4130/J-BR/2023
Eingelangt am 15.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrät*innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung
Die Erhöhung der Väterbeteiligung an der Kindererziehung und -betreuung ist eine Zielsetzung der im September im Nationalrat verabschiedeten Neuregelung der Elternkarenz: Ab 1. November 2023 müssen mindestens zwei der insgesamt 24 möglichen Monate Elternkarenz durch den zweiten Elternteil in Anspruch genommen werden. Aktuell würde das vor allem die Väter betreffen, weil diese derzeit in weit geringerem Maße in Karenz gehen, als die Mütter.
Werden die mindestens vorgesehenen zwei Monate nicht durch den zweiten Elternteil angetreten, verkürzt sich die Karenzzeit in Summe auf 22 Monate. Dadurch soll eine gleichberechtigtere Aufteilung der Elternkarenz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden. Die Leistungen aus dem Familienlastenausgleichfonds wie der Familienzeitbonus und das Kinderbetreuungsgeld sollen es Eltern, Müttern wie Vätern, ermöglichen, sich ihre Betreuungspflichten und familiäre Verantwortung selbstbestimmt und gleichberechtigt aufzuteilen. Eine gerechte Aufteilung dieser Pflichten und Verantwortung ist jedoch aktuell nur schwer zu erreichen, da patriarchale Rollenbilder, Gender Pay Gap und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den meisten Familien immer noch dazu führen, dass die Mutter den Großteil der Elternkarenz wahrnimmt.
Die Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeld (KBG)-Bezug ist bis 2017 zwar angestiegen, seitdem lässt sich aber ein Rückgang des Anteils der Väter, die KBG beziehen, beobachten. Während beispielsweise der Männeranteil unter den Personen im Kinderbetreuungsgeldbezug im Spitzenjahr 2017 noch 16 Prozent ausmachte, lag er 2020 nur noch bei rund 14 Prozent.[1] Damit die neue 22+2 Monatsregelung nicht zu einer de facto Verkürzung der Elternkarenz für viele Familien führt, müsste sich die Väterbeteiligung am KBG-Bezug massiv erhöhen. Um einer solchen Entwicklung entgegenzusteuern, sind Maßnahmen erforderlich, die zu einer deutlichen Erhöhung der Väterquote führen.
Genaue Daten zur Inanspruchnahme der Angebote der Elternkarenz sollen in Zukunft helfen, die staatlichen Maßnahmen so anzupassen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechte Verteilung von Verantwortung möglich werden.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Männer haben seit 2017 insgesamt arbeitsrechtliche Elternkarenz in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland ohne die Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
a. Wie viele Männer haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von weniger als zwei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
b. Wie viele Männer haben eine arbeitsrechtliche Karenzzeit von zwei Monaten in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
c. Wie viele Paare haben sich die arbeitsrechtliche Karenzzeit min. 40/60 aufgeteilt? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
2. Wie viele Elternpaare haben seit 2017 den Partnerschaftsbonus erhalten? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes.
a. Wie viele Frauen und wie viele Männer haben seit 2017 den Partnerschaftsbonus erhalten? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland ohne die Angestellten des öffentlichen Dienstes.
3. Wie viele Personen haben seit 2017 das Papa-Monat/den Familienzeitbonus insgesamt in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes.
4. Wie viele Männer haben seit 2017 das einkommensabhängige KBG in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes.
a. Wie lang war die durchschnittliche Bezugsdauer im Jahr 2017 und in den Folgejahren bis 2022 (Darstellung nach Jahren)?
b. Wie viele Anspruchstage wurden im Durchschnitt für Männer im Jahr 2017 und in den Folgejahren bis 2022 (Darstellung nach Jahren) genehmigt?
5. Wie viele Männer haben seit 2017 das KBG-Konto in Anspruch genommen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes.
a. Wie lang war die durchschnittliche Bezugsdauer im Jahr 2017 und in den Folgejahren bis 2022 (Darstellung nach Jahren)?
b. Wie viele Anspruchstage wurden im Durchschnitt für Männer im Jahr 2017 und in den Folgejahren bis 2022 (Darstellung nach Jahren) genehmigt?
6. Bisher liegen keine Daten zur gleichzeitigen arbeitsrechtlichen Karenz und Inanspruchnahme des KGB durch Männer vor. Planen Sie, eine Sonderauswertung des Mikrozensus in Auftrag zu geben, um Daten zur arbeitszeitlichen Karenz zu erhalten?
a. Falls ja, wann und für welchen Zeitraum?
b. Falls nein, warum nicht?
7. Wie viele Männer nehmen Elternteilzeit in Anspruch? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland sowie die separate Ausweisung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
a. Bis zu welchem Lebensjahr des Kindes?
8. Planen Sie eine Informationskampagne betreffend die Leistungen im Rahmen der Elternkarenz um Männern die Wahlfreiheit zu erleichtern?
a. Falls ja, wann wird die Kampagne beginnen? Welche Ziele und Hauptinhalte sind geplant?
b. Wie wird die neue Regelung 22+2 Monate Elternkarenz kommuniziert?
c. Falls nein, warum nicht?
9. Welche Ziele für die Väterbeteiligung gibt es für die Jahre 2025, 2030 und 2035?
a. Welche Maßnahmen planen Sie, falls sich die Beteiligung nicht signifikant erhöht, um die de facto Kürzung der Elternkarenz auszugleichen?
10. Welche Maßnahmen planen Sie um dem erhöhten Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten von Unter-Zweijährigen gerecht zu werden?
11. Planen Sie, Unternehmen zu unterstützen, um die Inanspruchnahme von Elternkarenz und Elternteilzeit durch Väter in den Betrieben zu erhöhen (z. B. Karenzmanagement, Vereinbarkeitsberatung mit Fokus auf Väter, u.a.)?
a. Wenn ja welche Maßnahmen sind für welches Startdatum geplant?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Planen Sie weitere Maßnahmen, um die eigenständige Beteiligung von Männern an der Kinderbetreuung zu erhöhen?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen sind mit welchem Startdatum geplant?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] AK Wiedereinstiegsmonitoring 2022: Wiedereinstiegsmonitoring 2022: Auswirkungen der Covid-Krise und längerfristige Trends (2022) - Portal der Arbeiterkammern und des ÖGB Verlags