresse.com/6140051/missbrauch-in-wiener-kindergarten-vertuscht?from=rss)

 

Anfang Oktober dieses Jahres ereilten ähnliche Schreckensmeldungen auch die Eltern jener Kinder, die den Grazer Kindergarten Schönbrunngasse besuchen. Am 8. Oktober erstattete eine Mutter Anzeige gegen einen Pädagogen. Dieser hätte ihr Kind „sexuell angegriffen“, wie die „Kleine Zeitung“ berichtete. Konkret hieß es dazu am 15. Oktober wie folgt: „Es sind schwere Vorwürfe, die ein Elternteil in der Anzeige bei der Polizei gegen eine Betreuungsperson erhebt. Und es sind furchtbare Tage für die Eltern am Grazer Kindergarten Schönbrunngasse. Dort soll es zu sexuellen Übergriffen auf – zumindest – ein Kind gekommen sein. Die Betreuungsperson, die unter Verdacht steht, ist dienstfrei gestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6203219/Hausdurchsuchung_Sexueller-Uebergriff-angezeigt_Polizei-ermittelt) Wie sich der derzeitige Ermittlungsstand in der Causa Kindergarten Schönbrunngasse darstellt und welche konkreten Verbesserungsvorschläge seitens des Ministeriums zum Schutz der Kinder angedacht sind, ist Gegenstand der vorliegenden Anfrage.

 

 

 

Der unterfertigte Bundesrat stellt daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wann begannen die Ermittlungen in der gegenständlichen Causa?

2.    Wie viele Kinder sind laut derzeitigem Ermittlungsstand potentiell als Opfer geführt?

3.    Wurden bereits zuvor Ermittlungen gegen den beschuldigten Betreuer geführt?

4.    Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?

5.    Ist den Ermittlungsbehörden bekannt, dass es bei dem Beschuldigten aufgrund von Problemen zu internen Versetzungen gekommen ist?

6.    Welche Arten von Missbrauch sind Ihnen in Kinderbildungs- und -betreuungs-einrichtungen bekannt?

7.    Wie oft kam es jeweils in den Jahren 2018 bis 2022 zu Anzeigen aufgrund sexueller Übergriffe in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Bezirk und Einrichtung)?

8.    Wie viele Kinder waren davon jeweils betroffen (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Bezirk und Einrichtung und potentieller Anzahl der Opfer)?

9.    Wie oft hat sich ein solcher Verdacht auch bestätigt (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Bezirk und Einrichtung)?

10. Wie oft kam es jeweils in den Jahren 2018 bis 2022 zu Anzeigen aufgrund gewalttätiger Übergriffe in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Bezirk und Einrichtung)?

11. Wie viele Kinder waren davon jeweils betroffen (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Bezirk und Einrichtung und potentieller Anzahl der Opfer)?

12. Wie oft hat sich ein solcher Verdacht auch bestätigt (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Bezirk und Einrichtung)?