4097/J-BR/2023
Eingelangt am 14.04.2023
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Anfrage
des Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Krankenkassenbeiträge für Asylwerber 2021, 2022 und 2023
Das Land
Steiermark ist gemäß § 4 Z 4 Steiermärkisches
Grundversorgungsgesetz (StGVG) zur Gewährleistung der Krankenversorgung
von grundversorgten Personen durch Bezahlung der
Krankenversicherungsbeiträge nach dem ASVG verantwortlich, wobei der Bund
60 Prozent der Kosten refundiert. Nichtsdestotrotz geht diese Verpflichtung mit
einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Grüne Mark einher.
Darüber hinaus sind seitens des Landes Steiermark gemäß §
4 Z 5 StGVG auch jene Kosten zu tragen, welche über die in Ziffer 4
beschrieben Leistungen hinausgehen und nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt
sind. Hierbei ist eine Einzelfallprüfung anzuwenden.
Wie aus einer Beantwortung einer Anfrage der Freiheitlichen (3590/AB-BR/2021) durch den ehemaligen Gesundheitsminister Wolfang Mückstein aus dem Juni 2021 hervorgeht, mussten die einzelnen Bundesländer von 2018 bis 2020 bereits mehr als 110 Millionen Euro im Rahmen der Krankenkassenkosten für Asylwerber über die Grundversorgung aufwenden. In den Jahren davor waren die Summen sogar noch höher. So berichtete die „Kronen Zeitung“ (Steiermark-Ausgabe) am 24. März 2019, dass sich allein der Anteil des Landes Steiermark an den Krankenversicherungsbeiträgen für Asylwerber in den Jahren 2014 bis 2017 auf insgesamt mehr als 27 Millionen Euro belief. Wie viel davon seitens des Bundes an die Bundesländer zurückerstattet wurde, entzieht sich aufgrund mangelnder Zuständigkeit des Gesundheitsministers im Rahmen der genannten Anfrage der Kenntnis der Anfragesteller.
Um die Kosten, welche seit der Beantwortung der Anfrage angefallen sind, in Erfahrung zu bringen, ergeht an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Beträge wurden von den Bundesländern zur Gewährleistung der Krankenversorgung von grundversorgten Personen durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem ASVG in den Jahren 2021, 2022 sowie im Jahr 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage an die Krankenkassen überwiesen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)?
2. Wie oft wurde von Personen, die sich in der Steiermark in der Grundversorgung befinden, die Übernahme von Leistungen gem. § 4 Z 5 StGVG beantragt?
3. Wie hoch war die Gesamtsumme der beantragten Leistungen pro Jahr?
4. Um welche Leistungen handelte es sich dabei konkret (aufgeschlüsselt nach Leistungen und Jahr, in dem diese anfielen)?
5. Wie oft wurde ein derartiges Ansuchen positiv beschieden (aufgeschlüsselt nach Anzahl der positiv beschiedenen Ansuchen und Jahr)?
6. Wie hoch waren die Kosten, die pro Jahr jeweils dem Bund sowie der Steiermark dadurch entstanden sind?