4090/J-BR/2023

Eingelangt am 16.03.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Klimastreik als schulbezogene Veranstaltung?

Ein Bekenntnis zum Umweltschutz unter Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Interessen sollte Bestandteil jeder politischen Kraft sein. Vor allem auch Schulen haben dafür Sorge zu tragen, dass entsprechender Unterricht dazu stattfindet. Dieser sollte in einem geregelten Umfeld mit dafür ausgebildetem Personal stattfinden. Den Unterricht dabei in Form von Demonstrationen auf die Straßen zu verlagern, sollte hierbei nicht das Maß der Dinge sein.

 

In der Vergangenheit standen die Bildungsdirektionen derartigen Klimastreiks noch skeptisch gegenüber. So gab es im März 2019 von Seiten der Bundesländer noch unterschiedliche Herangehensweisen. Damals zählte in Niederösterreich, Wien, Salzburg und Vorarlberg das Streiken der Schüler nicht als wichtiger Entschuldigungsgrund. Das Fernbleiben des Unterrichts wurde in Bezug auf die Klimademonstration als unentschuldigte Fehlstunden gewertet. (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000099414447/klimademos-streik-statt-schule)

 

Augenscheinlich hat sich die Wahrnehmung der Bildungsdirektion in Bezug auf Unterricht und Demonstrationen nun geändert.

 

Anfang März 2023 erklärte die Bildungsdirektion Steiermark den am 3. März 2023 stattfindenden weltweiten Klimastreik der „Fridays for Future“- Bewegung zur schulbezogenen Veranstaltung.  (Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230302_OTS0153/weltweiter-klimastreik-als-schulbezogene-veranstaltung-fuer-steirische-schuelerinnen)

 

Auch die Wiener Bildungsdirektion deklarierte den weltweiten Klimaprotest für die Schüler der Bundeshauptstadt zur schulbezogenen Veranstaltung. (Quelle: https://wienerbezirksblatt.at/klimastreik-so-koennen-schueler-an-der-demo-teilnehmen/)

 

Das Schulunterrichtsgesetz definiert eine schulbezogene Veranstaltung in § 13a Abs.1 folgendermaßen: „Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen im Sinne des § 13 sind, können zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden, wenn sie auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes dienen und eine Gefährdung der Schüler weder in sittlicher noch in körperlicher Hinsicht zu befürchten ist.“

 

Die Bildungsdirektion Steiermark beschreibt im Erlass „Schulbezogene Veranstaltungen gem. Paragraph 13a SchUG“ diese Veranstaltungen zudem folgendermaßen: „Schulbezogene Veranstaltungen sind insbesondere Wettbewerbe im Bereich einzelner Unterrichtsgegenstände auf nationaler und internationaler Basis, wie z.B. im Bereich der Mathematik, der Physik, des Schulsports oder Berufswettbewerbe. Darüber hinaus kommen beispielsweise auch Berufsinformationsmessen oder gemeinsame Fahrten von Schülerinnen/Schülern zu Theateraufführungen als schulbezogene Veranstaltungen in Frage. „

 

Im zitierten Erlass „Schulbezogene Veranstaltungen gem. Paragraph 13a SchUG“ wird außerdem angeführt, dass sich Lehrer oder andere geeignete Personen als Begleitpersonen bereit erklären müssen, mit den zuvor dafür angemeldeten Schülern an der Veranstaltung teilzunehmen und diese zu beaufsichtigen.

 

In Anbetracht dieser Definition fällt es schwer, eine Demonstration von Klima-Fanatikern unter den Begriff „schulbezogene Veranstaltung“ zu fassen. Auch deshalb, weil es genau diese Gruppierungen sind, die seit Wochen und Monaten mit größtenteils als radikal zu bewertenden Aktionen Aufsehen erregen. Sie kleben sich an Straßen und Gegenständen fest, beschmieren wertvolle Gemälde, blockieren Tankstellen und beschädigen Fahrzeuge. Leidtragende dieser nicht selten strafrechtlich relevanten Handlungen sind meist hart arbeitende Menschen und Eltern, die durch Straßensperren im Stau stehen und folglich nicht rechtzeitig in die Arbeit beziehungsweise mit den Kindern verspätet in die Betreuungseinrichtungen oder Schulen kommen. Zunehmend werden durch derartige Blockaden auch Rettungsfahrzeuge behindert und damit Menschenleben gefährdet.

