4135/J-BR/2023
Eingelangt am 07.12.2023
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ANFRAGE
des Bundesrats Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verdienstentgang bei Absonderung von Mitarbeitern aufgrund einer COVID-19-Infektion in steirischen Betrieben
Mit 1. Juli 2023 wurde in Österreich das Ende der über drei Jahre andauernden Pandemie erklärt.[1] Mit ihr gingen zahlreiche Restriktionen für die Bevölkerung einher. FFP2-Maske, Babyelefanten und Abstandsregelungen werden den Menschen in Österreich als mahnendes Beispiel für unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen in Erinnerung bleiben. Auch das gesellschaftliche Leben kam zum Erliegen. Im Jänner 2022 wurde – als alle Impfkampagnen nicht den gewünschten Zuspruch in der Bevölkerung bewirkten – das COVID-19-Impfpflichtgesetz im Nationalrat, ohne Zustimmung der FPÖ, mehrheitlich beschlossen. Kaum fünf Monate später erfolgte bereits die Aufhebung dieses Gesetzes.
Die damals beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie brachten auch eine Vielzahl an Einschränkungen für Betriebe mit sich. Die wirtschaftlichen Folgen der Krise waren verheerend: zeitweise waren trotz Kurzarbeit über eine halbe Million Menschen in Österreich arbeitslos. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte im Jahr 2020 um 6,7 Prozent. Die Lockdowns und Lieferengpässe stellen Betriebe und Beschäftigte bis heute vor große Herausforderungen.
Neben der Gastronomie und vielen weiteren Branchen war auch der Gesundheitsbereich wie etwa im Bereich der Arztpraxen massiv davon betroffen. So musste im März 2020 eine Ordination im Bezirk Leibnitz geschlossen werden, da eine Frau mit möglichen COVID-19-Symptomen die Örtlichkeit betreten hatte.[2]
Eine solche Schließung brachte mit sich, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer vor finanzielle Herausforderungen gestellt wurde. Zudem führten Absonderungen von Mitarbeitern aufgrund von COVID-19-Infektionen zu Verdienstentgängen. Nach den Regelungen des Epidemiegesetzes hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Rückerstattung des fortbezahlten Entgelts inklusive Dienstgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung durch den Bund. Binnen drei Monaten nach Ende der COVID-19-Quarantäne musste ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Die Antragstellung hatte bei jener Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen, die den behördlichen Absonderungsbescheid erlassen hat.[3]
Mit der gegenständlichen Anfrage soll nun in Erfahrung gebracht werden, wie viele der Anträge auf Entschädigung für Verdienstentgang bei Absonderung noch in Bearbeitung sind bzw. bereits enderledigt wurden. Neben den ohnehin schon gestiegenen Kosten für Energie und Personal in den letzten Jahren, ist das jahrelange Warten auf die Entschädigung für den Verdienstentgang nur schwer zu verkraften.
In
diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Bundesrat an den Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Unternehmen in der Steiermark waren jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von Absonderungen ihrer Mitarbeiter aufgrund einer COVID-19-Infektion betroffen?
2. Wie viele Mitarbeiter dieser Unternehmen waren jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von einer solchen Absonderung betroffen?
3. Wie viele Unternehmen in der Steiermark stellten jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Anträge auf Entschädigung für Verdienstentgang bei Absonderung aufgrund einer COVID-19-Infektion?
4. Wie viele derartige Anträge wurden in den jeweiligen Jahren 2020, 2021 und 2022 von Unternehmen in der Steiermark gestellt?
5. Aus welchen Branchen stammten die Antragsteller?
6. Sind derzeit noch Anträge auf Entschädigung für Verdienstentgang durch Absonderung aufgrund einer COVID-19-Infektion in Bearbeitung?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, wie viele (Aufschlüsselung nach den Jahren 2020, 2021 und 2022)?
7. In welcher Höhe wurden in den jeweiligen Jahren 2020, 2021, und 2022 insgesamt Entschädigungen ausgezahlt?
8. Wie vielen Anträgen auf Entschädigungen für Verdienstentgang durch Absonderung aufgrund einer COVID-19-Infektion wurde stattgegeben (Aufschlüsselung nach den Jahren 2020, 2021 und 2022)?
9. In welcher Höhe wurden diese Entschädigungen für Verdienstentgang durch Absonderung aufgrund einer COVID-19-Infektion an die Antragsteller durchschnittlich ausbezahlt (Aufschlüsselung nach den Jahren 2020, 2021 und 2022)?
10. Wie viele derartige Anträge wurden abgewiesen (Aufschlüsselung nach den Jahren 2020, 2021 und 2022)?
11. Aus welchen Gründen wurden diese abgewiesen?
12. Wie viele derartige Anträge wurden zurückgewiesen (Aufschlüsselung nach den Jahren 2020, 2021 und 2022)?
13. Aus welchen Gründen wurden diese zurückgewiesen?