4069/J-BR/2022

Eingelangt am 21.12.2022
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Anfrage

 

der Bundesrät*innen Mag. Sascha Obrecht, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Zeitplan für die Kundmachung der Registerzählung

 

Der Bundesminister für Inneres hat gem § 7 Abs 5 Registerzählungsgesetz die Verpflichtung unverzüglich nach Feststellung des Ergebnisses der Volkszählung durch die Bundesanstalt Statistik Austria die Zahl der österreichischen StaatsbürgerInnen und die Gesamtzahl der mit Hauptwohnsitz in Österreich lebenden Personen kundzumachen. Am 31.10.2021 fand die letzte Registerzählung statt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1)      Welche Schritte sind noch ausständig, bevor Sie die Ergebnisse der Registerzählung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise kundmachen?

a.       Welchem Zeitplan folgen etwaig ausstehende Schritte?

 

2)      Wann ist mit einer Kundmachung der Ergebnisse zu rechnen?

a.       Falls ein konkretes Datum nicht feststehen sollte: In welchem Monat planen Sie nach derzeitigem Stand die Kundmachung?

 

3)      Gem Art 34 Abs 3 B-VG hat der Bundespräsident nach jeder allgemeinen Volkszählung die Zahl der von jedem Land zu entsendenden Mitglieder des Bundesrates festzusetzen. Werden Sie dem Bundespräsidenten unverzüglich die dafür notwendigen Daten zur Verfügung stellen?