4137/J-BR/2023
Eingelangt am 07.12.2023
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ANFRAGE
der Bundesrätin Isabella Theuermann
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Überbindung von Infrastrukturkosten an Gemeinden
„Bis zur Eröffnung des neuen Intercity-Bahnhofs in St. Paul dauert es nicht mehr lange“, berichteten die „Unterkärntner Nachrichten vom 18. Oktober 2023, zumal in der jüngsten Sitzung des St. Pauler Gemeinderats beschlossen wurde, dass die Marktgemeinde die Betreuung- und Instandhaltungsleistungen für den Park & Ride-Parkplatz übernehmen wird. Dazu zählen die Reinigung, Pflege und Kontrolle sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlagen und auch der Winterdienst. Allein der Winterdienst für den Parkplatz ist mit rund 12.000 Euro veranschlagt. Was den St. Pauler Gemeindemandataren sauer aufstößt, ist aber ein Punkt in der Vereinbarung, durch den die Marktgemeinde auch für die Reinigung und Instandhaltung des Sanitärbereichs, der sich im Erdgeschoß des Bahnhofsgebäudes befindet, verantwortlich gemacht werden soll.
Der Kärntner Gemeinde wurde angeboten, sich für 4.000 Euro von der Reinigung freizukaufen. Mit anderen Worten sollte das Gemeindebudget für den Profit der ÖBB herhalten, was aus nachvollziehbaren Gründen angelehnt wurde.
Wie die Unterkärntner Nachrichten nunmehr berichten, „übernimmt Landesrat Daniel Fellner die Reinigungskosten für den Sanitärbereich im Bahnhof“, somit der Kärntner Steuerzahler.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Bundesrätin an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wie sind die Kosten der Betreuung diverser Anlagen im Umfeld der ÖBB-Verkehrsstationen wie Park-and-Ride-Plätze, Zugangsbereiche, WC-Anlagen und Wartebereiche zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden auf der einen und den ÖBB auf der anderen Seite grundsätzlich aufgeschlüsselt?
2. Gibt es diesbezüglich Musterrahmenvereinbarungen, die von Ihrem Ministerium vorgegeben sind?
3. Wie viele Toiletteanlagen sind den ÖBB-Bahnhöfen in Österreich, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, zurechenbar?
4. Wie viele Park-and-Ride-Anlagen sind den ÖBB-Bahnhöfen in Österreich, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, zurechenbar?
5. Wie viele davon werden auf Kosten der jeweiligen Gemeinden und/oder Bundesländer in Stand gehalten und gereinigt?
6. Wie viele KFZ fassen die Park-and-Ride-Anlagen in Kärnten?
7. Welche konkreten Überlegungen gibt es für Ausbau der Park-and-Ride-Anlagen, um die Mobilität vor allem der Kärntner Pendler zu erhöhen?
8. Wer trägt in Folge die Kosten für deren Instandhaltung und Reinigung?
9. Sind die ÖBB angehalten, die Betreuung der Bahnhofsanlagen, insbesondere von Wartebereichen, Zugangsbereichen, Toiletten und Park-and-Ride-Anlagen, der jeweiligen Standortgemeinde zu überbinden?
10. Wenn ja, von wem sind sie angehalten?