4117/J-BR/2023
Eingelangt am 20.09.2023
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ANFRAGE
des
Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auwiesen müssen als echtes Naherholungsgebiet
wiederhergestellt werden!
Die
Auwiesen im Grazer Bezirk Liebenau gelten im Süden der Landeshauptstadt
als Naherholungsgebiet für Bürger aus Graz und Umgebung. Sie dienen
neben diversen Freizeitmöglichkeiten als Anlaufpunkt für
Grillbegeisterte. Seit Jahren mehren sich jedoch Beschwerden von Anrainern über
permanente Lärm- und Geruchsbelästigung.
Damit einhergehend führt dies vor Ort zu erheblichen Verunreinigungen. Zum
einen stellen die öffentlichen Grillplätze ein erhebliches Problem
dar, zum anderen sorgen nächtliche Ruhestörungen am Gelände
verstärkt für Unmut bei den angrenzenden Bewohnern. Dahingehend gab
es auch schon mehrere Stadtteilversammlungen mit den Bürgern des Bezirkes
Liebenau, wo deren Sorgen, Befürchtungen und Anregungen zur Sprache kamen.
Laut eines Berichtes der „Kleinen Zeitung“ vom 12. Mai 2023 will
man nun in diesem Jahr Maßnahmen zur Verbesserung des Erholungsgebietes
auf den Auwiesen vornehmen.
Dabei sollen notwendige Beschilderungen, Holzboxen sowie WC-Anlagen und
versenkbare Müllsammelstellen installiert werden. Auch die Ordnungswache
soll in den Nachtstunden für die nötige Sicherheit und Ordnung
sorgen. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6287303/Massnahmen-praesentiert_Grillen-auf-den-Auwiesen_Was-heuer-besser)
Welche Maßnahmen nun seither konkret umgesetzt wurden, wollte die Liebenauer und Gössendorfer Bevölkerung bei einer erneuten Stadtteilversammlung am 10. Juli 2023 wissen.
Seitens
der Stadtregierung wurde mitgeteilt, dass einige Initiativen wie die
versenkbaren Müllsammelstellen und das Patroullieren der Ordnungswache
umgesetzt wurden. Jedoch blieb man in Sachen Geruchs- und
Lärmbelästigung vermeintlich untätig. Die offenen Feuerstellen,
auf denen nicht nur gegrillt, sondern angeblich auch Müll verbrannt wird
sowie die permanente Lärmentwicklung aufgrund nächtlicher Partys sind
aber weiterhin das eigentliche Problem.
Erst eine im September 2022 veröffentlichte Parlamentarische
Anfragebeantwortung des Innenministerium hat ergeben, dass es im Laufe des
vergangenen Jahres zu dutzenden Delikten nach den Paragrafen 83, 87, 125 und
129 des Strafgesetzbuches kam. Bei den Tätern handelte es sich meist um
Personen afghanischer, rumänischer und irakischer Herkunft. (Quelle:
Parlamentarische Anfragebeantwortung, 3729/AB-BR/2022 vom 12.09.2022 zu
4023/J-BR)
Die zuständigen Stellen des Magistrats zeigten sich bei der Versammlung kooperationsbereit, ein Konzept vorzulegen, das eine Hausordnung für die vor Ort befindlichen Gäste der Auweisen und ein Sicherheitskonzept für die Anrainer vorsieht. Das nun im Juli 2023 von Stadtrat Eber vorgelegte Maßnahmenbündel kann getrost als Tropfen auf dem heißen Stein bezeichnet werden. Die offenen Feuerstellen sollen nun durch weitere Grillplätze ersetzt und damit den Feierwütigen noch mehr Platz für nächtliche Grillgelage geboten werden.
Um das Naherholungsgebiet Auwiesen langfristig wieder zu einem Ort des Wohlbefindens zu machen, müssen dringend echte Maßnahmen ergriffen werden. Es geht dabei um den Schutz der Bürger, die nicht durch Menschen fremdländischer Herkunft Gefahren ausgesetzt werden dürfen. So soll die gegenständliche Anfrage nun Informationen hinsichtlich möglicher Strafdelikte auf den Auwiesen im Grazer Stadtbezirk Liebenau zu Tage fördern.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Seit wann sind Ihnen bzw. Ihrem Ressort die permanenten Anrainerbeschwerden am Gelände der Auwiesen im Grazer Stadtbezirk Liebenau bekannt?
2. Wurden seitens Ihres Ressorts seit Juli 2022 Maßnahmen gesetzt, um den problematischen Zuständen im Naherholungsgebiet Auwiese entgegenzuwirken?
3. Wenn ja, welche?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Werden aufgrund der zahlreichen Anrainerbeschwerden auch statistische Daten erhoben?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn ja, wie viele Anrainerbeschwerden gab es seit Juli 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung in Bezug auf das Naherholungsgebiet der Auwiesen?
8. Was waren die Gründe für die vorgebrachten Anrainerbeschwerden?
9. Stehen Sie bzw. Ihr Ressort bezüglich der Vorfälle auf den Auwiesen in Kontakt mit der Ordnungswache Graz?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wenn ja, inwiefern besteht hierbei eine Zusammenarbeit?
12. Zu wie vielen Verwaltungsdelikten kam es seit Juli 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung in diesem Gebiet?
13. Um welche Verwaltungs- bzw. Strafdelikte handelte es sich dabei konkret?
14. Welche Delikte wurden seit Juli 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung im Bereich Auwiese zur Anzeige gebracht?
15. Wie viele Personen wurden seit Juli 2022 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung angezeigt – aufgeschlüsselt nach Delikten, Alter, Geschlecht und Nationalität?
16. Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es seit Juli 2022 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfragebeantwortung?
17. Was war der Grund für diese Einsätze?
18. Wurden im Rahmen der Amtshandlungen Polizisten verletzt?
19. Wenn ja, wie viele Beamte wurden leicht bzw. schwer verletzt?
20. Welche Einschreitungsarten der Polizei kamen seit Juli 2022 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfragebeantwortung im Bereich Auwiese zur Anwendung?
21. Was werden Sie zukünftig unternehmen, um die Auwiese in Graz wieder als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung sicher zu machen?