4126/J-BR/2023

Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark

 

 

Wie auf der Website des Landes Steiermark zu lesen ist, besteht das gesamte steirische Schienennetz derzeit aus rund 1.000 Kilometer Eisenbahnstrecken:[1]

 

Das für den allgemeinen Personen- bzw. Güterverkehr zugängliche und in Betrieb stehende Eisenbahnnetz umfasst das Netz der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit ca. 550 km auf Hauptbahnen bzw. ca. 140 km auf Nebenbahnen, die Strecken der Steiermärkischen Landesbahnen (StLB) mit ca. 100 km und die Strecken der Graz-Köflacher Eisenbahn (GKB) mit ca. 90 km. Der Rest entfällt auf Anschlussbahnen mit privatem Güterverkehr und stillgelegten Eisenbahnstrecken, auf denen zum Teil noch Ausflugsfahrten, Nostalgiefahrten usw. von privaten Vereinen durchgeführt werden.

 

Im September 2023 veröffentlichte der Rechnungshof einen Prüfbericht, in dem er sich den Eisenbahnkreuzungen der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB), ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft und Salzburger Lokalbahn widmete. Kritik gab es vom Prüforgan, da bis Ende 2021 erst weniger als die Hälfte der Eisenbahnkreuzungen der genannten Eisenbahnunternehmen nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 geprüft worden waren. Für neu errichtete oder angepasste Kreuzungen lagen die Kosten in den Jahren 2017 bis 2021 bei 107,55 Millionen Euro. Die Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, vorab für die Kosten aufzukommen. Die Kostenaufteilung mit den Straßenerhaltern ist oft Gegenstand langwieriger Kostentragungsverfahren. An Eisenbahnkreuzungen der überprüften Eisenbahnunternehmen ereigneten sich von 2017 bis 2021 376 Unfälle. 81 Menschen wurden schwer verletzt, 45 starben.[2])

 

Durch die gegenständliche Anfrage soll geklärt werden, wie sich die Situation in Bezug auf Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen, deren Überprüfungen sowie die Kostentragung in der Steiermark darstellt. Aufgrund der überschneidenden Zuständigkeiten von Bund und Land Steiermark werden die folgenden Fragen sowohl im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, als auch in einer schriftlichen Anfrage an Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang gestellt.

 

 

Der unterfertigte Bundesrat richtet daher an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Eisenbahnkreuzungen gibt es in der Steiermark, wie viele davon sind öffentliche Eisenbahnkreuzungen?

2.    Wie teilen sich die öffentlichen Eisenbahnkreuzungen auf die Eisenbahnunternehmen (ÖBB, GKB, StLB) auf?

3.    Wie teilen sich die öffentlichen Eisenbahnkreuzungen auf nicht technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen, Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage und Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage mit Schranken auf?

4.    Wie viele öffentliche Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark wurden bis zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 geprüft, wie viele müssen noch geprüft werden?

5.    Wie teilen sich die (nicht) geprüften Eisenbahnkreuzungen auf die Eisenbahnunternehmen auf?

6.    Wie teilen sich die (nicht) geprüften Eisenbahnkreuzungen auf steirische Gemeinden auf?

7.    Wie teilen sich die (nicht) geprüften Eisenbahnkreuzungen auf nicht technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen, Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage und Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage mit Schranken auf?

8.    Ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 vorgegebene Frist (1. September 2029) eingehalten werden kann?

a.    Falls nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Frist einhalten zu können?

9.    Wie viele Unfälle ereigneten sich auf Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark in den Jahren 2021, 2022 und 2023?

10. Wie teilen sich diese Unfälle auf die Eisenbahnunternehmen auf?

11. Wie teilen sich diese Unfälle auf steirische Gemeinden auf?

12. Wie teilen sich diese Unfälle auf nicht technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen, Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage und Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage mit Schranken auf?

13. Wie viele Unfälle mit Todesfolge ereigneten sich auf Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark in den Jahren 2021, 2022 und 2023?

14. Wie teilen sich diese Unfälle auf die Eisenbahnunternehmen auf?

15. Wie teilen sich diese Unfälle auf steirische Gemeinden auf?

16. Wie teilen sich diese Unfälle auf nicht technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen, Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage und Eisenbahnkreuzungen mit Lichtzeichenanlage mit Schranken auf?

