4115/J-BR/2023
Eingelangt am 28.07.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät:innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt
betreffend Versprochen, gebrochen - das Ende der Wiener Zeitung und die unrichtigen Ankündigungen der Medienministerin
Die 1703 gegründete Wiener Zeitung war bis 1. Juli 2023 die älteste heute noch erscheinende Tageszeitung der Welt und stellte mit ihrer qualitativ hochwertigen Berichterstattung gerade in dieser volatilen Zeit, in der wir leben, eine wichtige Quelle objektiver Nachrichteninformation dar. Zudem ist das administrative Archiv der Wiener Zeitung schon jetzt Bestandteil des UNESCO-Dokumentenerbes und die Bestände bilden einen wertvollen Schatz, der beweist, wie groß die Verdienste der Wiener Zeitung im Bereich der Berichterstattung über kulturelle, politische und wirtschaftliche Ereignisse war und ist und den es zu bewahren gegolten hätte.
Wiewohl von zahlreichen prominenten Stimmen aus Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Religion und Politik sowie allen Bereichen des öffentlichen Lebens massive Proteste gegen die geplante Einstellung der Wiener Zeitung als Printmedium laut wurden, hat die türkis-grüne Bundesregierung an diesem Vorhaben festgehalten und mit der zweiten Jahreshälfte 2023 das Ende der Wiener Zeitung besiegelt. ÖVP und Grüne haben eines der wichtigsten journalistischen Kulturgüter in Europa eingestellt - oftmals und ganz zurecht war von Kulturschande die Rede.
An ihre Stelle trat jetzt ein Online-Medium, das durch seine Positionierung branchenintern bereits jetzt Kopfschütteln auslöst - Print, so hieß es, wird es nur noch „nach Maßnahme der zur Verfügung stehenden Mittel" geben Was auch immer das konkret bedeuten mag.
Ebenso wurde von Ihnen erklärt, dass keine Arbeitsplätze durch das Ende der Wiener Zeitung als Printmedium verloren gehen würden. Schon bevor der Bundesrat das Gesetz mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen hatte, wurde jedoch bekannt, dass der Arbeitsplatzabbau in vollem Gange ist. Dass auch die Druckerei, die bisher die Wiener Zeitung produzierte, ebenfalls ihren Betrieb einstellen musste, zeigt: diese Regierung und Sie, als verantwortliche Medienministerin, wollten nicht die beste Lösung für die Wiener Zeitung, die österreichische Medienlandschaft, oder die Beschäftigten. Sie wollten schlichtweg das Ende der gedruckten Wiener Zeitung - koste es, was es wolle.
Hätte das auch bei der Rettung der Wiener Zeitung gegolten, wäre die Wiener Zeitung noch heute die älteste erscheinende Tageszeitung der Welt. Das muss insbesondere deshalb betont werden, weil die Regierung üblicherweise im Umgang mit Geld für Medienarbeit nicht besonders sparsam agiert. Wobei das üblicherweise nur dann gilt, wenn es um die eigene Werbewirksamkeit geht. So ist auf Grund einer parlamentarischen Anfrage bekannt, dass die türkis-grüne Regierung in den Jahren 2020 65 Millionen und 2021 73 Millionen Euro für Werbemaßnahmen ausgegeben hat und damit in den letzten Jahren Spitzenreiter bei den monetären Mitteln für Eigenwerbung war. Auch hier gilt offenbar: Koste es, was es wolle.
Die Medienpolitik der Bundesregierung ist also in vielfacher Hinsicht kritisch zu beurteilen beziehungsweise in überwiegenden Teilen als gescheitert zu bezeichnen. Ganz offensichtlich wurden im Rahmen der Schließung der Wiener Zeitung nicht auf Basis von Fakten agiert, sondern zum Teil sogar bewusst die Unwahrheit kommuniziert.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende
Anfrage
1) Haben Sie im Rahmen der öffentlich getätigten Aussagen zum Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) öffentlich immer die Fakten - beispielsweise betreffend die Situation des Personals - kommuniziert?
2) Wie viele Mitarbeiter:innen sind durch das Ende der Wiener Zeitung als Tageszeitung von Auflösungen ihrer Verträge oder Änderungskündigungen betroffen? Listen Sie diese bitte nach dem Bereich, für den sie zuständig sind bzw. waren, auf und geben Sie die jeweilige Beschäftigungsdauer bei der Wiener Zeitung an.
