4081/J-BR/2023

Eingelangt am 16.02.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wo bleibt der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in den Bundesländern?

Die Hospiz- und Palliativversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge in Österreich. Denn Menschen mit schweren oder unheilbaren Krankheiten in einer schwierigen Situation zu helfen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Bundesrat setzte bereits mehrmals parlamentarische Initiativen um die flächendeckende Versorgung mit hochwertigen Hospiz- und Palliativeinrichtungen sicherzustellen. Bereits 2013 wurde eine parlamentarische Enquete zu dem Thema abgehalten und 2014 erarbeitete die Enquete Kommission „Würde am Ende des Lebens“ unter Beteiligung des Bundesrats ein Positionspapier. Des Weiteren fand das Thema große Beachtung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates, wo über den Ausbau und die Weiterentwicklung beraten wurde.

Für die Finanzierung einer erreichbaren, leistbaren und hochqualitativen Versorgung wurde im März 2022 von Nationalrat und Bundesrat das Hospiz- und Palliativfondgesetz beschlossen, mit dem Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder ausgeschüttet werden soll. Der Fond ist laut Gesetz mit 108 Mio. € dotiert, davon sind für das Jahr 2022 21 Mio. €, für 2023 36 Mio. € und 2024 51 Mio. € an Bundesmitteln vorgesehen. Diese Zuschüsse sind als Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträger geplant. Ab 2025 soll der Betrag jährlich nach einem festgelegten Schlüssel erhöht werden.

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize - jeweils für Kinder und Erwachsene - verwendet werden.[1] Die Auszahlungen aus den Bundesmitteln sind außerdem an Auflagen, wie beispielsweise einheitliche Tarife oder Qualitätsmanagement, sowie an Zielwerte für den Auf- und Ausbau entsprechender Angebote geknüpft.

Der Hospiz- und Palliativfond trat rückwirkend mit 1. Jänner 2022 - also vor über einem Jahr - in Kraft. Daher stellt sich die Frage, ob der Fond die angestrebten Ziele bisher erreicht hat oder ob bei dem angeblichen „Jahrhundertgesetz“ noch nachgebessert werden muss.

Daher stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte nachfolgende

 

Anfrage

1.     Wie viele zusätzliche stationäre Einrichtungen wurden seit 01.01.2022 in der Hospiz- und Palliativversorgung geschaffen? Bitte um eine insgesamte Darstellung sowie um eine Gliederung nach Bundesland und nach Art der Einrichtung

 

2.       Wie viele zusätzliche Betten wurden seit 01.01.2022 in der Hospiz- und Palliativversorgung geschaffen? Bitte um eine Gliederung nach Bundesland

3.       Wie viel zusätzliches Personal wurde seit 01.01.2022 in den betreffenden Einrichtungen benötigt? Bitte um eine insgesamte Darstellung sowie um eine Gliederung nach Bundesland und nach Art der Einrichtung

4.       Wie viel zusätzliches Personal wurde seit 01.01.2022 tatsächlich angestellt? Bitte um eine insgesamte Darstellung sowie um eine Gliederung nach Bundesland und nach Art der Einrichtung

5.       Wie viele zusätzliche ambulante Hospizversorgungseinrichtungen wurden seit 01.01.2022 errichtet? Bitte um eine insgesamte Darstellung sowie um eine Gliederung nach Bundesland

6.       Wie viele Personen konnten durch den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung seit 01.01.2022 zusätzlich in dem Bereich versorgt werden? Bitte um eine insgesamte Darstellung sowie um eine Gliederung nach Bundesland und nach Art der Einrichtung

7.       Wie viele Mittel aus dem Fond wurden seit 01.01.2022 verwendet? Bitte um eine insgesamte Darstellung sowie um eine Gliederung nach Bundesland und nach Art der Einrichtung

8.       Welche konkreten Leistungen wurden mit diesen Mitteln abgegolten? Bitte um Auflistung je Bundesland.

9.       Welche Zielvorgaben im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung konnten bisher erreicht werden?

10.   Welche konkreten Schritte setzen Sie, um die weiteren Ziele zu erreichen?

11.   Welche weiteren Schritte setzt das Ministerium um eine flächendeckende, leistbare und hochqualitative Hospiz- und Palliativversorgung zu ermöglichen?

12.   Inwiefern kooperiert das Ministerium mit den landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativorganisationen im Ausbau der Einrichtungen?

a.       Findet ein regelmäßiger Austausch statt?

b.       Welche Problematiken haben die Länderorganisationen im Ausbau der Einrichtungen und wie gehen Sie gegen diese Problematiken vor?



[1] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2022/pk0250