17. Ist derzeit geplant, konkrete öffentliche Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark aufzulassen?

a.    Falls ja, welche Eisenbahnkreuzungen sollen nach derzeitigem Stand konkret aufgelassen werden, wann sollen diese Eisenbahnkreuzungen jeweils aufgelassen werden, welche Eisenbahnunternehmen betrifft dies jeweils, wie sind diese derzeit gesichert, wie werden diese aufgelassen und mit welchen Kosten wird für die Auflassung kalkuliert?

18. Ist derzeit geplant, konkrete öffentliche Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark auf technisch gesicherte aufzurüsten?

a.    Falls ja, welche Eisenbahnkreuzungen sollen nach derzeitigem Stand konkret auf technisch gesicherte aufgerüstet werden, wann sollen diese Eisenbahnkreuzungen jeweils aufgerüstet werden, welche Eisenbahnunternehmen betrifft dies jeweils, wie sind diese derzeit gesichert, wie sollen diese künftig gesichert sein und mit welchen Kosten wird für die Aufrüstung kalkuliert?

19. Welche finanziellen Mittel sind derzeit für Maßnahmen zur technischen Sicherung, Auflassung etc. von Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark budgetiert?

20. Auf welche Posten teilen sich diese finanziellen Mittel konkret auf?

21. Wie viele Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils neu errichtet, aufgelassen bzw. angepasst (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren sowie Neuerrichtung, Auflassung, Aufrüstung auf technisch gesicherte etc.)?

22. Wie teilen sich diese Eisenbahnkreuzungen auf die Eisenbahnunternehmen auf?

23. Wie teilen sich diese Eisenbahnkreuzungen auf steirische Gemeinden auf?

24. Welche Gesamtkosten fielen für neu errichtete, aufgelassene bzw. angepasste Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 an (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?

25. Wie teilen sich diese Kosten jeweils auf die Eisenbahnunternehmen auf?

26. Wie teilen sich diese Kosten jeweils auf steirische Gemeinden (nach Lage der Eisenbahnkreuzungen) auf?

27. In wie vielen Fällen ist die Kostentragung wegen laufender oder zu erwartender Kostentragungsverfahren noch offen?

28. Wie gliedern sich diese Fälle auf die Eisenbahnunternehmen auf?

29. Wie gliedern sich diese Fälle auf steirische Gemeinden (nach Lage der Eisenbahnkreuzungen) auf?

30. Für welche Gesamtsumme ist die Kostentragung wegen laufender oder zu erwartender Kostentragungsverfahren noch offen?

31. Wie gliedert sich diese Gesamtsumme auf die Eisenbahnunternehmen auf?

32. Wie gliedert sich diese Gesamtsumme auf steirische Gemeinden (nach Lage der Eisenbahnkreuzungen) auf?

33. In welcher Höhe waren Gemeinden in der Steiermark als Träger der Straßenbaulast verpflichtet, Kosten im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 zu tragen (bitte um Aufschlüsselung nach Gemeinden, Eisenbahnunternehmen und Jahren)?

34. In welcher Höhe erhielten die Gemeinden in der Steiermark in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 Förderungen, Zweckzuschüsse, Bedarfszuweisungsmittel etc. für Kosten im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gemeinden, Jahren und Art der Förderung etc.)

35. In welcher Höhe war das Land Steiermark als Träger der Straßenbaulast verpflichtet, Kosten im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 zu tragen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Eisenbahnunternehmen und Jahren.)

36. In wie vielen Fällen waren sonstige Träger der Straßenbaulast (Privatpersonen, Unternehmer etc.) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 zu einer Kostentragung im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark verpflichtet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Eisenbahnunternehmen und Jahren.)

37. In welcher Höhe waren diese sonstigen Träger der Straßenbaulast (Privatpersonen, Unternehmer etc.) in den jeweiligen Fällen verpflichtet, Kosten im Zusammenhang mit Eisenbahnkreuzungen zu tragen?

38. Wie teilen sich die nicht-öffentlichen Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark auf die Eisenbahnunternehmen auf?

39. In wie vielen Fällen waren Privatpersonen, Unternehmer etc. (Wegeberechtigte) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 zu einer Kostentragung im Zusammenhang mit nicht-öffentlichen Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark verpflichtet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Eisenbahnunternehmen und Jahren.)

40. In welcher Höhe waren diese Privatpersonen, Unternehmer etc. (Wegeberechtigte) in den jeweiligen Fällen verpflichtet, Kosten im Zusammenhang mit nicht-öffentlichen Eisenbahnkreuzungen zu tragen?



[1] https://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/10026466/11156914/

[2] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_3/Mehr_Tempo_bei_Sicherheit_von_Eisenbahnkreuzungen.html