3) Als für die „Wiener Zeitung“ zuständiges Regierungsmitglied haben Sie am 5. 10. 2022 zu einer Frage nach einem Personalabbau im Zuge der Veränderungen bei der „Wiener Zeitung" wörtlich erklärt: „ Es kommt zu einer Transformation des Mediums, (…) klar ist, das hat uns auch die Geschäftsführung der ,Wiener Zeitung' bereits so mitgeteilt, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der ,Wiener Zeitung' auch die Möglichkeit bekommt, sich am neuen Geschäftsmodell zu beteiligen. (…) Das sind einmal soweit die guten Nachrichten (…) Es gibt ja auch neue Aufgaben." Die entsprechenden Passagen wurden auf einer Pressekonferenz formuliert und auch live im Fernsehen übertragen. Ein Mitschnitt dieser Aussagen wurde erst zuletzt wieder am vergangenen Samstag (22. 6. 23, 17.30 Uhr im Rahmen der Sendung „Diagonal" auf Radio Ö1) hörbar wiedergegeben. Wieso haben Sie hier die Unwahrheit gesagt?
a. Auf welchen Informationen beruhte Ihre öffentlich getätigte Aussage, dass es zu keinen Kündigungen kommen werde, obwohl das nicht den Tatsachen entspricht?
b. Wurden Sie hierbei von der Geschäftsführung falsch informiert?
c. Wenn ja, welche Konsequenzen werden diese falschen Informationen seitens der Geschäftsführung haben?
d. Ist es richtig, dass etwa der Sprecher des Redaktionskomitees „Rettet die Wiener Zeitung" und die Behindertenvertrauensperson, entgegen diesen Aussagen kein solches von Ihnen versprochenes Angebot zur Beschäftigung erhalten hat und ohne jegliches vorherige Gespräch seine Kündigung beim Arbeitsgericht beantragt wurde?
4) Ab wann waren Sie darüber informiert, dass Kündigungen notwendig sein würden?
a. Welche konkreten Informationen lagen ihnen wann zur Anzahl der betroffenen Personen, Kündigungsmodalitäten und -termine vor?
5) Waren bzw. sind von den Kündigungen auch Belegschafts- oder andere Personalvertreter:innen betroffen?
a. Wenn ja: Wie viele?
b. Wenn ja: Auf Basis welcher arbeitsrechtlichen Grundlage geschieht das?
c. Warum wurde Belegschaftsvertretern der Zutritt zur Betriebsstätte verweigert?
d. Warum wurden Belegschaftsvertreter in der Ausübung ihrer Tätigkeit durch technische Hürden behindert?
e. Ist Ihnen bekannt, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen in Österreich den ungehinderten Zugang von Belegschaftsvertretern zu den Betriebsstätten vorschreiben?
f. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um als ressortzuständige und weisungsbefugte Ministerin hier die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen?
g. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um zu verhindern, dass gegen gewählte Belegschaftsvertreter seitens der Geschäftsführung beim Arbeitsgericht vorgegangen wird?
h. Finden Sie die Vorgangsweise richtig, dass seitens der Geschäftsführung ausgerechnet gegen solche Belegschaftsvertreter und auch Behinderte jetzt gerichtlich vorgegangen wird, die sich besonders für den Erhalt der gedruckten Wiener Zeitung eingesetzt haben?
i. Gedenken Sie diese Vorgangsweise in ihrer Rolle als weisungsbefugtes Organ zu stoppen?
6) Ab wann gab es die ersten Gespräche mit dem Betriebsrat über die Auflösung bzw. Änderung von Verträgen?
7) Wie viele Redakteur:innen wurden von Voll- auf Teilzeit umgestellt und wie hoch sind die Einkommenseinbußen, welche die betroffenen Redakteur:innen im Durchschnitt dadurch erleiden?
8) Wurden der Geschäftsführung bzw. dem Führungspersonal der Wiener Zeitung seit 2019 Prämien oder Boni ausbezahlt bzw. sind solche aktuell für das laufende Geschäftsjahr bzw. darüber hinaus vorgesehen?
a. Falls ja: An wen, in welcher Höhe und wofür? Listen Sie bitte nach Jahren und Höhe der entsprechenden Zahlungen.
9) Die Wiener Zeitung GmbH und ihre Tochterunternehmen finanzierten sich bisher maßgeblich über Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt. Wie hoch sind die Rücklagen der Wiener Zeitung GmbH inkl. Tochterunternehmen Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH per 31.12.2022 und 15 .07.2023?
a. Diese Rücklagen wurden aus den Erträgen früherer Pflichteinschaltungen gebildet. Sie sind daher abgabenähnlich. Ist ihre Verwendung nicht an den Abgabenzweck gebunden?
b. Wie werden diese Rücklagen verwendet und werden sie nicht etwa abgabenwidrig eingesetzt? Wie ist das sichergestellt?
c. Ist die Ausschüttung von Rücklagen in das Bundesbudget rechtlich möglich?
i. Wenn ja, werden Sie dies veranlassen und in welcher Höhe?
d. Wenn nein, ist die Ausschüttung von Rücklagen an Unternehmer:innen rechtlich möglich?
i. Wenn ja, werden Sie dies veranlassen und in welcher Höhe?
