4110/J-BR/2023
Eingelangt am 29.06.2023
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ANFRAGE
des Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Mitarbeiter der Med Uni Graz dürfen bei Gehaltsreform nicht leer ausgehen!
Am 20. Juni 2023 wurden von der Landesregierung und der KAGes-Spitze weitreichende Strukturmaßnahmen für den steirischen Spitalsbereich präsentiert. Trotz angebrachter Skepsis in Bezug auf geplante Umstrukturierungen ist es zu begrüßen, dass nun langjährige FPÖ-Forderungen nach höheren Gehältern sowie einer besseren Vordienstzeitenanrechnung für das Personal in den Krankenanstalten zur Umsetzung kommen.
Allerdings bedarf es nach der monetären
Anpassung für die KAGes-Angestellten nun auch entsprechender
Maßnahmen für andere Versorgungseinrichtungen. In diesem
Zusammenhang ist etwa auch die Medizinische Universität Graz zu nennen.
So arbeiten am LKH-Universitätsklinikum Graz etwa 877 Ärzte und 3.924
Pflegebedienstete für die KAGes und 614 Ärzte sowie 161
„sonstige Mitarbeitende“ als Angestellte der Med Uni Graz.
Während die Angestellten der KAGes von der Aufstockung profitieren, sind
Gehaltsanpassungen für die Mitarbeiter der Med Uni noch ausstehend, wie
die „Kleine Zeitung“ am 26. Juni 2023 berichtete.[1]
Die Universität sei in die Verhandlungen im Vorfeld der Gehaltsreform nicht eingebunden gewesen, weswegen man auch die Einzelheiten des Maßnahmenpakets nicht kenne. Allerdings gehe man davon aus, „dass es 17 bis 20 Millionen Euro mehr Budget pro Jahr bräuchte, um die Gehälter der Med-Uni-Mitarbeiter anpassen zu können“.
Seitens der Medizinischen Universität ist der Bund für das Budget zuständig, wo Med-Uni-Rektor Hellmut Samonigg schon beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angeklopft habe. Laut dem Rektor werde die Med Uni Graz sich mit großem Nachdruck für eine adäquate und möglichst zeitnahe Lösung einsetzen. Der zuständige ÖVP-Landesrat Werner Amon habe in diesem Zusammenhang zugesichert, die Med Uni zu unterstützen.
Ob nun bei den Mitarbeitern der Med
Uni Graz in gleicher Weise Gehaltsanpassungen wie bei den KAGes-Mitarbeitern
erfolgen, soll die gegenständliche Anfrage klären.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Wurden seitens des zuständigen Bundesministeriums Gespräche mit der Leitung der Medizinischen Universität Graz betreffend eine notwendige Gehaltsreform für die Mitarbeiter geführt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie stellten sich die Gespräche sowie deren Ergebnisse konkret dar?
c. Wenn ja, welche Vertreter wurden in die Gespräche eingebunden?
i. Ab welchem Zeitpunkt wurden diese eingebunden?
2. Welche Ansuchen bzw. Forderungen ergingen seitens der Medizinischen Universität Graz an Ihr Ressort?
3. Können diese Forderungen umgesetzt werden und wenn ja, wann?
4. Sind an Sie bzw. Ihr Ressort Vertreter des Landes Steiermark herangetreten, um sich für Gehaltsanpassungen für die Mitarbeiter der Med Uni Graz einzusetzen?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn ja, wann traten Vertreter des Landes Steiermark an Sie bzw. Ihr Ressort heran?
c. Wenn ja, welche Vertreter des Landes Steiermark sind an Sie herangetreten?
d. Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Gespräche konkret?
5. Wird es künftig eine Gehaltsanpassung für Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz an das neue KAGes-Gehaltsschema geben?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann ist eine solche Gehaltsanpassung geplant?
c. Wenn ja, in welcher Höhe soll eine solche Gehaltsanpassung erfolgen?
6. In welcher Höhe bräuchte die Medizinische Universität Graz jährlich mehr Budget, um die Gehälter der Mitarbeiter entsprechend anpassen zu können?