4078/J-BR/2023

Eingelangt am 16.02.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Neuregelung des Schülergelegenheitsverkehrs

 

 

Der Schülergelegenheitsverkehr hat dringenden Reformbedarf. Medial bekannt wurde der Fall der Schulbushaltestelle Bachbauer an der Salzachtalbundesstraße in Kuchl bei Salzburg, die der Bund nicht weiter finanzieren wird, obwohl es dort in den letzten Jahren mehrfach zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist.

Betreffend Schülergelegenheitsverkehr gibt es im gesamten Bundesland Salzburg unzählige Beispiele, dass Schulbushaltestellen aufgelassen werden, da sie angeblich den derzeitigen Richtlinien nicht mehr entsprechen. Daher hat der Salzburger Landtag am 5. Oktober 2022 beschlossen, dass die Salzburger Landesregierung ersucht wird, an die Bundesregierung heranzutreten, eine Neuorganisation des Schülergelegenheitsverkehrs zu veranlassen sowie zu prüfen, ob die Mittel, die der Bund aus dem Familienlastenausgleichsfonds zur finanziellen Unterstützung des Schülergelegenheitsverkehrs aufwendet, direkt den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden kann, damit diese den Schülerinnen und Schülern in ihrem Verantwortungsbereich ein bestmögliches Angebot bieten können.

 

 

Da bis dato keine Rückmeldung seitens der Bundesregierung erfolgt ist, stellt die unterzeichnete Bundesrätin an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wurde seitens der Bundesregierung bereits eine Neuorganisation des Schülergelegenheitsverkehrs beschlossen?

2.     Wenn ja, wie sehen die Neuerungen aus (bitte eine detaillierte Auflistung der Änderungen, gegliedert nach den 119 Salzburger Gemeinden) und wann treten diese in Kraft?

3.     Wenn nein, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

4.     Welche Vorgaben bzw. finanzielle Beschränkungen in Bezug auf den Schülergelegenheitsverkehr gibt es seitens des BMF?