4057/J-BR/2022

Eingelangt am 30.11.2022
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Anfrage

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Covid-19 Sonderfreistellung: Wo bleibt der Schutz für Schwangere?

 

Werdende Mütter sind während der Covid-19 Pandemie einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Nicht nur haben sie eine höhere Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufes, sondern auch die Behandlungsmöglichkeiten bei einer Infektion sind eingeschränkt, weil etwa Paxlovid während der Schwangerschaft nicht empfohlen wird. Das verstärkte Risiko wurde inzwischen in diversen Studien belegt und auch das nationale Impfgremium empfiehlt Covid-19-Impfungen im 2. oder 3. Trimenon mit einem m-RNA-Impfstoff, um schweren Verläufen vorzubeugen.

 

Gleichzeitig ist die Situation von Schwangeren während der Pandemie in Österreich selten im Fokus. In allen Berichten der GECKO seit Anfang des Jahres waren die Schwangeren nur zwei Mal Thema – beide Male in Zusammenhang mit der Impfung. Einen besonderen Schwerpunkt auf Schwangere hat man das ganze Jahr 2022 über nicht gelegt, wie sich aus den Berichten schließen lässt.

 

Besonders bedenklich ist auch, dass im Variantenmanagementplan Schwangere nur im Zusammenhang mit der zielgruppenorientierten Impfkampagne sowie bei den arbeitsrechtlichen Begleitmaßnahmen in den ungünstigen Szenarien angeführt werden. Zu etwaigen Maßnahmen, auch zum Schutz von Neugeborenen, findet sich sonst nichts.

 

Dabei tragen vor allem Neugeborene ein besonderes Risiko: Laut einer Studie aus Schottland war die Sterblichkeit im Zeitraum von März 2020-Oktober 2021 über vier Mal höher als die allgemeine Sterblichkeit in den ersten Wochen nach der Geburt, wenn die Mutter sich kurz zuvor mit Covid-19 infiziert hatte.[1]

 

Trotz der offensichtlich gegebenen Schutzbedürftigkeit von Schwangeren wurde nun die Regelung zur Sonderfreistellung im Zuge der Risikogruppenverordnung nicht weiter verlängert. Bei Schwangerschaften ab dem 01.07.2022 haben die Mütter also keinen Anspruch mehr darauf, sich aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos am Arbeitsplatz freistellen zu lassen. Warum bei der Verordnung zwischen Schwangeren und anderen Risikogruppen differenziert wird, entbehrt sich jeder Logik. Auch im Variantenmanagementplan der Bundesregierung werden die Risikogruppenfreistellung und die Sonderfreistellung für Schwangere bei Szenario 3 und Szenario 4 gemeinsam vorgeschlagen. Es gibt also viele offene Fragen rund um den Schutz von Schwangeren und Neugeborenen, auf die Antworten dringend notwendig sind.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1)      Laut COVID 19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2022 hat die Bewertung der epidemiologischen Situation insbesondere anhand der Kriterien in § 1 Abs. 7 Z 1, Z 4, Z 4a und Z 4b zu erfolgen. Wie werden diese Kriterien zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bewertet?

a.       Wie beurteilen Sie das Risiko für Schwangere anhand dieser genannten Kriterien?

2)      In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum von 1.1.2021 bis 30.06.2022 eine Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG geltend gemacht? Bitte um eine Aufstellung nach Monat, Bundesland sowie insgesamt

3)      Wie viele Anträge auf Sonderfreistellung wurden seit 01.01.2021 abgelehnt? Bitte um eine Aufstellung nach Monat, Bundesland sowie insgesamt

4)      Wie viele SARS-CoV-2 Infektion von Schwangeren seit 1.7.2022 wurden registriert? Bitte um eine Aufstellung nach Monat, Bundesland sowie insgesamt

5)      Wie viele Schwangere wurden seit März 2020 auf Grund einer SARS-CoV-2 Infektion stationär behandelt? Bitte um eine Aufstellung nach Monat, Bundesland sowie insgesamt

6)      Wie viele Frauen haben seit März 2020 in einem zeitlichen Zusammenhang zu einer SARS-CoV-2 Infektion eine Fehlgeburt erlitten? Wie viele Fehlgeburten gab es im Vergleichszeitraum insgesamt?

7)      Wie viele Neugeborene musste seit März 2020 in den ersten Wochen nach der Geburt stationär behandelt werden bzw. konnten nicht nach dem üblichen stationären Aufenthalt im Zuge der Geburt das Spital verlassen, wenn die Mutter während der Schwangerschaft mit SARS-CoV-2 infiziert war?

8)      Wie viele Todesfälle sind seit März 2020 von Neugeborenen in den ersten 6 Wochen nach der Geburt bekannt, bei denen die Mutter während der Schwangerschaft mit SARS-CoV-2 infiziert war?

9)      In welchen zeitlichen Abständen wird evaluiert, ob die epidemiologische Situation eine Verordnung zur Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG erfordert?

10)  Welche Anlässe führen zu einer Evaluation, ob die epidemiologische Situation eine Verordnung zur Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG erfordert?

11)  Zu welchem Zeitpunkt hat die letzte Evaluation stattgefunden, ob die epidemiologische Situation eine Verordnung zur Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG erfordert?

a.       Welche Erkenntnisse wurden bei dieser Evaluation getroffen?

12)  In welchem Rahmen erfolgt eine solche Evaluierung und wie werden die Ergebnisse zur Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 3a MSchG berücksichtigt?

13)  Werden aktuell Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geführt, um die Situation von Schwangeren am Arbeitsplatz zu beleuchten?

a.       Wenn ja: Wie ist der Stand der Gespräche?

b.      Wenn ja: Inwiefern wird hier das Thema der Sonderfreistellung für Schwangere thematisiert?

c.       Wenn nein: Warum nicht?

14)  Zu welchen Zeitpunkten gab es Beratungsempfehlungen über die Auswirkungen von SARS-CoV-2 Infektionen in der Schwangerschaft auf die werdenden Mütter und deren ungeborenen Kinder durch die Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)?

15)  In einer Presseaussendung vom 26.10.2022[2] wird Bundeminister Rauch wie folgt zitiert: „Niemand, der ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hat oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss die Sorge haben, sich am Arbeitsplatz einer hohen Gefahr aussetzen zu müssen.“. Wie beurteilen Sie dieses Zitat in Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit von Schwangeren Personen?

a.       Ist Ihnen das Faktum bewusst, dass schwangere Personen eine höhere Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufes haben?



[1] https://www.nature.com/articles/s41591-021-01666-2

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221026_OTS0007/kocherrauch-dienstfreistellung-fuer-risikogruppen-wird-bis-jahresende-verlaengert