4127/J-BR/2023

Eingelangt am 07.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Bundesrätin Andrea Schartel

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren gegen Grazer KFG-Gemeinderat Michael Winter

 

 

Wie die „Kleine Zeitung“ in ihrer Printausgabe vom 26. Oktober 2023 berichtete, soll ein Grazer Polizist und Politiker seine Frau verletzt haben.

 

Es war ein Polizeieinsatz am Mittwoch gegen 5 Uhr früh, wie er leider zu oft vorkommt in der Steiermark: Ein Ehestreit war eskaliert, es wurde zuerst laut, dann handgreiflich und der Mann verletzte seine Frau. In diesem Fall kommt noch hinzu: Der beschuldigte Mann ist ein aktiver Politiker aus Graz. Und Polizist.

 

Auf Anfrage der Kleinen Zeitung bestätigt man bei der Polizei den Einsatz und die Wegweisung, die Ermittlungen seien aber noch im Laufen, zu Details und Personen gebe man keine Auskunft. Was aber rein formal schon klar ist: Mit der polizeilich ausgesprochenen Wegweisung geht seit einer Gesetzesreform von vor rund zwei Jahren auch ein sofortiges, vorübergehendes Waffenverbot einher. Das bedeutet: Als Polizist wurde der Mann in den Innendienst versetzt.

 

Laut Informationen der Kleinen Zeitung soll das Paar in Scheidung leben, bereits in der Vergangenheit habe es Vorfälle im gemeinsamen Haushalt gegeben. Allerdings keine, bei denen es zu körperlicher Gewalt zwischen dem Paar gekommen sei. Beim Streit Mittwochfrüh soll auch Alkohol im Spiel gewesen und es zu einem Gerangel um ein durch den Raum geworfenes Handy gekommen sein. Und dabei wurde die Frau im Gesicht leicht verletzt.

 

Zwei Tage später folgte am 28. Oktober 2023 in einem weiteren Bericht der „Kleinen Zeitung“ die Auflösung, dass es sich bei besagtem Politiker um Michael Winter, der aktuell für den KFG als Mandatar im Grazer Gemeinderat sitzt, handle:

 

„Ich habe meine Frau nicht verprügelt“, sagt er. Zur Untermauerung legt er die Zeugeneinvernahme seiner Frau vor, „in Absprache mit ihr“. Das Paar hat vor zwei Wochen die Scheidung eingereicht.

 

Demnach zieht sie den Vorwurf, Michael Winter habe sie im Zuge des Streits mit einer Waffe bedroht, zurück. „Mein Mann hat seine Waffen vor Längerem auf die Polizeiinspektion gebracht“, heißt es in der Zeugenvernehmung. Zur Verletzung sei es gekommen, als beide – schwer betrunken – um ein Handy gerangelt hatten, das zuvor durch das Zimmer geschleudert wurde. Dabei sei ihr Mann „mit seinem Ellenbogen gegen meine Lippe“ gestoßen, die „sofort stark zu bluten“ begonnen habe. „Ich denke nicht, dass Michael das mit Absicht gemacht hat“, heißt es in der Einvernahme.

 

Seitens der Polizei betont man, dass es für eine abschließende Beurteilung noch zu früh sei. Es gibt noch keinen Abschlussbericht und die Entscheidung, ob Anklage wegen Körperverletzung gegen Michael Winter erhoben wird, obliegt dann ohnehin der Staatsanwaltschaft. Dort landet der Fall, sobald die Polizei ihren Abschlussbericht übermittelt hat. Am Annäherungsverbot, mit dem auch ein Waffenverbot einhergeht, ändert das alles nichts. Einmal verhängt, gilt es für mindestens zwei Wochen. Das ist im Gewaltschutzgesetz so vorgesehen und dient dem Opferschutz.

 

 

Die unterfertigte Bundesrätin stellt daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie stellt sich der Stand der Ermittlungen aufgrund des in der Anfragebegründung thematisierten Polizeieinsatzes konkret dar?

2.    Aufgrund welcher konkreten Delikte wird in der Causa ermittelt?

3.    Wird der Grazer Gemeinderat Michael Winter aufgrund des Vorfalls als Beschuldigter geführt?

a.    Wenn ja, der Verübung welcher konkreten Delikte wird er im Ermittlungsverfahren beschuldigt?

4.    Inwiefern fanden im Zuge des Ermittlungsverfahrens bisher Beschuldigteneinvernahmen statt?

5.    Welche Angaben zum Vorfall wurden dabei vom Grazer Gemeinderat Michael Winter getätigt?

6.    Inwiefern fanden im Zuge des Ermittlungsverfahren Zeugeneinvernahmen statt?

7.    Welche Angaben wurden dabei von der verletzten (Ex-)Frau des Grazer Gemeinderats Michael Winter getätigt?

8.    Wurden im Zuge der Zeugeneinvernahmen auch betroffene Nachbarn zum Ausmaß der Beziehungskonflikte in der Vergangenheit befragt?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse förderten diese zu Tage?

b.    Wenn nein, warum sah man dazu bisher keine Notwendigkeit?

9.    Wurden im Zuge des Ermittlungsverfahrens bereits medizinische Gutachten in Auftrag gegeben, um insbesondere festzustellen, ob die Verletzungen der (Ex-)Frau des Grazer Gemeinderats Michael Winter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wurden?

10. Wann ist mit der Entscheidung, ob Anklage gegen den an diesem Vorfall beteiligten Grazer Gemeinderat Michael Winter erhoben wird, zu rechnen?

11. Wurde aufgrund des Vorfalls eine einstweilige Verfügung verhängt?

a.    Wenn ja, wie stellt sich diese in ihrer Ausgestaltung konkret dar?

12. Gab es seitens Ihres Ministeriums im Zuge der Durchführung des thematisierten Ermittlungsverfahrens Weisungen?

a.    Wenn ja, aus welchem Grund und wie stellten sich diese konkret dar?