10) Renommierte Medienrechtler wie Hans Peter Lehofer halten die beschlossene Weiterführung der Wiener Zeitung als Online-Medium für EU-beihilfenrechtlich bedenklich. Grund dafür ist die Unterstützung eines Unternehmens mit 7,5 Mio.€ pro Jahr und der damit verbundene Eingriff in den Wettbewerb und die Unschärfe des Auftrags. Hat eine umfassende EU-beihilfenrechtliche Prüfung stattgefunden?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
11) Wie Hans Peter Lehofer in seinem Blog schreibt,[1] gehen die Erläuterungen zum WZEVI-Gesetz davon aus, dass eine Beihilfe vorliegt, nehmen jedoch an, dass eine "DA WI" vorliegt, also eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Lehofer nennt diese Annahme „mutig". Wie lautet hier Ihre genaue Begründung dafür, dass eine „DA WI" vorliegt?
a. Welche Vorkehrungen wurden insbesondere dafür getroffen, dass es hier zu keiner Überkompensation kommt?
b. Der Kolumnist Walter Gröbchen rechnete auf Twitter vor, dass bei 1000 OnlineBeiträgen pro Jahr für jeden Beitrag inklusive Overhead 7500 Euro investiert würde. Wie rechtfertigen Sie das vor allem gegenüber kleinerer Online-Medien, die ohne staatliche Millionen auskommen müssen?
12) Weiters schreibt Lehofer: „Rechtlich zwingend war die Abschaffung der Veröffentlichungspflicht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung nicht. Zwar gab es einen unionsrechtlichen Anstoß für die Modernisierung des Kundmachungswesens im Gesellschaftsrecht, nämlich die Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017 /1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht. Diese verlangt allerdings explizit nicht, dass mitgliedstaatliche Vorschriften über eine (zusätzliche) Kundmachung in einem nationalen Amtsblatt beseitigt werden müssen. („.) Österreich hätte die Pfichtveröffentlichungen im gedruckten Amtsblatt aus unionsrechtlicher Sicht also beibehalten können." Wie beurteilen Sie diese rechtliche Einschätzung?
13) Das neue Online-Medium nennt sich WZ. Das entspricht jedoch nicht dem WZEVI-Gesetz. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um eine gesetzeskonforme Benennung sicherzustellen?
14) Sind bei dem neuen Online-Medium Einnahmen aus Werbung oder Nutzungsentgelten/Abonnements der User:innen vorgesehen?
15) Wurden bisher Werbeanzeigen für das neue Online-Medium geschalten?
a. Falls ja: Wie hoch sind die Kosten dafür? Listen Sie diese bitte nach Plattform und Monat auf.
16) Wie viele Personen sind aktuell für das neue Online-Medium tätig?
a. Wie viele davon stammen aus dem „alten" Team der Tageszeitung?
b. Medienberichten zufolge wurden nur wenige Mitarbeiter:innen übernommen. Aus welchem Grund verzichtet man auf langjährige Erfahrung renommierter Journalist: innen?
c. Erfolgt die Entlohnung des aktuellen Teams nach dem Journalisten-KV?
17) Wieviel und welcher Content des neuen Online-Mediums wird selbst produziert und wie viel zugekauft?
a. Welche Kosten werden 2023 für den Zukauf journalistischer Leistungen voraussichtlich entstehen?
18) Seit wann wird an der Entwicklung der neuen Ausrichtung der Wiener Zeitung gearbeitet?
a. Wie viele Personen waren vor dem 1. Juli 2023 damit beschäftigt?
b. Welche Kosten sind bisher insgesamt für das neue Online-Medium entstanden? Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Monat und Kategorie auf.
19) Das neue Online-Medium soll eine völlig andere Zielgruppe als jene der Tageszeitung ansprechen. Aus welchem Grund verzichtet man darauf, treuen Leser:innen in Zukunft ein Angebot zu machen?
a. Warum hat man nicht die Online-Aktivitäten der bewährten Tageszeitung weiterentwickelt, sondern ein völlig neues Medium geschaffen?
b. Worin liegt konkret der Mehrwert des neuen Online-Mediums?
20) ) Sie haben in der Debatte um die Einstellung der gedruckten Wiener Zeitung mit Zahlenmaterial jongliert, dass teilweise nachweislich falsch gewesen ist. An welchen nachvollziehbaren und vergleichbaren Maßzahlen gedenken Sie im Vergleich dazu das jetzige Online-Produkt und das angedachte Printprodukt zu messen?
a. Werden Sie dem Parlament dazu regelmäßig berichten?
