4083/J-BR/2023
Eingelangt am 02.03.2023
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ANFRAGE
des Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Corona-Förderungen für steirische Bauernbund-Zeitung
Im
Dezember 2022 sorgte eine Vorfeldorganisation der ÖVP in Tirol für
Schlagzeilen. Die Tiroler Jungbauernschaft bzw. die Landjugend wurden durch das
zuständige Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport aufgefordert, insgesamt rund 800.000 Euro an erhaltenen
Corona-Subventionen an den Bund zurückzuzahlen. Konkret handelte es sich
dabei um Förderungen aus dem sogenannten NPO-Fonds, welche Parteien oder
deren Teilorganisationen nicht zugestanden haben. Im zugrundeliegenden
Schreiben des Ministeriums heißt es:[1]
Die Landesorganisation der Tiroler ‚Jungbauernschaft/Landjugend‘ ist eine rechtlich unselbständige Sektion des Tiroler Bauernbundes, der seinerseits sowohl laut Eigenbeschreibung als auch laut Statuten der ÖVP Tirol eine Teilorganisation der ÖVP Tirol ist.
Auch in der Steiermark dürfte es rund um den Bauernbund ähnliche
rechtliche Konstrukte geben. Schließlich gibt es auch hier große
personelle Überschneidungen bei den verantwortlichen Personen. So sind
beispielsweise ÖVP-Landesrat Johann Seitinger, die Abgeordnete zum
Europäischen Parlament Simone Schmiedtbauer sowie der
ÖVP-Landtagsabgeordnete Hubert Lang Mitglieder des Präsidiums des steirischen
Bauernbundes.
Interessant ist nunmehr, dass ebenfalls der steirische Bauernbund – wenn
auch nicht direkt – Förderungen aus den Corona-Hilfen bezogen haben
dürfte. Unter den zahlreichen im Transparenzportal des Bundes abrufbaren
Hilfszahlungen findet sich auch die „NEUES LAND Medien GesmbH“
– sie zeichnet für die Herausgabe des Hausblattes des Bauernbundes
Steiermark verantwortlich. Dieses verfügt nicht nur über denselben
Firmensitz wie der Bauernbund, dieser ist laut Auskunft des Firmenbuches auch
100-prozentiger Eigentümer des Blattes. Als Herausgeber wird
Bauernbunddirektor Franz Tonner offiziell geführt.[2]
Laut Auskunft der Transparenzdatenbank[3] flossen an die
„NEUES LAND Medien GesmbH“ zwei Hilfstranchen, jeweils eine im Jahr
2021 sowie im Jahr 2022. Zusammen belaufen sich die ausgezahlten Hilfsgelder
auf insgesamt 283.360,81 Euro.
In diesem Fall flossen die Corona-Hilfsgelder also nicht direkt an eine ÖVP-Teilorganisation. Es wurde vielmehr versucht, über ein zu 100 Prozent im Eigentum dieser Teilorganisation stehendes Unternehmen an die Fördersumme zu kommen. Jedenfalls waren die Corona-Hilfsgelder ursprünglich dazu gedacht, in Not geratene Unternehmen vor der Zwangsschließung zu retten – und nicht dafür, ÖVP-Parteimedien finanziell aufzupolstern.
Inwiefern ein derartiges Konstrukt rechtskonform ist und ob die „NEUES LAND Medien GesmbH“ als hundertprozentige Tochter des Bauernbundes überhaupt anspruchsberechtigt ist, Förderungen im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen zu erhalten, soll im Rahmen der gegenständlichen Anfrage in Erfahrung gebracht werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Sind Ihnen die in der Begründung der Anfrage angeführten Förderzahlungen an die „NEUES LAND Medien GesmbH“ bekannt?
a. Wenn ja, welche Begründung lag den jeweiligen Anträgen für die Jahre 2021 sowie 2022 zugrunde?
2. Um welche COVID-19-Wirtschaftshilfen handelte es sich bei den an die „NEUES LAND Medien GesmbH“ ausbezahlten Förderungen genau?
3. Hat es über diese COVID-19-Wirtschaftshilfen hinaus weitere Zahlungen durch Ihr Ministerium an die „NEUES LAND Medien GesmbH“ in den Jahren 2020, 2021 sowie 2022 gegeben?
a. Wenn ja, um welche Zahlungen handelte es sich dabei genau und wie hoch waren die jeweiligen Subventionen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Höhe der Subventionen)?
4. Wurde seitens Ihres Ministeriums eine Anspruchsberechtigung der „NEUES LAND Medien GesmbH“ im Rahmen der Antragsstellung um COVID-19-Wirtschaftshilfen geprüft?
a. Wenn ja, wie gestaltete sich diese Prüfung konkret und was war ihr Ergebnis?
b. Wenn nein, warum geschah dies nicht?
5. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ministerium den Umstand, dass die „NEUES LAND Medien GesmbH“ zu 100 Prozent im Eigentum des Bauernbundes Steiermark steht und somit einer Vorfeldorganisation der ÖVP zuzurechnen ist?
6. Sollten Sie bzw. Ihr Ministerium diesen Umstand nicht kritisch beurteilen, wie kommen Sie zu diesem Schluss?
7. Gab es seitens Ihres Ministeriums in den Jahren 2020, 2021 sowie 2022 weitere finanzielle Zuwendungen an den Bauernbund Steiermark bzw. seine Teilorganisationen oder untergeordnete Firmenstrukturen?
a. Wenn ja, um welche Zuwendungen handelte es sich dabei genau (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art der Förderung bzw. Antragssteller)
8. Wurden seitens Ihres Ministeriums bereits Schritte in die Wege geleitet, um die ausbezahlten Hilfsgelder an die „NEUES LAND Medien GesmbH“ zurückzufordern?
a. Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?
b. Wenn nein, warum erachteten Sie bzw. Ihr Ministerium dies bisher als nicht notwendig?
9. Wurde seitens des Bauernbundes Steiermark mit Ihnen bzw. Ihrem Ministerium Kontakt aufgenommen, um die erhaltenen Hilfsgelder aus eigenem Antrieb heraus zurückzuzahlen?
a. Wenn ja, wann geschah dies genau und was war der Inhalt der Gespräche bzw. der Kontaktaufnahmen?
10. Wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage die an die „NEUES LAND Medien GesmbH“ ausgeschütteten Hilfsgelder in der Höhe von 283.360,81 Euro vollumfänglich zurückbezahlt?