 

Der Schritt hin zu einer offiziellen Teilnahme von Schülern an einer solchen Demonstration geht in die völlig falsche Richtung. Umweltschutz spielt eine wichtige Rolle – es kommt allerdings zu einer Grenzüberschreitung, wenn es radikale Ausmaße annimmt, wie es in letzter Zeit häufig der Fall ist. Vor allem für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, eine Sensibilisierung dahingehend zu erlangen, wo der Unterschied liegt. Deshalb sollte Unterricht in Bezug auf den Klimaschutz kontrolliert, fachlich und inhaltlich richtig in Schulen durch speziell dafür ausgebildete Lehrer stattfinden und nicht durch teils radikale Umwelt-Fanatiker bei Demonstrationen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Gab es seitens Ihres Ressorts konkrete Anweisungen an die Bildungsdirektionen in den Bundesländern, die Teilnahme an Klimademonstrationen als schulbezogene Veranstaltungen zu erklären, wie dies am 3. März 2023 in der Steiermark und Wien der Fall war?

2.    Wenn ja, wie gestalteten sich diese Anweisungen konkret?

3.    Wenn ja, mit welcher Begründung wurde die Demonstration der „Fridays for Future“-Bewegung am 3. März 2023 zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklärt?

4.    Wie viele Bildungsdirektionen in Österreich haben die Klimademonstration am 3. März 2023 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt?

5.    Wurde die weltweite Klimademonstration am 3. März 2023 aktiv in Schulen beworben?

6.    Wenn ja, mit welcher Begründung wurde aktiv Werbung dafür betrieben?

7.    Werden in Zukunft weitere Veranstaltungen dieser oder ähnlicher Gruppierungen (bspw. der „Letzten Generation Österreich“) seitens Ihres Ressorts unterstützt?

8.    Wird die Teilnahme an derartigen Klimademonstrationen zukünftig seitens Ihres Ressorts und den Bildungsdirektionen unterbunden werden?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Gelten ab sofort alle Demonstrationen als schulbezogene Veranstaltungen?

11. Wenn nein, für welche Bereiche gibt es Ausnahmen und warum?

12. Wie viele Schüler meldeten sich für die Demonstration in der Steiermark am 3. März 2023 an?

13. Wie viele Schüler meldeten sich für sämtliche Demonstration in Österreich am März 2023 an (bitte um Aufschlüsselung der Zahlen in den einzelnen Bundesländern)?

14. Wie viele Lehrpersonen oder andere Aufsichtspersonen begleiteten diese Schüler zur Demonstration am 3. März 2023 in der Steiermark?

15. Wie viele Lehrpersonen oder andere Aufsichtspersonen begleiteten diese Schüler zu Demonstrationen am 3. März 2023 in Österreich (bitte um Aufschlüsselung der Zahlen in den einzelnen Bundesländern)?

16. Liegen Ihnen oder Ihrem Ressort Informationen vor, ob es im Zuge der Klimademonstration am 3. März 2023 in Österreich zu strafbaren Handlungen oder Verwaltungsübertretungen kam?

17. Wenn ja, wie stellen sich diese Informationen dar?

18. Wenn nein, warum ließ man diese Informationen nicht erheben?

19. Liegen Ihnen oder Ihrem Ressort Informationen vor, ob es im Zuge der Klimademonstrationen am 3. März 2023 zu Personen- oder Sachschäden kam?

20. Wenn ja, wie stellen sich diese Informationen dar?

21. Wenn nein, warum ließ man diese Informationen nicht erheben?

22. Liegen Ihnen oder Ihrem Ressort Informationen vor, ob es im Zuge der Klimademonstration am 3. März 2023 in Österreich zu strafbaren Handlungen oder Verwaltungsübertretungen durch Schüler kam?

23. Wenn ja, wie stellen sich diese Informationen dar?

24. Wenn nein, warum ließ man diese Informationen nicht erheben?

25. Liegen Ihnen oder Ihrem Ressort Informationen vor, ob es im Zuge der Klimademonstrationen am 3. März 2023 zu Personen- oder Sachschäden durch Schüler kam?

26. Wenn ja, wie stellen sich diese Informationen dar?

27. Wenn nein, warum ließ man diese Informationen nicht erheben?

28. Wie gestaltete sich der Unterricht in dieser Zeit für all jene Schüler, welche nicht an den Demonstrationen teilnahmen?

29. Inwiefern findet Unterricht in den Schulen zur Sensibilisierung in Hinblick auf die Gefahren, welche von radikalen Fanatikern ausgehen, statt?

30. Gibt es Planungen über entsprechende Unterrichtsinhalte?

31. Wenn ja, wie sehen dahingehend die konkreten Planungen aus?

32. Wenn nein, warum nicht?