21) Rechtlich betrachtet kann die Medienministerin direkt auf redaktionelle Inhalte zugreifen. Welche Sicherheitsvorkehrungen haben Sie getroffen, damit das nicht zum Alltag wird?
a. Wie ist das mit der Ministerverantwortlichkeit vereinbar?
22) Das neue Online-Medium ist auch auf der Plattform TikTok vertreten. Wie begegnen Sie den Bedenken gegenüber TikTok, die auch dazu geführt haben, dass die Nutzung auf Diensthandys untersagt wurde?
23) Per 1.7. wurden abertausende bisherige Links auf www.wienerzeitung.at unbrauchbar, da die Beiträge aus der Zeitung und dem Webauftritt mit einer anderen Webadresse versehen worden sind - und für Suchmaschinen nicht mehr auffindbar waren. Werden Sie, Frau Ministerin, den Geschäftsführer der Wiener Zeitung GmbH anweisen, dass das zerstörte Archiv schnellstmöglich wieder vollständig und kostenfrei für die User:innen verfüg- und abrufbar ist, und zwar unter den bis 30.6.2023 gültigen Links?
a. Warum wurde darauf verzichtet, die qualitativ hochwertigen journalistischen Produkte auch weiterhin adäquat zu präsentieren, und stattdessen lieber Error-Meldungen produziert?
24) Ist geplant, das Wiener Zeitungs-Archiv vollständig zu öffnen und so der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die historische Berichterstattung aus 320 Jahren sinnvoll nutzen zu können?
a. Falls ja: Bis wann ist mit dieser Öffnung zu rechnen?
b. Falls nein: Wieso nicht?
25) § 22a Abs. 9 Behinderteneinstellungsgesetz legt Folgendes fest: Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, mit der Behindertenvertrauensperson zu beraten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere hat er die Behindertenvertrauensperson über substanzielle, das Arbeitsverhältnis betreffende Angelegenheiten wie Beginn, Ende und Veränderung von Arbeitsverhältnissen behinderter Arbeitnehmer:innen, über Arbeitsunfälle sowie über Krankmeldungen von mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr zu informieren. Ist Ihnen bekannt, dass der Geschäftsführer der Wiener Zeitung seit seiner Bestellung diese Vorschriften weitgehend nicht einhält und sie insbesondere im Zuge der „Transformierung" unberücksichtigt ließ?
a. Bis 21. Juli 2023 wurde insbesondere auch über die Veränderung der Arbeitsverhältnisse behinderter Arbeitnehmer:innen seitens der Betriebsführung keinerlei offiziöse, verbriefte oder sonstige persönliche Information an die Behindertenvertrauensperson erteilt. Wie gedenken Sie gegen diese ständigen und fortgesetzten Verstöße gegen Sinn und Buchstaben des Behinderteneinstellungsgesetzes vorzugehen?
b. Welche Konsequenzen gedenken Sie diesbezüglich gegen den Geschäftsführer ergreifen?
26) Wie wurden die Sachverhalte und Abläufe rund um die Wiener Zeitung in Ihrem Ressort veraktet, welche Aktenzahlen wurden dafür vergeben, wer waren die zuständigen Sachbearbeiter*innen, wer hat die einzelnen Schritte genehmigt und wer hatte Zugang zu diesen Akten?
27) Wie und wann wurde der Bundeskanzler von den einzelnen Schritten betreffend die Wiener Zeitung informiert und hatte er diese genehmigt bzw. diesen nicht widersprochen? Welche Einflussnahme gab es seitens des Bundeskanzlers oder seiner Mitarbeiter*innen?
28) Wann haben Sie mit diesen Vorgängen um die Wiener Zeitung den Ministerrat befasst, welche Unterlagen über die finanzielle Situation und die Zukunftsalternativen haben Sie dem Ministerrat konkret vorgelegt und wie lauten diese im Wortlaut? Waren diese so umfangreich und ausreichend, dass es auch den anderen Mitgliedern möglich war, die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verfassungsmäßig zu überprüfen?
29) Wann und wen haben Sie seitens Ihres Koalitionspartners über Ihre politische Absicht, die älteste Tageszeitung der Welt einzustellen, informiert und wann und von wem haben Sie seitens der Grünen die Zustimmung zu dieser Vorgangsweise erhalten?
30) Verpflichtet Sie Ihrem Rechtsverständnis nach Ihre Angelobung auf die Verfassung und alle übrigen Gesetze, die Öffentlichkeit, Nationalrat und Bundesrat immer wahrheitsgemäß über Ihren Wirkungsbereich zu informieren?