4058/J-BR/2022

Eingelangt am 30.11.2022
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Anfrage

 

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Covid-19 Sonderfreistellung: Wo bleibt der Schutz für Schwangere?

 

 

Werdende Mütter sind während der Covid-19 Pandemie einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Nicht nur haben sie eine höhere Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufes, sondern auch die Behandlungsmöglichkeiten bei einer Infektion sind eingeschränkt, weil etwa Paxlovid während der Schwangerschaft nicht empfohlen wird. Das verstärkte Risiko wurde inzwischen in diversen Studien belegt und auch das nationale Impfgremium empfiehlt Covid-19-Impfungen im 2. oder 3. Trimenon mit einem m-RNA-Impfstoff, um schweren Verläufen vorzubeugen.

 

Gleichzeitig ist die Situation von Schwangeren während der Pandemie in Österreich selten im Fokus. In allen Berichten der GECKO seit Anfang des Jahres waren die Schwangeren nur zwei Mal Thema – beide Male in Zusammenhang mit der Impfung. Einen besonderen Schwerpunkt auf Schwangere hat man das ganze Jahr 2022 über nicht gelegt, wie sich aus den Berichten schließen lässt.

 

Besonders bedenklich ist auch, dass im Variantenmanagementplan Schwangere nur im Zusammenhang mit der zielgruppenorientierten Impfkampagne sowie bei den arbeitsrechtlichen Begleitmaßnahmen in den ungünstigen Szenarien angeführt werden. Zu etwaigen Maßnahmen, auch zum Schutz von Neugeborenen, findet sich sonst nichts.

 

Dabei tragen vor allem Neugeborene ein besonderes Risiko: Laut einer Studie aus Schottland war die Sterblichkeit im Zeitraum von März 2020-Oktober 2021 über vier Mal höher als die allgemeine Sterblichkeit in den ersten Wochen nach der Geburt, wenn die Mutter sich kurz zuvor mit Covid-19 infiziert hatte.[1]

 

Trotz der offensichtlich gegebenen Schutzbedürftigkeit von Schwangeren wurde nun die Regelung zur Sonderfreistellung im Zuge der Risikogruppenverordnung nicht weiter verlängert. Bei Schwangerschaften ab dem 01.07.2022 haben die Mütter also keinen Anspruch mehr darauf, sich aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos am Arbeitsplatz freistellen zu lassen. Warum bei der Verordnung zwischen Schwangeren und anderen Risikogruppen differenziert wird, entbehrt sich jeder Logik. Auch im Variantenmanagementplan der Bundesregierung werden die Risikogruppenfreistellung und die Sonderfreistellung für Schwangere bei Szenario 3 und Szenario 4 gemeinsam vorgeschlagen. Es gibt also viele offene Fragen rund um den Schutz von Schwangeren und Neugeborenen, auf die Antworten dringend notwendig sind.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1)      Laut COVID 19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2022 hat die Bewertung der epidemiologischen Situation insbesondere anhand der Kriterien in § 1 Abs. 7 Z 1, Z 4, Z 4a und Z 4b zu erfolgen. Wie werden diese Kriterien zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bewertet?

a.       Wie beurteilen Sie das Risiko für Schwangere anhand dieser genannten Kriterien?

2)      In welchen zeitlichen Abständen wird evaluiert, ob die epidemiologische Situation eine Verordnung zur Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG erfordert?

3)      Welche Anlässe führen zu einer Evaluation, ob die epidemiologische Situation eine Verordnung zur Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG erfordert?

4)      Zu welchem Zeitpunkt hat die letzte Evaluation stattgefunden, ob die epidemiologische Situation eine Verordnung zur Sonderfreistellung gemäß § 3a MSchG erfordert?

a.       Welche Erkenntnisse wurden bei dieser Evaluation getroffen?

5)      In welchem Rahmen erfolgt eine solche Evaluierung und wie werden die Ergebnisse zur Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 3a MSchG berücksichtigt?

6)      Werden aktuell Gespräche mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt, um die Situation von Schwangeren am Arbeitsplatz zu beleuchten?

a.       Wenn ja: Wie ist der Stand der Gespräche?

b.      Wenn ja: Inwiefern wird hier das Thema der Sonderfreistellung für Schwangere thematisiert?

c.       Wenn nein: Warum nicht?

7)      Zu welchen Zeitpunkten gab es Beratungsempfehlungen über die Auswirkungen von SARS-CoV-2 Infektionen in der Schwangerschaft auf die werdenden Mütter und deren ungeborenen Kinder durch die Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)?

8)      Erwägen Sie –abseits der Sonderfreistellung - andere arbeitsrechtliche Maßnahmen umzusetzen, um den Schutz von Schwangeren während der Covid-19 Pandemie zu gewährleisten?

a.       Wenn ja: Welche Maßnahmen erwägen Sie konkret?

b.      Wenn ja: Bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese umgesetzt werden?

c.       Wenn nein: Warum nicht?

9)      In einer Presseaussendung vom 26.10.2022[2] wird Bundesminister Kocher wie folgt zitiert: „Im Herbst und Winter steigt das allgemeine Infektionsrisiko. Mit einer Corona-Schutzimpfung und einem aufrechten Impfstatus sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut vor schweren Verläufen geschützt. Das gilt jedoch nicht für Angehörige von Risikogruppen, die trotz Impfung schwere Verläufe fürchten müssen oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.“. Wie beurteilen Sie dieses Zitat in Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit von Schwangeren Personen?

a.       Ist Ihnen das Faktum bewusst, dass schwangere Personen eine höhere Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufes haben?



[1] https://www.nature.com/articles/s41591-021-01666-2

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221026_OTS0007/kocherrauch-dienstfreistellung-fuer-risikogruppen-wird-bis-jahresende-verlaengert