4053/J-BR/2022

Eingelangt am 21.10.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Bundesrät*innen Mag.a Elisabeth Grossmann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeminister für Finanzen

betreffend Wo bleibt die dringend benötigte Auszahlung der Familienbeihilfe?

 

Die zeitnahe Auszahlung der Familienbeihilfe lässt nach wie vor auf sich warten. Es häufen sich die Klagen von Betroffenen, die auf diese Transferleistungen unmittelbar angewiesen sind. Vor allem in Anbetracht der aktuellen Teuerungskrise, führt die finanzielle Überbrückung der Wartezeit für viele in die Armutsgefährdung. Denn an die Bewilligung der Familienbeihilfe ist ebenso die Zusage des Kinderbetreuungsgeldes und hier wiederrum die Krankenversicherung der Mütter gekoppelt. Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, um diesen Familien endlich ihre Ansprüche auszuzahlen.

 

Auf diese Situation wurde bereits in den Anfragen 11431/J, 7401/J und 6486/J der XXVII. Gesetzgebungsperiode detailliert eingegangen. Das Bundesministerium für Finanzen wurde somit bereits mehrmals bezüglich dieser Problematik befragt in der Hoffnung, dass Lösungen vonseiten des Ministeriums erarbeitet werden. Von den Bürgerinnen und Bürgern, die nach wie vor von dem Antragsrückstau betroffen sind, vernehmen wir jedoch Gegenteiliges. Bei der Hotline des Finanzamtes war von einer Wartezeit von bis zu 6 Monaten die Rede. Das ist eine Zeitspanne, in der Familien oft ohne jede Geldleistung dastehen und ihrer Existenz bedroht sind.

 

Es gibt Anlass zu der Annahme, dass während der Coronapandemie Überprüfungen von Anspruchsberechtigte politisch motiviert nicht durchgeführt wurden, was gegenwärtig dazu führt, dass aufgrund des dadurch entstandenen Rückstaus an Anträgen aktuell Anspruchsberechtigte hintangestellt werden und so um die dringend benötigten Leistungen umfallen.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte nachfolgende

 

 

 

Anfrage

 

1)   Wie viele Anträge auf Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen um Bezug der Familienbeihilfe wurden in den Finanzämtern im Jahr 2022 bearbeitet und wie lange ist die Durchlaufzeit? Bitte um Aufstellung nach Monaten im Jahr 2022

2)   Wie hat sich die Durchlaufzeit der Anträge seit 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt entwickelt? Bitte um Aufstellung nach Monaten absolut sowie die relative Veränderung zum Vormonat sowie die relative Veränderung zum Vorjahresmonat

3)   Wie viele Anträge sind nach wie vor noch nicht bearbeitet worden? Bitte um Aufstellung der Anzahl nach Monaten des Antragstellungsdatums

4)   Welche Maßnahmen wurden von dem Bundesministerium für Finanzen ergriffen, um den Rückstau der Anträge auf Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe schneller aufzuarbeiten?

5)   Welche Maßnahmen planen Sie in Zukunft zu ergreifen, um den Rückstau der Anträge möglichst rasch abzuarbeiten bzw. die Durchlaufzeit zu verringern?

6)   Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter*innen, welche die Anträge betreffend der Familienbeihilfe bearbeiten, seit Beginn 2020 entwickelt? Bitte um eine Aufstellung in absoluten Zahlen sowie die relative Veränderung zum Vormonat

7)   Inwiefern setzen Sie Maßnahmen gegen die Folgen einer verspäteten Bewilligung der Familienbeihilfe, also beispielsweise die Verzögerung der Bewilligung des Kinderbetreuungsgeldes?

 

8)   Aufgrund von einer Verzögerung der Bewilligung der Familienbeihilfe sind Mütter teilweise zwischenzeitlich nicht krankenversichert. Inwiefern setzen Sie Maßnahmen, um diese Problematik zu lösen? Inwiefern sollen diese Maßnahmen auch rückwirkend greifen?

9)   Sind Maßnahmen geplant, die eine finanzielle Überbrückung der Bearbeitungsdauer, erleichtern?

 

a.  Wenn ja: Welche Maßnahmen und bis wann sollen diese implementiert sein?

 

b.  Wenn nein: Warum nicht?

 

10) Werden die während der Coronapandemie nicht geprüften Anträge aktuell nachgeprüft?

 

a.  Wenn ja: Wie viele Anträge werden aktuell nachgeprüft?

 

b.  Wenn ja: Bedeutet das, dass Neuanträge dadurch hintan gereiht werden?

 

11) Wie viele der nachgeprüften Anträge haben bisher zu Rückforderungen und weiterführend tatsächlichen Rückzahlungen geführt? Bitte um Angabe pro Monat und rückgezahlter Summe